autokauf - ja wie denn??

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pet
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 29.01.2006, 08:27

autokauf - ja wie denn??

Beitrag von pet »

guten morgen!

ich hab ein paar richtig blöde fragen :oops: googel auch schon das ganze wochenende herum, aber wahrscheinlich ist die thematik allen menschen sonnenklar. außer mir :wink:

was passiert nach einem autokauf? geplant ist, einen gebrauchtwagen vor ort zu besichtigen, zu bezahlen wenn er infrage kommt und mit ihm nach hause zu fahren.

viele schreiben davon, dass ein dekra-check empfehlenswert ist. fährt man dann gleich nach dem kauf zur dekra? aber das auto ist dann ja schon gekauft ... wenn mängel festgestellt werden, die man vorher übersehen hat.
oder wie macht man das? :roll:

wann muss ich mich denn versichern - bereits vor dem kauf? eigentlich schon, oder, man kann ja auch ganz dummerweise auf dem rückweg einen unfall haben ... aber wenn ich das ersehnte auto dann doch nicht kaufe, weil es bei der besichtigung nicht i.o. ist - ist ja auch quatsch, wenn ich dann schon versichert bin. wie machen andere das denn??

gibt es da irgendeinen *leitfaden* für den absoluten autokauf-dau? :D

wie melde ich denn die steuern an? oder geschieht das ganz automatisch, wenn ich das auto zulasse? irgendwie komme ich mit der ganzen reihenfolge nicht zurecht.

weiterhin soll das auto auf den namen meines vaters angemeldet sein. muss ich da irgendetwas beachten?

hab schon toms tolle pdf-vordrucke gesehen (vielen dank für die mühe!), die helfen beim kauf ja schon ne ganze ecke weiter ...

kann da einer licht ins dunkle bringen? ;)

liebe grüße von pet


p.s. was heißt eigentlich *unfallwagen*? ist davon generell abzuraten, weil dadurch das auto an stabilität oder sicherheit oder was auch immer verloren hat?
ist ein auto, mit dem ich z.b. mal richtig schön gegen eine laterne gefahren bin, schon ein unfallwagen?
mubaer
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 29.01.2006, 20:44

Beitrag von mubaer »

Zunächstmal: Kauf von privat oder vom Händler?
viele schreiben davon, dass ein dekra-check empfehlenswert ist. fährt man dann gleich nach dem kauf zur dekra? aber das auto ist dann ja schon gekauft ... wenn mängel festgestellt werden, die man vorher übersehen hat.
oder wie macht man das?
Also, wenn Du von privat kaufst, hast Du keine Garantie. Also musst Du bereits *vor* Vertragsunterzeichnung schauen, ob die Kiste i.O. ist. Der private Verkäufer haftet nur, wenn er grobe Mängel verschweigt (bspw. einen Unfallwagen als "unfallfrei" verkauft). Ansonsten gilt: "Gekauft wie gesehen und probegefahren". Wenn der Verkäufer ein reines Gewissen hat, hat er bestimmt nichts dagegen, wenn die Probefahrt zur Dekra führt. Allerdings müsstet ihr Euch einigen, wer's bezahlt :wink:.

Beim Kauf vom Händler halte ich die Dekra nicht für notwendig, schließlich muss der Händler ein Jahr lang Garantie leisten - da musst Du einschätzen, ob's den Händler noch ein Jahr gibt :wink:.
wann muss ich mich denn versichern - bereits vor dem kauf? eigentlich schon, oder, man kann ja auch ganz dummerweise auf dem rückweg einen unfall haben
Generell gilt: Du unterschreibst i.d.R. einen Kaufvertrag, in dem die Uhrzeit der Übergabe festgehalten ist. Ab da gehen Unfälle auf Deine Kappe. Du kannst die bestehende Versicherung "mitkaufen". Das machen aber die wenigsten. In jedem Fall wird Dich der Kaufvertrag verpflichten, das Fzg. schnellstmöglichst auf einen neuen Halter umzumelden. Und spätestens dann brauchst Du eine Versicherung, denn die Zulassungsstelle will die Versicherungsbestätigung. Diese Bestätigung ("Doppelkarte") kannst Du bei Deiner Wunsch-Versicherung beantragen. Ein Vertrag kommt erst mit Zulassung des Kfz. zustande.

