Hilfe, Problem beim Autoverkauf
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liebesgott
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Hilfe, Problem beim Autoverkauf
Hallo, leider habe ich dieses schöne Forum und die dazugehörige Seite zu spät gesehen und nun ist es zu spät.
Ich habe mein altes Auto verkauft und leider keinen Kaufvertrag auf gesetzt. Der neue Käufer hatte gleich Bar bezahlt und mir versprochen das Auto am selben Tag ab- bzw. umzumelden und mir den Abmeldebescheid zuzuschicken. Leider kam nach einer Woche immer noch nichts. Der Name den er mir gegeben hatte, gibt es auch nicht.
Nun kann ich die Versicherung auch nicht kündigen, da die den Abmeldeschein haben wollen.
Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen kann.
Vielen lieben Dank
PS: Ich dachte an gestohlen melden, aber warum hat er dann alle Papiere?
Ich habe mein altes Auto verkauft und leider keinen Kaufvertrag auf gesetzt. Der neue Käufer hatte gleich Bar bezahlt und mir versprochen das Auto am selben Tag ab- bzw. umzumelden und mir den Abmeldebescheid zuzuschicken. Leider kam nach einer Woche immer noch nichts. Der Name den er mir gegeben hatte, gibt es auch nicht.
Nun kann ich die Versicherung auch nicht kündigen, da die den Abmeldeschein haben wollen.
Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen kann.
Vielen lieben Dank
PS: Ich dachte an gestohlen melden, aber warum hat er dann alle Papiere?
Das ist schlecht!
Moin,
weiss nicht ob ich dir helfen kann, hatte den selben Fall auch schon mal und kann dir jetzt nur meine Vorgehensweise schildern?!
1. Zur Versicherung gehen wo du dein Fzg. Versichert hast, die können dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung alsdass du dort dein Fzg. versichert hast (haben insofern auch Daten deines Fzg´s.
2. Mit jener gehst du zur Polizei und stellst dein Fahrzeug zur Fahndung aus
3. Von denen lässt du dir über den Tathergang eine Bescheinigung ausstatten, mit welcher du zum Strassenverkehrsamt gehst, und dein Fahrzeug dort als gestohlen etc. anzeigst.
Hoffe ich konnte dir damit einwenig weiterhelfen, Gruß
AA24
Viel Erfolg!!!
weiss nicht ob ich dir helfen kann, hatte den selben Fall auch schon mal und kann dir jetzt nur meine Vorgehensweise schildern?!
1. Zur Versicherung gehen wo du dein Fzg. Versichert hast, die können dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung alsdass du dort dein Fzg. versichert hast (haben insofern auch Daten deines Fzg´s.
2. Mit jener gehst du zur Polizei und stellst dein Fahrzeug zur Fahndung aus
3. Von denen lässt du dir über den Tathergang eine Bescheinigung ausstatten, mit welcher du zum Strassenverkehrsamt gehst, und dein Fahrzeug dort als gestohlen etc. anzeigst.
Hoffe ich konnte dir damit einwenig weiterhelfen, Gruß
AA24
Viel Erfolg!!!
@ AA24
Warum zur Polizei ? Hier ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Warum zur Fahndung ausschreiben ? Welchen Grund gibt es für eine Fahndung ? Ich erkenne hier zZt. keinen Straftatbestand.
Bei der Versicherung abmelden, die Personalien angeben ( auch wenn sie falsch sein sollten ) und alles weitere die Versicherung machen lassen.
Wenn die sich sträuben sollten; schriftliche Verkaufanzeige abgeben und Zahlung einstellen. Dann muß die Versicherung ja reagieren.
Die Versicherung müßte dann das Kennzeichen zur Fahndung ausschreiben lassen, wegen fehlenden Versicherungsschutz / Verstoß gegen das PflVersG.
Inwieweit sich der Verkäufer mitschuldig gemacht hat bzw. in Regress genommen werden kann, könnte evt. Melli beantworten.
Warum zur Polizei ? Hier ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Warum zur Fahndung ausschreiben ? Welchen Grund gibt es für eine Fahndung ? Ich erkenne hier zZt. keinen Straftatbestand.
Bei der Versicherung abmelden, die Personalien angeben ( auch wenn sie falsch sein sollten ) und alles weitere die Versicherung machen lassen.
