Hallo,
habe ein Prob. Mir wurde mein schöner Golf aufgebrochen und meine Airbags ausgebaut. Habe mir nen Kostenvoranschlag machen lassen und da kosten die Airbags 976 € (ohne Mwst). Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt einfach welche selbst besorgen ? D.h. ich habe was im netz gefunden, da kostet der Fahrer-Airbag dann 190€ und der Beifahrer 250 €.
Bsp.: http://www.motoso.de/hit/beifahrera...09857.html
Laut VW fehlen mir wirklich nur die Kissen. Steuergerät bräuchte ich net. Da muss ich ja schön doof sein, wenn ich nach VW gehe, oder ?? Habe keinen Bock was falsch zu machen...
Danke für eure Hilfe..
Meine Fotos:
http://www.directupload.net/show/d/575/JKGs5rti.jpg
http://www.directupload.net/show/d/575/Nql8Y274.jpg
Gruß,
Marcel
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Aufbruch Golf IV + Airbagklau -- jetzt meine Frage....
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, tdi, Auto-Chris, ulliB, AudiFan, tom, Sir Craven
Airbageinheiten und Gurtstraffer sind Bauteile mit pyrotechnischen Zündern ( Sprengstoffzündern ) der klassifizierung T1 und unterliegen daher den Bestimmungen des SprengG.
Laut SprengG. ist der Umgang mit diesen Bauteilen für Privatleute verboten !
Unter Umgang versteht man :
ALLE Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Aus- und Einbau !
D.h. als Privatmann darfst Du am Airbagsystem GARNICHT arbeiten.
Desweiteren ist der UMGANG mit diesen Systemen an einen Sachkundenachweiß gebunden und in Deutschland NUR GEWERBLICH zulässig.
Laut SprengG. ist ebenfalls das Überlassen / Erwerben / Veräußern von Teilen der Klasse T1 für Privatleute verboten !
Beachte dazu auch Änderung des SprengG. vom 16.05.2005 !
Beachte weiterhin, das bei Austausch / Ersatz von Airbageinheiten eine Registrierung beim Fahrzeughersteller erforderlich ist !
Dies ist i.A. nur bei Neuteilen möglich, da nur Neuteilen die dafür erforderlichen Papiere beiliegen !
Da eine Vertragswerkstatt nachweisen können muß, woher welches Bauteil stammt, und wo diese verbaut wurde, ( Nachweispflicht laut SprengG.) ist es weder zulässig noch ratsam, Gebrauchtteile zu verbauen !
Da der Umgang mit Airbags / Gurtstraffern laut SprengG. für privatleute NICHT ZULÄSSIG ist, solltest Du Dich an Deinen VW-Servicepartner wenden.
MfG tdi
Laut SprengG. ist der Umgang mit diesen Bauteilen für Privatleute verboten !
Unter Umgang versteht man :
ALLE Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Aus- und Einbau !
D.h. als Privatmann darfst Du am Airbagsystem GARNICHT arbeiten.
Desweiteren ist der UMGANG mit diesen Systemen an einen Sachkundenachweiß gebunden und in Deutschland NUR GEWERBLICH zulässig.
Laut SprengG. ist ebenfalls das Überlassen / Erwerben / Veräußern von Teilen der Klasse T1 für Privatleute verboten !
Beachte dazu auch Änderung des SprengG. vom 16.05.2005 !
Beachte weiterhin, das bei Austausch / Ersatz von Airbageinheiten eine Registrierung beim Fahrzeughersteller erforderlich ist !
Dies ist i.A. nur bei Neuteilen möglich, da nur Neuteilen die dafür erforderlichen Papiere beiliegen !
Da eine Vertragswerkstatt nachweisen können muß, woher welches Bauteil stammt, und wo diese verbaut wurde, ( Nachweispflicht laut SprengG.) ist es weder zulässig noch ratsam, Gebrauchtteile zu verbauen !
Da der Umgang mit Airbags / Gurtstraffern laut SprengG. für privatleute NICHT ZULÄSSIG ist, solltest Du Dich an Deinen VW-Servicepartner wenden.
MfG tdi
Zum Glück ist alles immer nur halb so doppelt, wenn man es einfach sieht.