also ene zollproblematik konnte ich auf den einfuhrbestimmungen der estnischen seite nicht erkennen.
das ist eine kopie aus den internetseiten der zulassungsstelle bodensee-kreis:
* Melden Sie das Fahrzeug vor Übergabe ab und legen Sie uns eine Veräußerungsanzeige vor.
* Ansonsten teilen Sie uns den Verkauf mit einer Veräußerungsanzeige mit.
* Diese Veräußerungsanzeige muss Namen und Anschrift des Käufers enthalten.
* Überprüfen Sie dessen Angaben anhand gültiger Ausweispapiere.
* Ferner muss der Käufer den Empfang von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie ggf. der AU-Prüfbescheinigung und des Prüfbuches bestätigen.
Nach Zugang einer solchen vollständigen Veräußerungsanzeige haben wir dann wenigstens die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt vom Verkauf zu unterrichten.
Wenn Ihr Fahrzeug bereits abgemeldet ist und Sie verkaufen es ins Ausland, muss es vor der Ausfuhr vom deutschen Zulassungsverfahren gelöscht werden. Bitte legen Sie uns in diesem Fall den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (Abmeldebescheinigung), oder Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I zur Entwertung vor.
hallo willi,
vielen dank für deinen hinweis. jetzt weiss ich also schon, dass es kurzzeitkennzeichen gibt, die nicht auffällig aussehen

und mit denen ich durch polen und litauen nicht wie ein weisser rabe fühlen muss. da ich selbst der exporteur

bin und bis zum weiterverkauf das fahrzeug nicht in fremde hände gebe, und nach dem kauf den zeitpunkt des weiterverkaufs noch nicht konkret bestimmen kann, bleiben ein paar offene fragen für mich.
also ist es so evtl. am günstigsten:
- ich kaufe ein gebrauchtes auto und lege es vorübergehend still
- ich suche einen preiswerten rückflug

und hole mir in vorbereitung auf die hinfahrt eine versicherungsdeckung und ein 5 tage gültiges kurzzeitkennzeichen
- dann verkaufe ich das fahrzeug an meine freundin und sende nach der rückreise eine veräusserungsanzeige mit kopie des kaufvertrages und des passes der käuferin an die zulassungsstelle?
aber bin ich in diesem fall kurzzeitig als fahrzeugbesitzer im kfz-brief und der zulassung eingetragen? in diesem fall könnte ich es auch mit einer offiziellen zulassung auf mich und normalen kennzeichen und danach einer veräussungsanzeige verkaufen? wichtig wäre, dass ich zeitlich flexibel bleiben kann.
danke für eure antworten