Wenn die sich sträuben sollten; schriftliche Verkaufanzeige abgeben und Zahlung einstellen. Dann muß die Versicherung ja reagieren.
Die Versicherung müßte dann das Kennzeichen zur Fahndung ausschreiben lassen, wegen fehlenden Versicherungsschutz / Verstoß gegen das PflVersG.
Inwieweit sich der Verkäufer mitschuldig gemacht hat bzw. in Regress genommen werden kann, könnte evt. Melli beantworten.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Hallo Erik,
vorweg sagte ich wie ICH es dato gehandhabt habe!
1. Zur Polizei weil der Käufer zwar das Auto, aber nicht den Versicherungsschutz gekauft hat, was ist wenn der Käufer eine Straftat unter meinem Versicherungsschutz begeht, da habe ich eine Meldepflicht?!
2. Welche Art der Kaufvertragsstellung ist doch egal, Fakt ist doch Punkt 1 und die möglichen Folgen zu welcher Verhinderung ICH ALS VERSICHERUNGSNEHMER verpflichtet bin
Bei der Versicherung abmelden, die Personalien angeben ( auch wenn sie falsch sein sollten ) und alles weitere die Versicherung machen lassen.
Wenn die sich sträuben sollten; schriftliche Verkaufanzeige abgeben und Zahlung einstellen. Dann muß die Versicherung ja reagieren.
Die Versicherung müßte dann das Kennzeichen zur Fahndung ausschreiben lassen, wegen fehlenden Versicherungsschutz / Verstoß gegen das PflVersG.
Das ist Richtig, nur einwenig in die Länge gezogen, und sollte etwas mit Fzg. angestellt werden, ich den Vorfall nicht der Polizei vorweg gemeldet haben, wird es sicher Probleme bei der evtl.en Schadenregulierung geben?!
Ich denke die Vers. Ges. wird sich darauf berufen alsdass ich der Vers. Nehmer bin und warum sollen die sich darum kümmern Ihre Beiträge zu bekommen, die haben doch EINEN ANSPRECHPARTNER.....mich als Vers. Nehmer und im Endeffekt muss ich dann doch selbst das Fzg. zur Fahndung ausschreiben
Wie gesagt, spreche aus eigener Erfahrung und den geschilderten Ablauf hat mir die Polizei dato auch bestätigt
GRuß,
AA24
vorweg sagte ich wie ICH es dato gehandhabt habe!
1. Zur Polizei weil der Käufer zwar das Auto, aber nicht den Versicherungsschutz gekauft hat, was ist wenn der Käufer eine Straftat unter meinem Versicherungsschutz begeht, da habe ich eine Meldepflicht?!
2. Welche Art der Kaufvertragsstellung ist doch egal, Fakt ist doch Punkt 1 und die möglichen Folgen zu welcher Verhinderung ICH ALS VERSICHERUNGSNEHMER verpflichtet bin
Bei der Versicherung abmelden, die Personalien angeben ( auch wenn sie falsch sein sollten ) und alles weitere die Versicherung machen lassen.
Wenn die sich sträuben sollten; schriftliche Verkaufanzeige abgeben und Zahlung einstellen. Dann muß die Versicherung ja reagieren.
Die Versicherung müßte dann das Kennzeichen zur Fahndung ausschreiben lassen, wegen fehlenden Versicherungsschutz / Verstoß gegen das PflVersG.
Das ist Richtig, nur einwenig in die Länge gezogen, und sollte etwas mit Fzg. angestellt werden, ich den Vorfall nicht der Polizei vorweg gemeldet haben, wird es sicher Probleme bei der evtl.en Schadenregulierung geben?!
Ich denke die Vers. Ges. wird sich darauf berufen alsdass ich der Vers. Nehmer bin und warum sollen die sich darum kümmern Ihre Beiträge zu bekommen, die haben doch EINEN ANSPRECHPARTNER.....mich als Vers. Nehmer und im Endeffekt muss ich dann doch selbst das Fzg. zur Fahndung ausschreiben
Wie gesagt, spreche aus eigener Erfahrung und den geschilderten Ablauf hat mir die Polizei dato auch bestätigt
GRuß,
AA24
Du hast keine Meldepflicht gegenüber der Polizei ! Deinem Vertragspartner gegenüber schon. Und eine Straftat, die evt. in naher Zukunft passieren könnte, kann man nicht anzeigen.AA24 hat geschrieben: 1. Zur Polizei weil der Käufer zwar das Auto, aber nicht den Versicherungsschutz gekauft hat, was ist wenn der Käufer eine Straftat unter meinem Versicherungsschutz begeht, da habe ich eine Meldepflicht?!
