Autokauf als Händler

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grechos
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Registriert: 21.10.2005, 12:08

Autokauf als Händler

Beitrag von grechos »

Hallo an alle,
ich bin Autohändler aus griechenland und möchte in Deutschland gerne Autos ohne die Mehrwertsteuer also Netto kaufen um Sie dann in Griechenland dann ordentlich zu versteuern
Wißt Ihr welche Papiere,Dokumente ich hier bei dem Händler in Deutschland brauche damit ich berechtigt bin Autos Netto zu erwerben
und welche Übersetzungen dazu ich benötige



Danke an alle
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AA24
Spezialist
Beiträge: 158
Registriert: 08.07.2005, 18:42

Hallo...

Beitrag von AA24 »

...Grechos

Ich wills mal versuchen :roll:

Ich gehe mal davon aus, du erwibst das Fahrzeug in Deutschland & nimmst die Lieferung/Transport auch selbst in die Hand, nicht der dir verkaufende Händler)?!

Bei einem/er Innergemeinschaftlichen EU Lieferung/Erwerbs unter gewerbetreibenden Händlern, fallen für dich & den deutschen Händler keine Steuerabfuhren (MwSt.) IN DEUTSCHLAND an (wie da die gesetzeslage in Griechenland ist weiss ich nicht) du kannst hier also Netto kaufen & der Händler verkaufen ohen Nachforderungspflicht.

Dem deutschen Händler musst du anhand einer Legitimationsprüfung (Ausweis) nachweisen, das DU der Käufer, sowie der spätere Verkäufer inform eines gewerbetreibenden KFZ Händlers bist!

Zudem musst du dem deutschen Händler deine aktuelle ID-Nummer vorlegen, welche er in schriftlicher Form (über I-Net zählt nicht!!!) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen muss!

Der deutsche Händler welcher innergemeinschaftlichen Handel betreibt, ist verpflichtet jeden "Deal" alle 3 Monate über eine zusammenfassende Meldung dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden!
In jener Meldung muss die ID-Nummer des jeweiligen EU-benachbarten Händlers verzeichnet sein (also auch deine)!

Widerum musst du dem deutschen Händler eine Empfangsbestätigung in schriftlicher Form gegenzeichnen.
Auch muss sich der deutsche verkaufende Händler den durch dich durchzuführenden Export des Fahrzeugs in schriftlicher Form quittieren lassen!

Auf der vom deutschen Händler ausgestellten Rechnung MUSS drauf hingewiesen werden, das es sich um einen EU-Innergemeinschaftlichen Fahrzeug verkauf handelt, sowie auch deine aktuelle ID-Nummer dort verzeichnet werden muss!

Der deutsche Händler muss sich deinen Ausweis kopieren & anbei der 1/4 jährlichen Meldung ans BZST. geben!

Da du ja wahrscheinlich so den Zoll passieren kannst, brauchst du in Griechenland zum verkauf/Zulassung nur noch die Fahrzeugpapiere & eine Ankaufsbestätigung vom deutschen Händler (wo drinne steht das du Auto nicht geklaut hast etc. ;-) )!


Wird alles so eingehalten, sollte es für dich, als auch für den deutschen Händler keine folge Probleme geben?!

Gruß,

AA24
grechos
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Beiträge: 5
Registriert: 21.10.2005, 12:08

Beitrag von grechos »

Super vielen Dank für diese Antwort
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