Hallo ins Forum
ich bin neu hier und ine Frage die mich brennend interessiert
Also:
Ich bin dabei gerade ein Auto nach Griechenland zu exportieren
der Händler in Deutschland von dem ich das Auto kaufen wollte
sagte mir dass er das Auto nur Brutto verkäuft d.h dass die MWST nicht ausweisbar ist!
Der Käufer in Greichenland sagte mir dass er das auto Brutto nicht haben will es sei denn:
auf dem Kaufvertrag würde ein Stempel nach Paragraph 25 drinne sein der bestättigt dass das Auto in Deutschland gekauft worden ist
Jetzt meine Frage:
a)gibt es solch eine Regelung mit diesem §25
b) wo kriege ich diesen Stempel her bei Rathaus oder so
für eure Hilfe danke ich sehr sehr sehr
Viele Grüße an alle und weiter so
EXPORT NACH GRIECHENLAND REGELN
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Du möchtes wahrscheinlich einen gebrauchtwagen nach Grichenland importieren. Wenn das Fahrzeug hier auf eine Privatperson zugelassen war kann die MwSt. nicht ausgewiesen werden. Und Du wirst von dem Geschäft wohl oder übel abstand nehmen müssen. Oder ein entsprechendes Fahrzeug suchen müssen bei dem die MwSt. nach § 25 ausweisbar ist.
Nein! Das Fahrzeug wurde ja schon innerhalb der EU versteuert. Ob es in Grichenland überhaupt eine MwSt. erhoben wird weiß ich nicht. Dort läuft das glaube ich über eine Zulassungssteuer.
Händler die hier bei beim Kauf eines Fahrzeugs MwSt bezahlen können sich diese aber soweit ich weiß zurückerstatten lassen!
Es wäre allerdings sinvoller Du erkundigst dich da beim Finazamt und/oder
Zoll.
Händler die hier bei beim Kauf eines Fahrzeugs MwSt bezahlen können sich diese aber soweit ich weiß zurückerstatten lassen!
Es wäre allerdings sinvoller Du erkundigst dich da beim Finazamt und/oder
Zoll.