Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir in diesem Forum helfen. Aber ich denke über den Verkauf von Motorbooten gilt die gleiche Gesetzeslage wie die beim Autoverkauf. Also zu meinem Problem:
Habe vor 18 Monaten mein Motorboot einem Händler übergeben mit dem Auftrag das Boot, nachdem er den Motor checken sollte(ging immer im Stand aus) zu verkaufen. Der Händler verkaufte das Boot. Das Boot wurde ohne mein wissen verkauft, übergeben und auf den neuen Käufer zugelassen. Einen Kaufpreis hab ich nie gesehen, auch von dem Verkauf nichts erfahren. Wochen später erfuhr ich erst von dem Verkauf, nachdem der Händler den Kaufvertrag einfach ohne mein Wissen rückabgewickelt hatte, und das Boot zurücknahm und dem Käufer eines seiner anderen Boote verkauft hatte. Der Motor des Bootes hat jetzt totalschaden!! Und steht defekt beim Händler, dieser will nun auch noch Standgeld. Nun hat er mich aufgefordert, das defekte Boot abzuholen. Was kann ich nun tun? Wie kann ich gegen den Händler vorgehen? Ich wäre mit einer Rückabwicklung des Vertrages nicht einverstanden gewesen, bei mir lief der Motor noch einwandfrei. Möglicherweise hat ihn der neue Käufer "verheizt". Er ist ja immerhín mind. 1-2Wochen damit gefahren. Welche Ansprüche kann ich nun gegen den Händler geltend machen und woraus könnten Sich diese ergeben?
Danke für Eure Hilfe
Verkauf meines Motorbootes über Händler
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Zuerst einmal dürfen wir dir hier keine Rechtsberatung geben.
Siehe auch: http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2651
Dann entnehme ich deinem Sachverhalt so viele Ungereimtheiten, daß dir letztendlich nur der Weg zu einem Rechtsanwalt bleibt.
Hier scheinen einige juristische Spitzfindigkeiten ( Zivilrecht und Strafrecht !!!) vorzuliegen, die wir in diesem Forum gar nicht besprechen können.
Deshalb mein Rat; gehe gleich zu einem Anwalt. Da ist etwas unheimlich schief gelaufen !!!!!
Siehe auch: http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2651
Dann entnehme ich deinem Sachverhalt so viele Ungereimtheiten, daß dir letztendlich nur der Weg zu einem Rechtsanwalt bleibt.
Hier scheinen einige juristische Spitzfindigkeiten ( Zivilrecht und Strafrecht !!!) vorzuliegen, die wir in diesem Forum gar nicht besprechen können.
Deshalb mein Rat; gehe gleich zu einem Anwalt. Da ist etwas unheimlich schief gelaufen !!!!!
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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