Hallo,
nach meinen Erfahrungen kann ich dir folgendes posten:
Bei der Laufleistung ist ein Zahnriemenwechsel sehr wahrscheinlich, die Wasserpumpe sollte gleich mitgemacht werden.
Dein Händler muß dir kostenlos eine 1-jährige Gewährleistung/Sachmängelhaftung geben. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet !
Eine Garantie entfällt somit und ist nicht notwendig. Eine zusätzliche Anschluss-GARANTIE ( 2. Jahr ) wäre zu überlegen. Da gehen die Meinungen aber auseinander.
Schaue auch hier:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983
Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler
Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
TÜV ist selbstverständlich. Dieses dir ggü. zu erwähnen, ist schon fast eine Frechheit.
Ich glaube, da ist noch Luft nach unten, ohne jetzt den aktuellen Wert des Fahrzeuges zu kennen.
Aber ein TIP ( oder zwei, oder drei ? ) ist ganz wichtig:
Lasse dich nicht unter Druck setzen. Fahrzeuge mit diesen Laufleistungen findest du genug. Der Händler ist in der schlechteren Position, nicht du !!!
Nimm unbedingt eine Person deines Vertrauens mit ausreichender Erfahrung mit. gehe nicht alleine hin und lasse dich nicht beschwatzen.
Mir scheint hier, daß der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielt. Ist aber auch logisch !
Er will ja nur dein BESTES !
