Hi.
Ich habe ziemlichen Bockmist gebaut. Beim Einparken in eine Parklücke habe ich das daneben parkende Auto getroffen. Vor Schreck und ich-weiß-auch-nicht-warum bin ich dann schnurstracks weggefahren. Ich weiß, dass ich einfach da bleiben hätte sollen, aber in dem Moment habe ich eine Kurzschlussreaktion gemacht, die ja wie so oft die falsche ist.
Jetzt stand die Polizei vor meiner Tür, da eine Zeugin mich gemeldet hat. Laut Aussage des - überaus arroganten - Polizisten wird der Schaden "locker 1.000€" sein, weil er anscheinend an der Hintertür, sowie am Kotflügel ist. Heute Abend muss ich zur Wache..
Muss ich nun mit einem Führerscheinentzug oder mit einer Nachschulung + Verlängerung der Probezeit rechnen? Wenn es zu einem Führerscheinentzug kommt, ist das dann eine Sperre oder muss ich ihn dann komplett neu machen?
Ich danke schon mal für die Antworten.
:/
Edit: Das liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft, die über das Strafmaß entscheiden wird.
Für alle Hobby-Belehrer: Ich WEISS, wie ich mich hätte verhalten müssen, ich WEISS, dass es total bescheuert war, ich WEISS, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Aber in dem Moment, wo ich weggefahren bin, habe ich an gar nichts gedacht. Nur Unfall -> Scheiße...Ich kann's auch nicht erklären.
Edit 2: War heute bei dem Geschädigten und habe mich entschuldigt. Er hegt keinen Gräuel gegen mich und wird meine Entschuldigung bei der Polizei erwähnen. Meint ihr, dass das was nutzt? :/
Fahrerflucht, Probezeit
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Re: Fahrerflucht, Probezeit
Die Konsequenzen, die bei einem bewiesenen unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen, sind erheblich und oft existenzbedrohend.
Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus droht für Fahranfänger eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.
Wie für alle Straftaten, derer man verdächtigt wird, gilt auch für § 142 StGB, dass gegenüber der Polizei keine Aussagen gemacht werden müssen und man sich gut überlegen sollte ohne vorherige Akteneinsicht Aussagen zu machen. Oft ist es die spontane Äußerung, die im Gerichtsverfahren zur Verurteilung führt. Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.
Edit 2: War heute bei dem Geschädigten und habe mich entschuldigt. Er hegt keinen Gräuel gegen mich und wird meine Entschuldigung bei der Polizei erwähnen. Meint ihr, dass das was nutzt? :/
Nein, das interessiert weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft
Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus droht für Fahranfänger eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.
Wie für alle Straftaten, derer man verdächtigt wird, gilt auch für § 142 StGB, dass gegenüber der Polizei keine Aussagen gemacht werden müssen und man sich gut überlegen sollte ohne vorherige Akteneinsicht Aussagen zu machen. Oft ist es die spontane Äußerung, die im Gerichtsverfahren zur Verurteilung führt. Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.
Edit 2: War heute bei dem Geschädigten und habe mich entschuldigt. Er hegt keinen Gräuel gegen mich und wird meine Entschuldigung bei der Polizei erwähnen. Meint ihr, dass das was nutzt? :/
Nein, das interessiert weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft
Alle Angaben ohne Gewähr !!!