Natürlich ist es egal, ob der Kaufvertrag mündlich oder schriftlich vollzogen worden ist. Damit liegt hier aber ein zivilrechtlicher Anspruch vor. Die Polizei ist aber nur bei strafrechtlichen Vorfällen zuständig.AA24 hat geschrieben:2. Welche Art der Kaufvertragsstellung ist doch egal, Fakt ist doch Punkt 1 und die möglichen Folgen zu welcher Verhinderung ICH ALS VERSICHERUNGSNEHMER verpflichtet bin
Solange noch keine Straftat vorliegt, und das ist bis jetzt nicht der Fall, ist diese Situation nichts für die Polizei.
Vergleiche hierzu den § 163 StPO
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__163.html
Stimmt nicht ! Du bist gegenüber deiner Versicherung und der Zulassungsstelle meldepflichtig. Nicht gegenüber der Polizei.AA24 hat geschrieben:Das ist Richtig, nur einwenig in die Länge gezogen, und sollte etwas mit Fzg. angestellt werden, ich den Vorfall nicht der Polizei vorweg gemeldet haben, wird es sicher Probleme bei der evtl.en Schadenregulierung geben?!
Auch falsch. Wenn du deinen Vertrag gegenüber der Versicherung kündigst, dann bist auch nicht mehr Ansprechpartner. Der neue Ansprechpartner ist der neue Käufer. Sollten die Personalien nicht stimmen, dann hast du als Verkäufer zwar einen Fehler gemacht und der kann sich im Vertragsrecht bemerkbar machen. Aber in welcher Form kann ich nicht sagen. Dazu könnte, wie erwähnt, sich Melli ggf. zu äußern.AA24 hat geschrieben:Ich denke die Vers. Ges. wird sich darauf berufen alsdass ich der Vers. Nehmer bin und warum sollen die sich darum kümmern Ihre Beiträge zu bekommen, die haben doch EINEN ANSPRECHPARTNER.....mich als Vers. Nehmer und im Endeffekt muss ich dann doch selbst das Fzg. zur Fahndung ausschreiben
Aber bis zu diesem Zeitpunkt sind wir immer noch im Zivilrecht. Das Fahrzeug wurde bezahlt und nur noch nicht Ab- bzw. Umgemeldet.
Mag sein, daß ich etwas übersehen habe. Dann würde mich mal interessieren, welchen Straftatbestand du bei der Polizei angezeigt hast ?AA24 hat geschrieben:Wie gesagt, spreche aus eigener Erfahrung und den geschilderten Ablauf hat mir die Polizei dato auch bestätigt
Soll kein Vorwurf sein, dient nur der Klärung des Sachverhaltes. Evt. können wir uns hier eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten. Diese Situation kommt immer wieder mal vor. Dann können wir bei der nächsten Anfrage eine genauere Antwort geben.
Bin gespannt, wie diese mißliche Situation "gerettet" werden kann.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Hilfe, Problem beim Autoverkauf
Dazu noch folgenden Hinweis:
Das ist ein normales Kaufgeschäft. Leider hat sich der Verkäufer nicht an die Vertragsbedingungen gehalten. Das ist zwar ärgerlich für den Verkäufer, aber noch keinen Grund etwas bei der Polizei anzuzeigen.
Hier liegt kein Diebstahl oder Unterschlagung vor. Das Fahrzeug wurde bar bezahlt.liebesgott hat geschrieben: PS: Ich dachte an gestohlen melden, aber warum hat er dann alle Papiere?
Das ist ein normales Kaufgeschäft. Leider hat sich der Verkäufer nicht an die Vertragsbedingungen gehalten. Das ist zwar ärgerlich für den Verkäufer, aber noch keinen Grund etwas bei der Polizei anzuzeigen.