Sollte der Wagen nicht mehr zugelassen sein, ist es zulässig, auch ohne Schilder *auf direktem Wege* zur Zulassungsstelle zu fahren. Dort lässt Du dann Schilder machen und meldest das Fzg. an (mit Doppelkarte, s.o.).

Probefahrt ist in diesem Fall natürlich nicht möglich. Wenn das gewünscht ist, musst Du - auch über die Versicherung und die Zulassungsstelle - sog. "Kurzzeit-Kennzeichen" beantragen, mit denen Du dann rumfahren darfst.
wie melde ich denn die steuern an? oder geschieht das ganz automatisch, wenn ich das auto zulasse?
Korrekt. Kurz nach der Zulassung wird Dich ein entsprechendes Schreiben des Finanzamtes ereilen. Zulassen kannst Du den Wagen übrigens nur noch nach Angabe einer Bankverbindung, von der dann die Steuer ganz automatisch "verschwindet" :wink:.
weiterhin soll das auto auf den namen meines vaters angemeldet sein.
Jupp, dann muss entweder dein Vater zur Zulassungsstelle, oder Du bringst eine entsprechende Vollmacht - von ihm unterschrieben - mit.

Gruß
MuBaer
mubaer
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 29.01.2006, 20:44

Beitrag von mubaer »

p.s. was heißt eigentlich *unfallwagen*? ist davon generell abzuraten, weil dadurch das auto an stabilität oder sicherheit oder was auch immer verloren hat? ist ein auto, mit dem ich z.b. mal richtig schön gegen eine laterne gefahren bin, schon ein unfallwagen?
Ob's eine genaue "Definition" gibt, weiß ich nicht. Für mich sind Unfallwagen Fahrzeuge, bei denen grössere Karosserieteile ausgetauscht bzw. ausgebeult und neu bzw. überlackiert wurden. In diesem Sinne kann die Laterne schon einen Unfallwagen ausmachen.

Abraten würde ich dann, wenn geschweißt und/oder gerichtet werden musste. Wurden nur Schraubteile wie Kotflügel, Tür oder Kunststoff-Stoßstange ausgetauscht ist's (meiner Meinung nach) halb so wild.

Stimmt aber die Spur nicht mehr, sind Knicke im Dach oder haben die Airbags ausgelöst: Finger weg!
tttom
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2006, 15:48

Versicherung ab Kauf

Beitrag von tttom »

Hallo !
Wenn ich ein Auto gebraucht kaufe und im Kaufvertrag die Uhrzeit der Übergabe steht, hafte ich dann persönlich für Schäden auf der Fahrt zwischen Kauf und neuer Zulassung? Ist der bisherige Besitzer (er ist ja jetzt noch Versicherungsnehmer) nicht haftbar? Wenn ich einen Unfall in dieser Zeit baue, kann einen das ruinieren ... oder zahlt hier die (welche)Versicherung?

Vielen Dank

tttom
Insider
Spezialist
Beiträge: 132
Registriert: 29.01.2005, 14:14

Beitrag von Insider »

Hallo tttom,

es haftet die Versicherung des Verkäufers.
Dessen Schadenfreiheitsrabatt bleibt aber unberührt.
Ist halt dumm für die Versicherung, Mitleid muss man aber mit diesen Institutionen deshalb nicht haben.
Die haben sogar eigene Abteilungen für solche Schäden ("Zwischen-Phasen-Schäden" oder irgendwie sowas).

Gruß

Insider
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