Verursacht ein Kind einen Unfall, haften n. immer die Eltern

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tom
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Verursacht ein Kind einen Unfall, haften n. immer die Eltern

Beitrag von tom »

Verursacht ein Kind einen Unfall, haften Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Saarländische Oberlandesgericht wies die Klage einer Frau zurück, die bei einem Fahrradunfall mit einem fünfjährigen Kind verletzt worden war. Das Mädchen war während einer Radtour mit den Eltern gestürzt, dabei zu weit nach links geraten und mit einer entgegenkommenden Fahrradfahrerin zusammengestoßen. Die zog sich dabei Knochenbrüche zu. Das Gericht lehnt eine Schuld der Eltern ab. Diese hätten davon ausgehen können, dass ihr Tochter das Fahrrad trotz des kindlichen Alters technisch beherrscht.

(Az. 3U 508/02-50)
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