Halter eines PKW

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zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt (Beispiel: bei einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).

Wenn Sie um die Auskunft auf postalischem Wege nachfragen, legen Sie dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister bitte folgende Unterlagen bei.
Einen Verrechnungsscheck über 5,10 EUR. Anderenfalls wird die Auskunft per Nachnahme erhoben. Hierbei fallen noch zusätzlich Nachnahmegebühren an.
Einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag.
Gebühr: 5,10 Euro
Telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden

Also ein kurzer Flirt oder eine hübsche Frau gesehen zu haben reicht da nicht aus.
Für den Fall das man bei der Anfrage falsche Angaben zur Anfrage machen sollte drohen saftige Strafen bis Hin zu Haftstrafen.
Diese können durch eine nachfrage beim Halter des Fahrzeugs sehr leicht nachgeprüft werden ob es sich um eine berechtigte Anfrage handelt.

Die Anfragen müssen bei dem SVA gestellt werden bei dem das Fahrzeug zugelassen ist

Überrings eine Hübsche Frau mit OPel Zafira ist meist kein Singel.

Gebt lieber eine Anzeige in der Örtlichen Tageszeitung oder Anzeigenblättern auf. unter Angabe des Kennzeichenz
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