Hallo!
Ich habe vor einem halben JAhr einen Gebrauchtwagen gekauft, habe also noch ein halbes Jahr Garantie.
Jetzt ist jedoch meine Gelenkwelle kaputt.
Zählt das zu Verschleißteilen oder muss der Händler mir eine neue einbauen?
Gebrauchtwagengarantie
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Einfachere Beweisregelung!
mit der Beanstandung nicht allzu lange zu warten, ist noch aus einem weiteren Grund vorteilhaft für den Käufer. Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast. Was ein Mangel ist, hängt davon ab, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde bzw. was in Werbung und Informationsmaterial versprochen wird. Loben beispielsweise Händler und Prospekt den niedrigen Benzinverbrauch und entpuppt sich der Wagen als wahrer Schluckspecht, ist das ein Mangel. 