Hallo!!
Ich möchte mein Auto verkaufen, da ich Student bin und nicht länger mehr die laufenden Kosten tragen kann.
Ich habe vor 2 Jahr mir einen Kleinwagen zugelegt und den Kaufpreis eigenständig aufgebracht. Jedoch habe ich den Kauf über meinen Vater abwickeln lassen, weil er als gelernter Kaufmann geschickter verhandeln konnte. Den Wagen hab ich schließlich auch auf ihn zugelassen, weil für mich als Fahranfänger die Versicherung so gut wie unbezahlbar gewesen wäre (die Versicherung läuft auch noch auf meinen Vater, ich trage aber die Kosten). Zu Anfang besaß ich also nur die Fahrzeugpapiere die auf meinen Vater zugelassen sind. Einige Monate nach dem Kauf, habe ich mir zusätzlich eine Urkunde von meinem Vater unterschreiben lassen, dass der Wagen mein Eigentum darstellt und er nur Fahrzeughalter ist. Dies Maßnahme erweist sich nun nachträglich als äußerst sinnvoll, da sich mein Vater mittlerweile von der restlichen Familie distanziert hat.
Glaubt Ihr das es sich beim Verkauf als Problem erweisen könnte, dass der Wagen auf meinen Vater zugelassen ist, obwohl ich dem Käufer eine Eigentümerurkunde vorlegen kann, die die Eigentümerverhältnis richtig stellt?
Die andere Lösung wäre, dass ich mein Fahrzeug auf mich zuvor bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Eigentumsurkunde und Fahrzeugpapiere ummelde. Doch dann müsste ich mir ja extra noch eine Deckungskarte besorgen und Ummeldungsgebühren entrichten, oder??? Das wäre doch mit erheblicher Bürokratie und Kosten verbunden, oder irre ich?
Ich bedanke mich für Eure Tipps im voraus.
Gruß
Christian
Autoverkauf
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Re: Autoverkauf
Damit sind die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt und es dürften dir keine Probleme beim Verkauf entstehen.chrisssi hat geschrieben:Einige Monate nach dem Kauf, habe ich mir zusätzlich eine Urkunde von meinem Vater unterschreiben lassen, dass der Wagen mein Eigentum darstellt und er nur Fahrzeughalter ist.
Achte bitte noch auf den Kaufvertrag. Wichtige Daten sollten nicht fehlen.
Deshalb hier:
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... ertrag.pdf
und ggf. hier:
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/Ch ... erkauf.pdf
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- Auto-Chris
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- Registriert: 22.06.2004, 16:48
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Hallo Auto-Chris!
Du kannst das FAhrzeug ohne weiteres Verkaufen oder Ummelden/Abmelden.
Auch der Käufer kann das Fahrzeug ohne Weiteres Ummelden/Abmelden.
Man braucht bei FAhrzeugzulassungen keinen Eigentum nachzuweissen.
Abmelden Kann das FAhrzeug sowieso jedermann dazu ist noch nichtmal eine Vollmacht nötigt.
Deine Urkunde über die tatsächlichen Eigetumsverhältnisse ist aber trotzdem Sinnvoll. Dadurch kann Dein Vater Da ja auch der Kaufvertrag über ihn lief keinerlei Schwierigkeiten machen sofern er das überhaupt vorhätte!
Da das Fahrzeug aber über deinen Vater Zugelassen und Versichert ist
würde ich das Fahrzeug auf jedenfall vor dem Verkauf Abmelden.
Ist auch so immer Ratsam.
Dazu benötigst Du lediglich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Kleiner Tipp lege bei der Abmeldung auch die AU bescheinigung damit auch dieser Termin in die Abmeldebescheinigung eingetragen wird sollte dann während der Stilllegungszeit die Bscheinigung verloren gehen kann das Fahrzeug auch ohne AU-Bescheinigung zugelassen werden.
Überrings: Nach der Abmeldung kannst Du mit den Entstempelten Kennzeichen (nicht ohne) nach Hause fahren. Das aber nur in zwei aneinander angenzenden Zulassungsbezirken.
Abmelden kannst Du das Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle.Egal ob Du da Wohnst oder nicht. Abmeldungen ausserhalb des Zulassungsbezirk kosten aber mehr.
Stillegung innerhalb: 6,20 €
Stillegung ausserhalb: 11,30 €
Du kannst das FAhrzeug ohne weiteres Verkaufen oder Ummelden/Abmelden.
Auch der Käufer kann das Fahrzeug ohne Weiteres Ummelden/Abmelden.
Man braucht bei FAhrzeugzulassungen keinen Eigentum nachzuweissen.
Abmelden Kann das FAhrzeug sowieso jedermann dazu ist noch nichtmal eine Vollmacht nötigt.
Deine Urkunde über die tatsächlichen Eigetumsverhältnisse ist aber trotzdem Sinnvoll. Dadurch kann Dein Vater Da ja auch der Kaufvertrag über ihn lief keinerlei Schwierigkeiten machen sofern er das überhaupt vorhätte!
Da das Fahrzeug aber über deinen Vater Zugelassen und Versichert ist
würde ich das Fahrzeug auf jedenfall vor dem Verkauf Abmelden.
Ist auch so immer Ratsam.
Dazu benötigst Du lediglich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Kleiner Tipp lege bei der Abmeldung auch die AU bescheinigung damit auch dieser Termin in die Abmeldebescheinigung eingetragen wird sollte dann während der Stilllegungszeit die Bscheinigung verloren gehen kann das Fahrzeug auch ohne AU-Bescheinigung zugelassen werden.
Überrings: Nach der Abmeldung kannst Du mit den Entstempelten Kennzeichen (nicht ohne) nach Hause fahren. Das aber nur in zwei aneinander angenzenden Zulassungsbezirken.
Abmelden kannst Du das Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle.Egal ob Du da Wohnst oder nicht. Abmeldungen ausserhalb des Zulassungsbezirk kosten aber mehr.
Stillegung innerhalb: 6,20 €
Stillegung ausserhalb: 11,30 €