Unfall, Verwarnung, Probezeit

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Prince of Denmark
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Unfall, Verwarnung, Probezeit

Beitrag von Prince of Denmark »

Nabend,

hatte vorhin leider einen Unfall. Beide Fahrzeuge leichter Blechschaden, keine Verletzten. Da ich nicht so sicher war, ob ich wirklich schuld war, haben wir dann die Polizei kommen lassen, die nach Schilderung des Unfallhergangs auch der Ansicht war, ich sei schuld. Ja, dumm gelaufen. An die Polizisten habe ich ein Verwarnungsgeld von 20 EUR gezahlt weil ich "unaufmerksam" war. Der Beamte meinte, damit sei die Sache dann polizeilich erledigt.

Bedeutet dass für meine Probezeit dann, dass die nicht verlängert wird, weil Verwarnungsgeld noch unter 40 EUR? Habe diese "Unaufmerksamkeit" weder im A- noch im B-Katalog gefunden.

Unfall ist beim Fahrstreifenwechsel passiert. Wollte von rechts nach links, um einem Hindernis im eigenen Fahrstreifen auszuweichen und hab wohl die Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeugs im linken Fahrstreifen unterschätzt.

Oder würde das dann als "Missachtung der Vorfahrt" oder so gelten, also A-Verstoss? Bin etwas irritiert, weil der Beamte meinte, die Sache sei polizeilich mit der Zahlung der Verwarnung an Ort und Stelle erledigt?.
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Erik.Ode
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Re: Unfall, Verwarnung, Probezeit

Beitrag von Erik.Ode »

Prince of Denmark hat geschrieben:Bedeutet dass für meine Probezeit dann, dass die nicht verlängert wird, weil Verwarnungsgeld noch unter 40 EUR?
Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen !!
Quelle

Prince of Denmark hat geschrieben:Oder würde das dann als "Missachtung der Vorfahrt" oder so gelten, also A-Verstoss?
Nein. Definition für Vorfahrt:


Vorfahrt
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassenverkehr)

Mit Vorfahrt wird der Vorrang eines von mehreren Fahrzeugen an Straßenkreuzungen bezeichnet. In Deutschland gilt grundsätzlich, d.h. soweit durch Verkehrszeichen oder Ampeln nichts anderes geregelt wird, rechts vor links.

Quelle
Gruß Erik.Ode
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Prince of Denmark
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DANKE

Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo nochmal

Danke an den Chef für die Info. Hatte vorhin auch schon eine vertraute Quelle aufgesucht, da war ich allerdings genauso blöd wie vorher.

Ein Glück, dann bin ich zumindest die Sorge los und hab nur noch den Schaden am Gegenfahrzeug am Hals, den ich dann entweder selbst zahlen kann oder über Versicherung, wobei selber zahlen wohl günstiger kommt. Ärgerlich, dass das ausgerechnet 11 Tage passiert, bevor ich in die nächste SF-Klasse rutsche.

Ei dann, nochmals vielen Dank für die Info.
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Erik.Ode
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Re: DANKE

Beitrag von Erik.Ode »

Prince of Denmark hat geschrieben: Danke an den MOD
Bitte !
Prince of Denmark hat geschrieben:Ärgerlich, dass das ausgerechnet 11 Tage passiert, bevor ich in die nächste SF-Klasse rutsche.
Evt. kann Melli ja noch helfen ????
Gruß Erik.Ode
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