brauche dringend eure hilfe

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
KatiLove20
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2005, 11:56
Wohnort: Nittenau

brauche dringend eure hilfe

Beitrag von KatiLove20 »

hallo, ich schilder erstmal kurz mein problem.
Ich habe dieses jahr meinen führerschein gemacht und meine eltern haben mir ein auto gekauft.Auch die anmeldung und die versicherung lief über meine mutter. Nun haben die das auto abgemeldet und meine mutter hat sich aus dem fahrzeugbrief austragen lassen. Ich möchte das auto verkaufen.
Nun sind meine eltern der meinung, dass ich es nicht so ohne weiteres verkaufen kann, weil ich bzw mein freund im fahrzeugbrief drin stehen müsste.
Muss ich da jetzt erst zur zulassungsstelle und mich eintragen lassen oder kann ich das auto jetzt schon verkaufen??
Ich bin nämlich der meinung, dass meine mutter nun gar nicht mehr der halter des autos ist.

vielen dank im voraus.

lg Kati
Jim Knopf
Spezialist
Beiträge: 69
Registriert: 17.10.2005, 16:41
Wohnort: NRW

Beitrag von Jim Knopf »

Hallo KatiLove20!

Zuersteinmal niemand wird aus einem Fahrzeugbrief ausgetragen! Das Fahrzeug wurde vorrübergehend Stillgellegt. Dafür erhielt man bis zum 30.09.2005 eine Abmeldebescheinigung und ab 01.10.2005 gibt es den entwerteten Fahrzeugschein zurück.

Deine Mutter war nur Halterin des Fahrzeugs! Das Fahrzeug kann auch so
Verkauft werden. Vorraussetzung ist Natürlich das Sie Dir das Fahrzeug vorher geschenkt bzw. verkauft haben. Du also Besitzerin des Fahrzeugs bist.

Dejenige der im Fahrzeugbrief steht ist nicht automatisch besitzer vom Fahrzeug.


Beim Verkauf musst Du dem neuen Besitzer folgendes mitgeben.

Den Fahrzeugbrief
Die Abmeldebescheinigung bzw. den entwerten Fahrzeugschein.
Den Letzten HU-Bericht (TÜV)
Die Beschinigung über die Abgasuntersuchung.

Der Kaufvertrag kann über deinem oder über den Namen deines Freundes oder sonstjemanden gemacht werden.

Vorrausgesetzt der Besitzer des Fahrzeugs ist damit Einverstanden das derjenige das FAhrzeug für ihn verkauft.
KatiLove20
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2005, 11:56
Wohnort: Nittenau

vielen dank, aber....

Beitrag von KatiLove20 »

erstmal vielen dank für deine antwort.

meine mutter ist dennoch der meinung, dass, wenn ich mich nicht in den fahrzeugbrief eintragen lassen, ich das auto schwarz verkaufen würde.

mein freund ist anderer meinung. er hatte sich damals auch ein auto gekauft und so gut wie nix in den händen gehabt. später hat er es wieder verkauft und dies schien ohne probleme zu gehen, auch er stand nicht im fahrzeugbrief drin.
ich verstehe nicht,wo denn nun das problem liegt??
privatjet
Spezialist
Beiträge: 55
Registriert: 14.12.2004, 18:36

Beitrag von privatjet »

...wenn Du zu einem Autohändler gehst und einen Gebrauchtwagen kaufst, steht dann vielleicht bei allen Autos, die er auf dem Hof stehen hat, der Name des Autohändlers im Fahrzeugbrief??? :shock:

Der Kfz-Brief ist eine Eigentumsurkunde und es ist völlig egal, wessen Name da drin steht, Du kannst das Auto ohne Probleme verkaufen.

Das Deine Mutter so auf ihre Meinung (bzw. ihr "Wissen") beharrt, will ich dann mal nicht weiter kommentieren :D
Jim Knopf
Spezialist
Beiträge: 69
Registriert: 17.10.2005, 16:41
Wohnort: NRW

Beitrag von Jim Knopf »

Ich weiß nicht woher deine Mutter diese Weißhei hat aber Sie ist devinitiv falsch. Ich Vermute mal Deine Mutter hat lediglich bedenken hat das man Sie als letzte Halterin ausfindig machen kann wenn zum Beispiel ein Käufer das Fahrzeug ausschlachtet und es anschliessend wild Entsorgt.

Deine Mutter hat aber auch Die Möglichkeit der ZUlassungsstelle mitzuteilen an wem Sie das Fahrzeug verkauft hat bzw. DAs Sie das Fahrzeug Dir geschenkt hat.

Das Ummelden auf DEinen Namen würde nur unnötige Kosten Verursachen. Gerade in Hinsicht auf die Versicherng bei einer Kurzzulassung

Am Besten wendet ihr euch an einer der für euch zuständigen Zulassungsstelle.

Landratsamt Schwandorf
Kfz-Zulassungsbehörde
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Telefon: 09431/47177
Telefax: 09431/471107
E-Mail: zulassung@landkreis-schwandorf.de
Internet: http://www.landkreis-schwandorf.de/

oder

LRA Schwandorf
Dienststelle Oberviechtach
Bezirksamtsstr. 7
92526 Oberviechtach
Telefon: 09671/918-498
Telefax: 09431/918-499
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“