Gruß Erik.Ode
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alfa159 Fan
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diverse Tipps
Vielleicht noch ein einfacherer Tipp: Die Versicherung fragen, was ich in dem Fall machen kann! Wenn Du zumindest den Namen oder eine Telefonnummer des Käufers hast, auch der Versicherung mitteilen. Auch wenn Du Zeugen für den Verkauf hast: Der Versicherung benennen. Mach das aber am besten schriftlich, damit Du im Falle eines Unfalls schon signalisieren kannst, dass Du der Versicherung mitgeteilt hast, dass das Fahrzeug verkauft wurde.
Solltest Du mit Deiner jetzigen Versicherung aus welchem Grund auch immer nicht reden wollen, geht zu einer anderen und sag, daen ss Du Dein neues Auto dort versicheern möchtest, im Augenblick aber in einer verzwickten Sitation steckst und wissen möchtest, ob die vielleicht einen Tipp haben.
Eine andere Anlaufstelle ist evtl. noch der Verbraucherschutz oder der Automobilclub (wenn Du z.B. beim ADAC Plus-Mitglied bist, bekommst Du dort kostenlose Rechtsberatung; das könnte auch weiter helfen)
Soweit ich weiß, kannst Du auch das Straßenverkehrsamt fragen, weil die Dir als Behörde Auskunft zu dem Sachverhalt geben müssen. Die würde ich auch in jedem Fall informieren ...
Ein anderer Trick noch (aber der ist evtl. heikel, also bitte Vorsicht damit). Du kannst beim Straßenverkehrsamt eine Verlusterklärung über die Papiere einreichen, dann bekommst Du neue. Mit denen kannst Du das Fahrzeug stilllegen. (Ist aber bedenklich, da das Fahrzeug nicht mehr Dir gehört)
@Ode: Ich bin mir nicht sicher mit der Zuständigkeit der Polizei, aber es könnte sich um Betrug oder VErletzung der Straßenverkehrsordnung handeln.
Und für das nächste Mal: Immer eine Auto mit schriftlichem Vertrag verkaufen, auf dem Kennzeichen, Übergabe-Datum und Übergabe-Zeit (!) notiert sind. (Sonst passiert 30 minuten danach ein Unfall, der Typ flieht zu Fuß und Du bist in der Beweispflicht, dass das Auto nicht mehr Dir gehört hat)
Genuch der Tipps. bitte lass wissen, was passiert ist.
Solltest Du mit Deiner jetzigen Versicherung aus welchem Grund auch immer nicht reden wollen, geht zu einer anderen und sag, daen ss Du Dein neues Auto dort versicheern möchtest, im Augenblick aber in einer verzwickten Sitation steckst und wissen möchtest, ob die vielleicht einen Tipp haben.
Eine andere Anlaufstelle ist evtl. noch der Verbraucherschutz oder der Automobilclub (wenn Du z.B. beim ADAC Plus-Mitglied bist, bekommst Du dort kostenlose Rechtsberatung; das könnte auch weiter helfen)
Soweit ich weiß, kannst Du auch das Straßenverkehrsamt fragen, weil die Dir als Behörde Auskunft zu dem Sachverhalt geben müssen. Die würde ich auch in jedem Fall informieren ...
Ein anderer Trick noch (aber der ist evtl. heikel, also bitte Vorsicht damit). Du kannst beim Straßenverkehrsamt eine Verlusterklärung über die Papiere einreichen, dann bekommst Du neue. Mit denen kannst Du das Fahrzeug stilllegen. (Ist aber bedenklich, da das Fahrzeug nicht mehr Dir gehört)
@Ode: Ich bin mir nicht sicher mit der Zuständigkeit der Polizei, aber es könnte sich um Betrug oder VErletzung der Straßenverkehrsordnung handeln.
Und für das nächste Mal: Immer eine Auto mit schriftlichem Vertrag verkaufen, auf dem Kennzeichen, Übergabe-Datum und Übergabe-Zeit (!) notiert sind. (Sonst passiert 30 minuten danach ein Unfall, der Typ flieht zu Fuß und Du bist in der Beweispflicht, dass das Auto nicht mehr Dir gehört hat)
Genuch der Tipps. bitte lass wissen, was passiert ist.
