Hallo!
Haben uns im letzten Jahr einen neuen Wagen zugelegt.
Meine Frau ist nebenbei selbständig.
Nun habe ich gehört, dass man gewisse Sachen bei der Steuer absetzten kann.
50% der Mehrwertsteuer des Kaufpreises ......
Leasingraten .......
noch was????
Wer kann mir helfen und mir die Vor- und Nachteile der jeweiligen Steuervorteile nennen???
Gruß
Tom
Autokauf bei Selbständigkeit
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Feilitzscher
- Mitglied
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- Registriert: 15.02.2006, 10:18
hmmm, ich weis dazu (leider) nichts ganaues.
Gehört IMO in ein Steuer-Forum.
Evtl. findest Du unter http://www.recht.de etwas zu dem Thema
Oder frag' mal Deinen Steuerberater, der verdient sein Geld damit
Eine Steuerberatung dürfen wir hier nämlich nicht vornehmen.
-> StBerG § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
http://bundesrecht.juris.de/stberg/BJNR ... 02301.html
Gehört IMO in ein Steuer-Forum.
Evtl. findest Du unter http://www.recht.de etwas zu dem Thema
Oder frag' mal Deinen Steuerberater, der verdient sein Geld damit
Eine Steuerberatung dürfen wir hier nämlich nicht vornehmen.
-> StBerG § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
http://bundesrecht.juris.de/stberg/BJNR ... 02301.html
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Unterschieden wird erstmal nach Gewährleistung und Garantie. Eine Gewährleistung ist ggf. gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie ist auf freiwilliger Basis.
Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel kann bei einem Verbrauchergeschäft nicht ausgeschlossen werden. Wenn Du aber kein Verbraucher, sondern ein Gewerbetreibender bist, kann (und wird beim Autokauf auch i. d. R.) die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ein Schutz, den der Staat den (vermeindlich schwächeren ) Privatpersonen gesetzlich zuspricht.
Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel kann bei einem Verbrauchergeschäft nicht ausgeschlossen werden. Wenn Du aber kein Verbraucher, sondern ein Gewerbetreibender bist, kann (und wird beim Autokauf auch i. d. R.) die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ein Schutz, den der Staat den (vermeindlich schwächeren ) Privatpersonen gesetzlich zuspricht.
auch ein kleines unternehmen besteht ja "nur" aus lauter einzelpersonen. dennoch ist es so gehandhabt.
bei der abzugsfähigkeit der leasingraten, kommt es darauf an was deine arbeitsfeld ist und was du die least.
beispiel: ein zahnarzt least sich ein auto. da gibt es meistens probleme, da er ein fahrzeug nicht zur direkten ausübung seiner tätigkeit benötigt.
-> Privatvertrag
ein zahnarzt least sich einen behandlungsstuhl. klare sache, den braucht er für seine direkte tätigkeit -> also gewerblicher vertrag
bei der abzugsfähigkeit der leasingraten, kommt es darauf an was deine arbeitsfeld ist und was du die least.
beispiel: ein zahnarzt least sich ein auto. da gibt es meistens probleme, da er ein fahrzeug nicht zur direkten ausübung seiner tätigkeit benötigt.
-> Privatvertrag
ein zahnarzt least sich einen behandlungsstuhl. klare sache, den braucht er für seine direkte tätigkeit -> also gewerblicher vertrag
