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Also unser Auto ist bisher auf mein Lebensgefährten versichert und er ist auch der Halter! Da uns jetzt unsere KFZ Versicherung zu Montag gekündigt hat mussten wir uns eine neue Versicherung suchen! Wir haben jetzt auch eine gefunden! Aber jetzt bin ich der Versicherungsnehmer und er der Halter! Die "Doppelkarte" hat man mir auch schon zugeschickt! Soweit ist ja alles klar!
Da ich jetzt nicht so genau wusste was ich damit machen soll, habe ich bei der Hotline der Versicherung angerufen und gefragt was ich jetzt machen soll! Der sagte mir das ich jetzt das Auto abmelden müsste und mein Lebensgefährten das Auto auf mich umschreiben soll! Und es dann wieder auf meinen Namen anmelden müssen! Aber das wollen wir doch garnicht! Wir haben auch auf den Antrag der Versicherung geschrieben das er der Halter ist und nicht ich!
Was ist nun richtig? Muss ich jetzt zur Zulassungstelle oder kann ich die auch per Fax oder Post schicken!
Hallo,
beim Wechsel der Versicherung (was ja hier passieren soll) ist der Zulassungsstelle eine "Doppelkarte" der neuen Versicherung zu übergeben (ggfa. 1. per Fax und 2. per Post im Original, idealierweise 3. nur einmal persönlich hinbringen), damit ein bestehender lückenloser Versicherungsschutz nachgewiesen wird. Ansonsten kommen die "Grünen" und legen das Fz. still (Plakette abkratzen), da die alte Versicherung das Auslaufen des Vertrages an die Zulassungsstelle mitteilt.
A.d. Doppelkarte muß der "Versicherungsnehmer" vermerkt sein! Wenn im vorliegenden Fall der "Lebensgefährte" als Halter (eingetragen im Brief als "Besitzer") und als Versicherungsnehmer fungieren soll, so MUSS a.d. Doppelkarte sein Name stehen!!!!!!!!!
Hier ist irgendwas falsch gelaufen bzgl. "Name des Versicherungsnehmers".
Ob "Halter" und "Versicherungsnehmer" für ein Fz. von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden kann, weis ich nicht; es ist auf jeden Fall sehr unüblich.
Es gibt (zurecht) keine Trennung von Kfz-Halter und Versicherungsnehmer. Natürlich muß der Halter auch der Versicherte sein, sonst gäbe es im Schadensfall noch mehr Ärger also so schon häufig anfällt.
Als Tipp: Lass den Lebensgefährten eine eigene neue Versicherung für sein Auto suchen. Man wird ja nicht grundlos gekündigt, sondern weil etwas vorgefallen ist, was der Versicherung nicht gefallen hat, z.B. zu viele Schäden in kurzer Zeit.
Wenn Du das Auto übernehmen solltest, trägst Du auch das volle Risiko das damit verbunden ist. Da sich Dein Partner sicher nicht von heute auf morgen ändert, dürfte das nicht geringfügig sein. Vertrauen ist gut, aber Misstrauen ist oft besser angebracht.
Leatherman hat geschrieben:Es gibt (zurecht) keine Trennung von Kfz-Halter und Versicherungsnehmer. Natürlich muß der Halter auch der Versicherte sein, sonst gäbe es im Schadensfall noch mehr Ärger also so schon häufig anfällt.
Diese Aussage ist falsch. Natürlich können Halter und Versicherungsnehmer zwei unterschiedliche Personen sein.
Typisches Beispiel ist hier Eltern/Kind Situation. Zweitwagen der Eltern wird auf das Kind zugelassen. Das Kind ist Halter und kann von den günstigen Zweitwagenkonditionen der Eltern profitieren.
P.S. Noch ein Hinweis: Wer den Fahrzeugbrief besitzt und eingetragen ist, muß nicht zwangsläufig auch Eigentümer sein !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
TabeaAngie hat geschrieben:Der sagte mir das ich jetzt das Auto abmelden müsste und mein Lebensgefährten das Auto auf mich umschreiben soll! Und es dann wieder auf meinen Namen anmelden müssen!
Es kann sein, daß diese Versicherung darauf besteht.
Frage doch mal bei einer anderen Versicherung nach. Die HUK-Coburg z.B. ermöglicht eine Trennung von Versicherungsnehmer und Halter.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -