Wie Schadensklasse wieder herabsetzen? Berlin verklagen?

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Methoz
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Wie Schadensklasse wieder herabsetzen? Berlin verklagen?

Beitrag von Methoz »

Mein Problem in Kürze:

Ein Unfall in einem vielspurigen Kreisverkehr resultierte zuerst durch eine Fehleinschätzung der Polizei in einer 100%igen Schuld meinerseits mit ausschließlicher Regulierung des gegnerischen Schadens. Nach monatelangem Verhandeln durch einen Anwalt wurde der mir entstandene Schaden letztendlich ebenfalls komplett erstattet. Als verbleibendes Problem bleibt allerdings die Hochstufung meiner Schadensklasse! Da ich immer noch der Meinung bin, dass ich am damaligen Unfall NICHT schuldig gewesen bin, würde ich natürlich gern die Hochstufung der Schadensklasse rückgängig machen lassen, da dies ungerechtfertigte Mehrkosten auf Jahre für mich bedeutet...

Der Unfall ereignete sich auf dem unten abgebildeten Kreisverkehr in Berlin. Meine Fahrspur stellt der rote Pfeil dar, die Fahrspur meiner Unfallgegnerin der grüne. Aus dieser offiziellen Planskizze lässt sich recht gut erkennen, dass es zwei, wenn nicht sogar drei Spuren gibt, in denen das Verbleiben im Kreisverkehr SOWIE das Herausfahren aus diesem möglich ist! Ich wollte im Kreisverkehr weiter fahren, meine Unfallgegnerin wollte ihn verlassen. Da sie LINKS HINTER mir fuhr, kollidierte sie mit meinem Wagen bei diesem Vorhaben.

Nur, WARUM habe ICH dafür die Schuld bekommen? WARUM wurde daraus nach monatelangem Verhandeln allem Anschein nach nur eine 50-50-Schuld? Aus meiner Sicht bin ich unschuldig! Wie könnte es nun möglich sein, meine (damalige) Versicherung davon zu überzeugen, meine Hochstufung der Schadensklasse rückgängig zu machen?

Der abgebildete Kreisverkehr ist zugegebenermaßen extrem unübersichtlich. WARUM gibt es anscheinend mehrere Fahrstreifen, in denen man weiter im Kreisverkehr geradeaus fahren, gleichzeitig aber auch abbiegen darf? Wer kann / darf hier ein Urteil fällen? Kann ich die Stadt Berlin für eine solche Anordnung von Fahrstreifen verklagen? Wie würde man so etwas tun und habe ich überhaupt eine Möglichkeit, dies zu gewinnen?

Ich brauche auf jeden Fall ein Schriftstück, was meine Unschuld an diesem Unfall bestätigt, damit ich (so mein Verständnis) die Herunterstufung meiner Schadensklasse bei meiner (ehemaligen) Versicherung erwirken kann...

Bild

Hier die etwas ausführlichere Fassung zum besseren Verständnis:

Am 15.03.2004 war ich auf dem abgebildeten großen Kreisverkehr in Berlin in einen kleinen Verkehrsunfall verwickelt. Am gegnerischen Wagen sowie an meinem eigenen gab es nur mehr oder weniger große Sachschäden, Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.

Der Vorfall wurde polizeilich festgehalten und am selben Tag meiner Kfz-Versicherung telefonisch von mir gemeldet. Drei Tage später erhielt ich eine schriftliche Kfz-Schadenmeldung meiner Versicherung zugesandt, ca. zwei Wochen darauf einen Brief von der Bußgeldstelle, den ich kurz darauf unbezahlt zurückschickte. Zu der Frage: "Angabe zur Sache: Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?" kreuzte ich "NEIN" an. Vorgeworfen wurde mir eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG: "Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall."

Nach dem Einspruch war für mich die Sache erst einmal erledigt. Die linke Seite meines Autos war zwar ein wenig eingebeult, aus Unkenntnis und anderweitigen persönlichen Problemen kümmerte ich mich aber nicht weiter darum, den Schaden bei meiner Unfallgegnerin geltend zu machen. Meiner Versicherung gegenüber schrieb ich den Sachverhalt zu dem Thema, gab aber in keinem Wort irgendeine Schuld zu. Warum auch...

Die nächsten Monate passierte dann eigentlich nichts weiter, außer dass ich zum Ende des Jahres 2004 einen Brief meiner Versicherung bekam, in dem mir die Hochstufung meiner Schadensklasse bekannt gegeben wurde. In den nachfolgenden Telefonaten mit meiner (damaligen) Versicherung habe ich lediglich herausbekommen, dass die Hochstufung meiner Schadensklasse aufgrund der Regulierung des Schadens meiner Unfallgegnerin gerechtfertigt sei. Dass ich eine Schuld niemals eingestanden habe, sei dabei unbedeutend, ich hätte ja genauso wenig einen Anspruch auf Regulierung meines Schadens angemeldet. Da die telefonischen Gesprächspartner meiner Versicherung nicht so auf mich eingingen, wie ich erwartete, und sogar auf meine wiederholten Fragen unfreundlich wurden, kündigte ich kurzerhand die Versicherung.

Seit Januar 2005 bin ich nun bei einer anderen Versicherung... und ich wurde aktiv: Ich nahm mir mit Rückendeckung meiner Rechtschutzversicherung einen Anwalt und forderte nach vorheriger Erstellung eines Kostenvoranschlages bzgl. des Schadens an meinem Auto bei einer Kfz-Werkstatt meinen Schaden von der damaligen Gegenseite ein.

Mein Anwalt und die gegnerische Versicherung schrieben sich monatelang Briefe. Es wurden mir immer wieder ähnliche Fragen gestellt, besonders bezüglich meines angeblichen Fahrstreifenwechsels...

Und genau an dieser Stelle entstand wohl das Problem: Ich habe überhaupt keinen Fahrstreifenwechsel vorgenommen! Aber dazu weiter unten mehr...

In einem der letzten Schriftwechsel forderte die gegnerische Versicherung mich auf, nochmals die Situation diesmal aber an einer offiziellen Planskizze einzuzeichnen. Ich habe daraufhin die Fahrtrouten von meinen bisherigen eigenen Skizzen rekonstruiert und einige Zeit später kam doch tatsächlich ein Schreiben meines Anwalts, der mir den vollständigen Ausgleich meines Schadens ankündigte: 952,82 €.

Lange Zeit hat es gedauert, aber meine (späte) Hartnäckigkeit scheint sich erst einmal ausbezahlt zu haben. Allerdings verbleibt das Problem meiner damals hochgestuften Schadensklasse!

Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, warum die gegnerische Versicherung zu guter Letzt doch bezahlt hat, mein Anwalt meinte, es wäre wohl so eine 50-zu-50 Sache... Das hilft mir für meine Kfz-Versicherung allerdings reichlich wenig, denn man wird ja bekanntlich immer hochgestuft, wenn die eigene Versicherung reguliert – egal ob 100,- € oder 100.000,- €.

Ich bräuchte also nun irgendein offizielles Schriftstück, welches mir meine 100%ige UNSCHULD bestätigt. Erst dann könnte ich an meine damalige Versicherung herantreten, sie mögen mich aufgrund des Schreibens wieder runterstufen, womit dann meine aktuelle Versicherung dies ebenfalls tun müsste. Nur von wem erhalte ich ein solches Schreiben?

Ich bin wie aus der Zeichnung durch den roten Pfeil ersichtlich weiter auf meiner Spur im Kreisverkehr gefahren, ein wie mir vorgeworfener Fahrstreifenwechsel hätte also zur Weiterfahrt im Kreisverkehr überhaupt nichts gebracht. Ein Fahrstreifenwechsel nach links hätte mich nur in eine Position gebracht, wo ein Unfall mit den nachweislichen Schadenspositionen an den beiden Fahrzeugen nicht mehr möglich gewesen wäre, ein Fahrstreifenwechsel nach rechts hätte mich möglicherweise "nur" aus der "Schusslinie" gebracht. Nach meinem Verständnis war es meiner Unfallgegnerin auf ihrem Fahrstreifen zwar nicht verboten, den Kreisverkehr zu verlassen, sie hätte allerdings umsichtiger fahren MÜSSEN, um den Unfall zu vermeiden. Aus meiner Sicht hat sie also zwar keine Ordnungswidrigkeit begangen, den Unfall aber zu 100% verschuldet, denn wie hätte ich ihn denn verhindern können?

Da mir die obige recht detaillierte Planskizze erst gegen Ende der Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung in die Hand gegeben wurde, kann ich zum heutigen Datum nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob ich mich auf der dritten oder vierten Spur von innen und meine Unfallgegnerin demnach auf der zweiten oder dritten Spur von innen befunden habe. Sicher weiß ich aber noch die Konstellation, dass meine Unfallgegnerin auf der Fahrspur links hinter mir fuhr! Dies beweisen ja auch die Schäden an beiden Fahrzeugen! Die beschriebene leichte Unsicherheit ist allerdings gemäß der Planskizze komplett unbedeutend, da selbst beim Befahren jeweils einer Fahrspur weiter außen, die Konstellation zueinander immer noch identisch gewesen wäre und KEINE Ordnungswidrigkeit (Fahrstreifenwechsel und Unfallverursachung nach §24 STVG) von keinem der Unfallbeteiligten begangen wurde! Aber die Tatsache bleibt bestehen, dass meine Unfallgegnerin links hinter mir auf einem Fahrstreifen links neben mir fuhr, den Kreisverkehr verlassen wollte und dabei mit meinem Auto auf der linken Seite kollidierte! Und ich habe nun weswegen eine (Teil)Schuld an dem Unfall???

Wer wen wo getroffen hat, sollte eigentlich unbestreitbar aus den Unfallgutachten bzw. aus den Kostenvoranschlägen ersichtlich sein. Da der Schaden von meiner Unfallgegnerin wohl eher rechts vorn (gewesen) sein müsste, ist auch zweifelsfrei klar, welches Auto im Kreisverkehr weiter vorn positioniert war: Da ich "die Nase vorn" hatte, war weder ein Ausweichen möglich, noch ein starkes Bremsen hilfreich. Meine Unfallgegnerin hätte "einfach" umsichtiger fahren müssen!

Ich suche nun einen vernünftigen Rat... eine Möglichkeit, die Hochstufung der Schadensklasse meiner Kfz-Versicherung rückgängig zu machen. Kann mir jemand dabei helfen?
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hast du zu diesem Problem deinen Anwalt befragt ? Wenn ja; welche Auskunft hast du bekommen ?
Gruß Erik.Ode
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Methoz
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Beitrag von Methoz »

Ichhatte dies als eines meiner ZWEI Ziele ganz am Anfang angesprochen, aber direkt zu diesem Thema habe ich irgendwie keine konkrete Antwort bekommen... Nun ist es auch schon wieder zwei Monate her oder so und ich weiß nicht, ob ich denselben Anwalt nochmal wegen der eigentlich gleichen Sache weiter konsultieren soll...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Ich würde den Anwalt nochmal darauf ansprechen. Immerhin hat er diesen "Auftrag" bekommen und dir dazu noch keine abschließende Antwort gegeben, oder ?
Gruß Erik.Ode
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Melli
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Beitrag von Melli »

ich würde auch nochmal rücksprache mit dem anwalt halten.
die versicherung prüft (unabhängig der polizeilichen einschätzung) den sachverhalt.
wenn dann die sachlage klar scheint (nach aktenanforderung und prüfung) wird der schaden reguliert.
dies scheint ja passiert zu sein, denn der gegnerische schaden wurde behoben. desweiteren hast du von einer 50:50 regelung gesprochen. dies heisst, dass beide parteien teilschuld haben.
und wie du so schön sagtest, es ist unerheblich ob ein cent oder eine millionen erstattet werden, sobald die schadensakte geöffnet wird, wirst du höhergestuft.
man hat aber die möglichkeit den schaden "zurückzukaufen", sprich bei geringer schadenhöhe bietet es sich an, den regulierten betrag an die versiherung zurückzuzahlen. so bleibt man in der gleichen schadensklasse und wird nicht höher gestuft.
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Erik.Ode
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Re: Wie Schadensklasse wieder herabsetzen? Berlin verklagen?

Beitrag von Erik.Ode »

Methoz hat geschrieben:Und ich habe nun weswegen eine (Teil)Schuld an dem Unfall???
Habe zu einem ähnlichen Thema folgendes gefunden:

Das OLG kam nun zu dem Ergebnis, das Landgericht habe vorschnell nach dem Grundsatz entschieden, wonach der Auffahrende stets schuld sei. Wenn sich der Unfallhergang nicht zweifelsfrei klären lasse und die Angaben des Auffahrenden durchaus nachvollziehbar seien, müsse es regelmäßig zu einer Haftungsteilung kommen.
Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Könnte sein, daß deine Versicherung in diese Richtung urteilte !!?? Letztendlich kann aber nur ein Richter für eine abschließende Klärung sorgen.
Gruß Erik.Ode
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Methoz
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Beitrag von Methoz »

Ich habe jetzt einenBrief fertig geschrieben, den ich nachher meinem Anwalt schicken werde... wobei mir das Urteil vom OLG ja nicht unbedingt weiter helfen würde :(

Dass meine Direktversicherung aufgrund irgendeines Urteils gehandelt hat, bezweifle ich allerdings stark... v.a. dann, wenn ich mit beurteile, wie die dortigen Mitarbeiter sich am Telefon angestellt haben... :evil:

Mal schauen, was der Anwalt antworten wird. Da leider bei dem Fall für ihn nicht wirklich viel Geld drin ist, wird es sich aber leider sicherlich nicht so ins Zeug legen, wie ich es mir wünschen würde...

Aber vielleicht sollte ich ja vor Gericht ziehen. Mit einer Rechtschutzversicherung als Rückhalt kann mir doch selbst bei einer Verhandlung, in der ich verliere nicht wirklich passieren, oder? Ich würde meine erhöhte Schadensklasse behalten und meine RS-Versicherung bezahlt das Gericht und die Anwälte...
Melli
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Beitrag von Melli »

dann frag vorher bei deiner rs an, ob sie dir deckung gibt.
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