hi
habe letzte woche mein wagen verkauft. mit kaufvertrag der käufer hat sich verpflichtet das auto umzumelden.
heute hat er mir ein brief geschickt, von der zulassungs stelle.
das auto hat jetzt neue kennzeichen ist es jetzt umgemeldet?
als gebührenschuldneer steht sein name.
was muß ich jetzt tun?
auto verkauft was nun
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
selbst und unverz. der Zulassungsst. den Verkauf zu melden
Der Käufer dagegen ist zur Kaufpreiszahlung und zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Nach § 27 Abs. 3, 2 StVZO hat der Käufer unverzüglich für die Neuzulassung des Fahrzeuges zu sorgen. Dafür notwendig ist die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheines sowie ggf. eines neuen Kennzeichens (abhängig vom Zulassungsbezirk). Die Pflicht zur unverzüglichen Ummeldung sollte vertraglich (schriftlich) festgehalten werden. Unterlässt nämlich der Käufer die Ummeldung, so läuft der Verkäufer Gefahr, für etwaiges Fehlverhalten des Käufers verantwortlich gemacht zu werden. Auch wenn der Käufer sich zur Ab- bzw. Ummeldung verpflichtet hat, empfehlen wir dem Verkäufer, selbst und unverzüglich der Zulassungsstelle den Verkauf zu melden. Die Zulassungsstelle wiederum informiert automatisch das zuständige Finanzamt, was hinsichtlich der zu zahlenden KFZ-Steuer von Bedeutung ist.
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... =ummeldung
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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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