Da wir am 25.06.2006 unser Auto von privat an eine andere private Person verkaufen werden, habe ich nun eine Frage zu der eigentlichen Abwicklung.
Der neue Besitzer hat uns gebeten, dass wir das Auto vorher nicht abmelden, da er sich sonst noch rote Kennzeichen besorgen müsste (soweit so gut - das hatten wir damals als wir das Auto gekauft hatten, auch mit dem Vorbesitzer abgemacht. Das war nicht das Problem).
Jedoch wie läuft das ganze eigentlich ab mit unserem in Bremen angemeldeten Pkw??
Der neue Besitzer wohnt in Nordrhein-Westfalen.
Da ich überHAUPT keine Ahnung habe, frage ich mal auch die (für einige hier) vielleicht dummen Fragen:
1.) Kann man überhaupt von einem anderen Bundesland aus ein Auto abmelden?
(Es klang für mich so, als wolle der Neubesitzer das Auto ABmelden - da er an dem Auto rumbasteln möchte, um es dann irgendwann weiter zu verkaufen.)
2.) Wie bekommen wir von seiner Abmeldung des Pkws Bescheid?
Und noch wichtiger: Wann weiß die Meldestelle in Bremen davon, so dass das Finanzamt wegen der Kfz-Steuer auch benachrichtigt wird???
Wie lange dauert dieser ganze Prozess normalerweise??
3.) Kann ich die Autoversicherung direkt nach Verkauf einfach beenden (HUK24-Online-Antrag), oder wollen die einen bestimmten Nachweis zur Um- bzw. Abmeldung des Pkws an einen anderen Besitzer haben?
... ich dachte ich hätte noch mehr Fragen.. jetzt sind sie mir gerade aber irgendwie entfallen.. *g*
Wenn sie mir wieder einfallen, dann schreibe ich sie hier noch dazu!
Ich hoffe, ihr könnt mir aber diese 3 o.g. Fragen beantworten!
Pkw-Verkauf, Ab- bzw. Ummeldung durch Neubesitzer?
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Halllo Jewel,
die Fragen sind ja nicht blöd sondern berechtigt
@ 2. und 3.
Eigentlich geht es so:
Du lässt Dir bereits vor der Probefahrt von jedem Interessenten die Fahrerlaubnis zeigen!
Kommt es dann zum Verkauf des angemeldeten Autos:
1. Du füllst einen Kaufvertrag aus inkl. Ausweisnummer des Käaufers.
2. Du füllst eine Benachrichtigung für die Versicherung aus.
3. Du füllst eine Benachrichtigung an die Zulassungsstelle aus.
In 2. und 3. quittiert der Käufer die Übernahme des Fzgs und Du schickst die Schrieben an Amt und Versicherung. Alle Unterlagen gibt es reichlich zum Download im Internet.
Ich vermute - und das hoffe ich mindest für Dich - Du hast nur den Kaufvertrag! Kopieren und an Versicherung und Zulassungsstelle schicken. Hoffentlich hat der Käufer eine Meldeadresse im Inland....
Hoffentlich hält er sich an seine Abmachung, falls nicht... ich meine Erik Ode hat das Szenario schon mal beschrieben.
die Fragen sind ja nicht blöd sondern berechtigt
Ja1.) Kann man überhaupt von einem anderen Bundesland aus ein Auto abmelden?
@ 2. und 3.
Du lässt Dir bereits vor der Probefahrt von jedem Interessenten die Fahrerlaubnis zeigen!
Kommt es dann zum Verkauf des angemeldeten Autos:
1. Du füllst einen Kaufvertrag aus inkl. Ausweisnummer des Käaufers.
2. Du füllst eine Benachrichtigung für die Versicherung aus.
3. Du füllst eine Benachrichtigung an die Zulassungsstelle aus.
In 2. und 3. quittiert der Käufer die Übernahme des Fzgs und Du schickst die Schrieben an Amt und Versicherung. Alle Unterlagen gibt es reichlich zum Download im Internet.
Ich vermute - und das hoffe ich mindest für Dich - Du hast nur den Kaufvertrag! Kopieren und an Versicherung und Zulassungsstelle schicken. Hoffentlich hat der Käufer eine Meldeadresse im Inland....
Hoffentlich hält er sich an seine Abmachung, falls nicht... ich meine Erik Ode hat das Szenario schon mal beschrieben.
ADAC
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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