Sachmangel , versteckter Mangel ....?
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Sachmangel , versteckter Mangel ....?
Hallo ,
habe vor ca. 3 Wochen ein Motorrad bei einem Händler gekauft. Dieser entfernte in meinem Auftrag eine Drosselung des Motorrades. Nach ca. einer Woche viel mir bei Wartungsarbeiten auf das :
A. der Luftfilter fehlte
B. der hintere Reifen arg porös ist und Luft verliert
Desweiteren steht im Kaufvertrag das das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird und das deswegen Garantie und Gewährleistung ausgeschossen ist.
Nun meine Frage:
A ist meiner Meinung nach ein Sachmangel , den der Händler trotz Garantie-/Gewährleistungsausschluß beheben muß. Da der Luftfilter möglicherweiße bei entfernen der Drossellung vergessen wurde.
Liege ich da richtig?
Bei B denke ich habe ich gar keine Chance , da ich diesen Fehler beim Kauf hätte sehen müssen.
Kann mir da jemand einen Tip/Ratschlag geben wie ich mich richtig verhalte?
mfg Alex
habe vor ca. 3 Wochen ein Motorrad bei einem Händler gekauft. Dieser entfernte in meinem Auftrag eine Drosselung des Motorrades. Nach ca. einer Woche viel mir bei Wartungsarbeiten auf das :
A. der Luftfilter fehlte
B. der hintere Reifen arg porös ist und Luft verliert
Desweiteren steht im Kaufvertrag das das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird und das deswegen Garantie und Gewährleistung ausgeschossen ist.
Nun meine Frage:
A ist meiner Meinung nach ein Sachmangel , den der Händler trotz Garantie-/Gewährleistungsausschluß beheben muß. Da der Luftfilter möglicherweiße bei entfernen der Drossellung vergessen wurde.
Liege ich da richtig?
Bei B denke ich habe ich gar keine Chance , da ich diesen Fehler beim Kauf hätte sehen müssen.
Kann mir da jemand einen Tip/Ratschlag geben wie ich mich richtig verhalte?
mfg Alex
also ich glaube du hast das schon richtig erfasst... mit dem Reifen wirst du nix machen können (aber glaub mir: das merkst du dir beim nächsten Kauf
) und wenn der Luftfilter fehlt, kann das wirklich ein Versehen gewesen sein... da würd ich einfach mal beim Händler vorbeifahren und freundlich nachfragen.
... ansonsten... ein Luftfilter kostet doch nicht die Welt, oder? da würde es sich sicher nicht lohnen großen Streit anzufangen... aber ein bisschen ärgerlich wär es natürlich für dich. 
Wegen dem Luftfilter hatte ich ihm ein Fax geschickt , welches aber unbeantwortet blieb.
Was ist aber wenn der Vorbesitzer schon ohne Luftfilter gefahren ist? Da könnte der Motor schon schwer beschädigt sein? Geht mir ja nicht wirklich um den Luftfilter , der kostet ca. 10 euro. Aber was ist wenn ich deswegen vielleicht in nem halben Jahr nen Motorschaden hab?
Gilt dann die Sachelmangelhaftung?
Was ist aber wenn der Vorbesitzer schon ohne Luftfilter gefahren ist? Da könnte der Motor schon schwer beschädigt sein? Geht mir ja nicht wirklich um den Luftfilter , der kostet ca. 10 euro. Aber was ist wenn ich deswegen vielleicht in nem halben Jahr nen Motorschaden hab?
Gilt dann die Sachelmangelhaftung?
Vorbesitzer anrufen !!!
Ich würde zunächst mal Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen.
Dann könntest du z.B. auch klären, ob der Verkauf tatsächlich im Auftrag erfolgt ist.
Dann könntest du z.B. auch klären, ob der Verkauf tatsächlich im Auftrag erfolgt ist.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
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Re: Sachmangel , versteckter Mangel ....?
Wenn ich deine Aussage richtig lese, dann muß im Kaufvertrag der letzte Eigentümer stehen. Das kann nicht der Händler sein. Damit hast du dann auch die Personalien und die letzte Adresse. Warum benötigst du dann den Fahrzeugbrief ?AlexVR6 hat geschrieben:Desweiteren steht im Kaufvertrag das das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird und das deswegen Garantie und Gewährleistung ausgeschossen ist.
P.S. -ich will mich jetzt mal nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, aber.........
1. kann es sein, daß im Kaufvertrag nur der Händler steht ?
oder
2. kann es sein, daß der Händler seine Gewährleistungspflicht umgehen will ?
oder
3. kann es sein, daß du doch keinen Vertrag mit dem letzten vermeintlichen Eigentümer abgeschlossen hast, sondern mit dem Händler ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Sachmangel , versteckter Mangel ....?
Siehe hierzu mal folgendes:Erik.Ode hat geschrieben:2. kann es sein, daß der Händler seine Gewährleistungspflicht umgehen will ?
Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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zu 1 : Ja
zu 2 : davon gehe ich jetzt aus
zu 3 : Ja
Im Kaufvertrag steht der Händler als Verkäufer, daneben steht von Hand "im Auftrag". Weiter unten steht folgender Satz: "Das Fahrzeug wird , falls es im Kundenauftrag verkauft wird , mit Gewährleistungs-/Garantieausschluß verkauft."
Also gilt dieser Satz jetzt gar nicht , da laut Kaufvertrag der Verkäufer ja der Händler ist und somit an die gesetzliche Gewährleistung/Garantie gebunden ist?
Danke erst einmal für den Tip.
zu 2 : davon gehe ich jetzt aus
zu 3 : Ja
Im Kaufvertrag steht der Händler als Verkäufer, daneben steht von Hand "im Auftrag". Weiter unten steht folgender Satz: "Das Fahrzeug wird , falls es im Kundenauftrag verkauft wird , mit Gewährleistungs-/Garantieausschluß verkauft."
Also gilt dieser Satz jetzt gar nicht , da laut Kaufvertrag der Verkäufer ja der Händler ist und somit an die gesetzliche Gewährleistung/Garantie gebunden ist?
Danke erst einmal für den Tip.
Diese Entscheidung mußt du alleine treffen. Ich kenne den Händler nicht. Aber es spricht IMHO nichts dagegen, es erstmal mit einem vernüftigen Gespräch zu versuchen. Du kannst doch zunächst mal die Daten des vermeintlichen Verkäufers erfragen !???? Dann kannst du schon erkennen, in welche Richtung sich der Sachverhalt wahrscheinlich entwickeln wird.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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