Re: KFZ Zulassung eines Firmenwagens

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Roland Geisselseder
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 09.03.2006, 08:14

Re: KFZ Zulassung eines Firmenwagens

Beitrag von Roland Geisselseder »

Guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage zur KFZ-Zulassung. Ich bekomme einen Firmenwagen, und dieser sollte aber auf meinen Namen zugelassen werden. Besteht dazu die Möglichkeit? Von mehreren Seiten bekam ich bisher unterschiedliche Aussagen.
Oder müssen Fahrzeugbrief und Schein übereinstimmen?

Wer kann mir helfen?

Mit freundlichen grüssen
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Regelmäßiger Standort

Beitrag von Erik.Ode »

Regelmäßiger Standort (vgl. auch § 27 Abs. 2) – Er wird vom
Verfügungsber. bestimmt und in den Fahrzeugbrief sowie den
Fahrzeugschein besonders eingetragen (1. Seite), wenn er nicht mit der
Anschrift des Zulassungsinhabers übereinstimmt.
Der Verfügungsber. darf allerdings eine Stelle nicht nur zum Schein
zum regelm. Standort erklären (vgl. OLG Stuttgart in MDR 62, 235).
Auch muß das Fz. am angegebenen Standort für die zuständige
Zulassungsstelle erreichbar, darf also nicht nur ganz selten dort
anzutreffen sein. Vertreterfahrzeuge, die dem Unternehmen gehören,
haben am Firmensitz ihren regelm. Standort, wenn sie dort gewartet
werden und von Zeit zu Zeit dorthin zurückkehren. Ist dies nicht der
Fall, so ist der regelm. Standort die Anschrift des Vertreters.

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... =zulassung
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Jim Knopf
Spezialist
Beiträge: 69
Registriert: 17.10.2005, 16:41
Wohnort: NRW

Beitrag von Jim Knopf »

Ich glaube was hier gemeint ist ist eine Standortzulassung auf den Mitarbeiter! Was bei Firmen überhaupt kein Problem ist.

Seit einführung der neuen Fahrzeugpapiere wird die Standortadresse aber nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen
sondern nur noch im örtlichen Fahrzeugregister gespeichert.
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“