Hallo,
ich hab mir vor 4 Tagen ein Auto gekauft...
An Ort und Stelle ist mir, meinem Vater und meinem Onkel (ehem. KFZ- Mechaniker) keine besonderen Schäden/Mängel aufgefallen...
Wir haben auch eine Probefahrt gemacht und alles für in Ordnung befunden...
Dann hab ich den Wagen zum allg. Check in die Werkstatt gebracht um ihn überprüfen zu lassen...
Die haben dann festgestellt, dass entweder irgendwelche Ventile oder Düsen etwas haben... dazu hat der Zahnriemen auch noch was... was genau konnte er nicht sagen, zumindest läuft irgendetwas unrund...
Nun meine Frage: Kann ich den Wagen irgendwie zurückgeben, weil im Kaufvertrag nichts von diesen Schäden steht...?!?!
Schon mal danke im voraus für die Antworten...
MFG Bernd
Auto gekauft - aber Motor nicht in Ordnung...
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Hallo !
Zuerst die Frage, ob beim Händler oder von privat gekauft ?
Dann folgenden Hinweis:
Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind gewisse Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Wichtig wäre dann evt. die Frage nach Arglist !
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
Guckst du hier!
Diese Fragen solltest du zuerst abklären, dann könnte man ggf. die richtigen Schlüsse ziehen.
Zuerst die Frage, ob beim Händler oder von privat gekauft ?
Dann folgenden Hinweis:
Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind gewisse Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Wichtig wäre dann evt. die Frage nach Arglist !
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
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Diese Fragen solltest du zuerst abklären, dann könnte man ggf. die richtigen Schlüsse ziehen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Auto gekauft - aber Motor nicht in Ordnung...
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "hermann88 hat geschrieben:Nun meine Frage: Kann ich den Wagen irgendwie zurückgeben, weil im Kaufvertrag nichts von diesen Schäden steht...?!?!
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... %FCcktritt
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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