Hallo, habe vor ca. 2,5 Monaten einen Mazda 626 (US-Modell) erstanden. Bin Selbstständig, der Verkäufer verkauft nur an Gewerbetreibende oder macht Export ins Ausland.
Mir wurde mehrfach (mit Zeugen) versichert, das das Fahrzeug in absolut gutem Zustand ist. Als einzigster Mangel wurde mir gesagt, das im Endtopf ein "kleines Loch" sei, welches sich schnell und günstig schweissen liese. Gut, in die Werkstatt, Endtopf war komplett durchgerostet, am Krümmer war ebenfalls ein größeres Loch. Krümmer konnte geschweist werden, Endtopf neu, Rechnung 350 €. 3 Wochen später funktionierte die Kupplung nicht mehr. Ein Hydraulikschlauch hatte ein Loch, repariert, wieder 80 €. Letzte Woche fuhr ich auf der Autobahn und auf einmal ging der Motor aus, Auto abgeschleppt, wieder in der Werkstatt. Jetzt kam raus, das ein Steuergerät (Wert ca. 700 €) defekt sei, sowie der Kat.
Reparatur ca. 1.500 €.
Habe ich irgendeine Chance gegen den Verkäufer vorzugehen? Bin für jede Antwort und für jeden Tipp dankbar.
Arglistige Täuschung? Bitte um Hilfe.
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Re: Arglistige Täuschung? Bitte um Hilfe.
Hallo warlord !
"Gekauft wie gesehen, probiert und ohne Anspruch auf Gewährleistung ?"
Schaue mal hier:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983
Für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer werden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung finden, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen.
Scheint eine harte Nuss für dich zu werden. Berichte mal deine weitere Vorgehensweise.
Das ist nach meiner Meinung etwas dünne. Was steht denn im Kaufvertrag drin ?warlord hat geschrieben: Mir wurde mehrfach (mit Zeugen) versichert, das das Fahrzeug in absolut gutem Zustand ist.
"Gekauft wie gesehen, probiert und ohne Anspruch auf Gewährleistung ?"
Schaue mal hier:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983
Für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer werden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung finden, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen.
Scheint eine harte Nuss für dich zu werden. Berichte mal deine weitere Vorgehensweise.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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