Re: diverse Tipps
Dieses bitte auf keinen Fall machen, ist aber auch nicht möglich. Die Kennzeichen müssen entsiegelt werden . Diese befinden sich ja aber im Besitz des neuen Eigentümers. Jetzt bloß nicht etwas erfinden ( Diebstahl der Kennzeichen etc. ) !alfa159 Fan hat geschrieben: Ein anderer Trick noch (aber der ist evtl. heikel, also bitte Vorsicht damit). Du kannst beim Straßenverkehrsamt eine Verlusterklärung über die Papiere einreichen, dann bekommst Du neue. Mit denen kannst Du das Fahrzeug stilllegen. (Ist aber bedenklich, da das Fahrzeug nicht mehr Dir gehört)
Fahrzeug bei der Versicherung abmelden / Vertrag kündigen und den Rest macht dann die Versicherung.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraftalfa159 Fan hat geschrieben:@Ode: Ich bin mir nicht sicher mit der Zuständigkeit der Polizei, aber es könnte sich um Betrug oder VErletzung der Straßenverkehrsordnung handeln.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263.html
Es liegt keine Vermögensschädigung vor, da der Kaufpreis bar bezahlt wurde. Es liegt auch kein Verstoß gegen die StVO oder StVZO vor.
So wäre es richtig gewesen.alfa159 Fan hat geschrieben:Und für das nächste Mal: Immer eine Auto mit schriftlichem Vertrag verkaufen, auf dem Kennzeichen, Übergabe-Datum und Übergabe-Zeit (!) notiert sind. (Sonst passiert 30 minuten danach ein Unfall, der Typ flieht zu Fuß und Du bist in der Beweispflicht, dass das Auto nicht mehr Dir gehört hat)
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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crashtestdummy
- Mitglied
- Beiträge: 1
- Registriert: 06.10.2005, 01:02
Hallo,
mir ist es bei meinem ersten Autoverkauf ganz ähnlich ergangen. Ich habe zwar einen Vertrag gemacht, aber der Käufer hat falsche Angaben gemacht und das Auto nicht umgemeldet.
Jetzt häng ich auch noch in der Luft: Ich habe zwar die Versicherung beendet, aber bezüglich des Tätigwerdens wegen des nun fehlenden Versicherungsschutzes hat man mich da erst mal abgewimmelt.
Jetzt hat das Auto mittlerweile auch keinen TÜV mehr. Kann ich vielleicht auch direkt zum Finanzamt gehen, damit die das Regeln?
Punkt 2) hiervon hat mich darauf gebracht: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... /__14.html
mir ist es bei meinem ersten Autoverkauf ganz ähnlich ergangen. Ich habe zwar einen Vertrag gemacht, aber der Käufer hat falsche Angaben gemacht und das Auto nicht umgemeldet.
Jetzt häng ich auch noch in der Luft: Ich habe zwar die Versicherung beendet, aber bezüglich des Tätigwerdens wegen des nun fehlenden Versicherungsschutzes hat man mich da erst mal abgewimmelt.
Jetzt hat das Auto mittlerweile auch keinen TÜV mehr. Kann ich vielleicht auch direkt zum Finanzamt gehen, damit die das Regeln?
Punkt 2) hiervon hat mich darauf gebracht: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... /__14.html
Hallo
Hatte genau gleiches Problem, allerdings mit Kaufvertrag.
Zuerst würde ich mal bei der Zulassungsstelle Rat einholen.
Ich denke mal die Sache wird schwieriger wenn beim Verkauf kein Zeuge da war.
Bei mir lief das folgendermasen ab:
Nachdem ich bemerkt habe, dass der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat, ging ich zur Zulassungsstelle.
Die wollten den Kaufvertrag von mir (auf dem die Adresse stand).
Danach hat die Zulassungsstelle den Käufer angeschrieben und eine Frist gesetzt.
Der Käufer hat reagiert, und das Problem war gelöst.
Gruß
Hatte genau gleiches Problem, allerdings mit Kaufvertrag.
Zuerst würde ich mal bei der Zulassungsstelle Rat einholen.
Ich denke mal die Sache wird schwieriger wenn beim Verkauf kein Zeuge da war.
Bei mir lief das folgendermasen ab:
Nachdem ich bemerkt habe, dass der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat, ging ich zur Zulassungsstelle.
Die wollten den Kaufvertrag von mir (auf dem die Adresse stand).
Danach hat die Zulassungsstelle den Käufer angeschrieben und eine Frist gesetzt.
Der Käufer hat reagiert, und das Problem war gelöst.
Gruß
