Kein Fahrzeugschein/Keine Anmeldung?

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RsRac3er
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Kein Fahrzeugschein/Keine Anmeldung?

Beitrag von RsRac3er »

Hallo,
ich habe glaube ich ein echtes Problem. Ich habe mir bei Ebay ein Motorrad, eine Rs 125 Tuono gekauft und diese von einer Spedition abholen lassen. Nachdem er das Geld hatte und ich das Motorrad war ich erstmal erleichtert. Ich habe mich zwar gewundert warum ich nur den Fahrzeugbrief habe und keinen Fahrzeugschein aber mein Bruder hatte mir gesagt den bekomme ich mit der anmeldung. Nun war für mich auch dieses Problem gelöst. Doch als ich am Montag bei der Zulassungsstelle war haben sie mir gesagt, nachdem ich 2 Stunden gewartet habe, dass ich das Motorrad nicht zulassen kann ohne den Fahrzeugschein da dieser wie eine abmeldebescheinigung ist. Als ich zuhause war habe ich direkt den Verkäufer angerufen. Er hat mir gesagt das der Spediteur ihm gesagt hat er braucht diesen nicht mitgeben. Er wollte ihn mir aber Dienstag per Post schicken. Heute ist nun Donnerstag und ich warte nun also schon seit 2 Tagen. Ich muss das Motorrad wegen der versicherung bis zum 7.11.05 anmelden. Eben habe ich ihn angerufen und ich wurde weggedrückt. Ich hoffe das dies nur war weil er Tagsüber arbeitet. Aber was soll ich machen wenn ich den Fahrzeugschein nie bekomme? Dann habe ich ein Motorrad welches ich nicht verkaufen kann und es nicht fahren darf! Gibt es eine Möglichkeit es auch ohne Fahrzeugschein anzumelden?

Bitte helft mir schnell.. ich bin echt verzweifelt....


Grüße
RsRac3er
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willi
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Beitrag von willi »

Moin RsRac3er,

auf die Schnelle ;-)

ähnliches Thema unter :
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... f+verloren

oder auch hier mit auflistung, was zu tun ist :
http://www.oldenburg.de/buergerservice/ ... be_42.html
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
RsRac3er
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Beitrag von RsRac3er »

ohh ich danke dir dein wort in gottes ohren ...


was mache ich denn wenn er mir keine eidesstattliche Versicherung unterschreibt? da muss es doch auch was anderes noch geben oder? stell dir mal vor der wäre jetzt gestorben da kann er ja uahc nixmehr unterschreiben ...
hab halt echt bisschen schiss davor das ich mein Motorrad in die "vitriene" stellen kann


Grüße
RsRac3r
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willi
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Beitrag von willi »

Du hast den Fahrzeugschein erhalten... und dann verloren (schade, schade)!
Oder habe ich da etwas falsch verstanden ;-)

Demzufolge unterschreibst Du die eidesstattliche Versicherung :!:
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
RsRac3er
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Beitrag von RsRac3er »

habe ihn heute bekommen den alten schein :-D aber die idee ist gut das ich ihn bekommen hab aber is nur scheiße wenn der alte besitzer des irgendwie rausbekommt un ich so ne eidesstadliche versicheurng unterschrieben hab ...



naja trotzdem danke willi :-D


Grüße

RsRacer
Jim Knopf
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Beitrag von Jim Knopf »

Wo ist den da das Problem? Es ist zwar richtig das der alte FAhrzeugschein seit 1.10.2005 als Abmeldebescheinigung dient, Aber Du möchtes das Fahrzeug doch Ummelden wenn ich das richtig verstanden habe :!: Ergo Bedarf es auch keine Abmeldebescheinigung.

Trage bei der Zulassungsstelle deine Geschichte vor un Versichere dort selber das der Vorbesitzer den Fahrzeugschein nicht rausrückt. SEinen Namen und Die Adresse hast Du ja Ausserdem kann Die Spetition es notfalls bestätigen das der FZS nicht übergeben wurde. Er muß ihn Dir aushändigen.

Also lieber bei der Warheit bleiben! Statt zu behaupten Du hättes ihn selbst verbummelt. Die Dir dardurch entstehenden Kosten solltes Du später beim Verkäufer geltent machen!
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