Auto in Italien kaufen und in Deutschland zulassen

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mephisti
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Auto in Italien kaufen und in Deutschland zulassen

Beitrag von mephisti »

Hallo,
ich möchte mir von einem Privatmann ein Auto in Italien kaufen.
Was brauche ich und muss ich denn beachten wenn ich das Auto dort abhole und hier in Deutschland zulassen möchte?
Ich hab hier schon ein bisschen gelesen aber nichts konkretes gefunden.
Was ist eine COC Bescheinigung?
Gibt es Probleme das Auto hier anzumelden wegen Tüv oder so?
Schon mal danke für eure Hilfe!
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Hallo Mephisti!

Für die Zulassung eines innerhalb der EU erworbenen Gebrauchtwagens benötigst Du folgende Unterlagen.

Den Kaufvertrag und/oder die REchnung im Original!!!
Die Ausländichen Fahrzeugpapiere im Original!!!
Teilweise auch die ausländische Kennzeichen.

Ein Gutachten nach §21 StVZO und eine AU-Bescheinigung
(beides nur bei Fahrzeugen die älter als 3 Jahre sind).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA in Flensburg.
Gib´s unter http://www.KBA.de unter dem Link Formulare
Bescheinigung für den Antrag auf Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs (Unbedenklichkeitsbescheinigung):

Ansonsten noch das was bei einer normalen Zulassung benötigt wird.

Personaldokumente, Versicherungsbestätigung, Vollmacht bei erledigung durch einen dritten, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw HRA.

Ein COC-Papier (Certificate of Conformity) Ist eine EG-Typengenemigung bzw EG-Übereinstimmungserklärung in der alle Fahrzeugdaten die zur erstellung des FAhrzeugbrifes (ab 01.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I & II).
mephisti
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Beitrag von mephisti »

Vielen Dank für deine wirklich sehr hilfreiche Information!!

Kommen denn noch irgendwie andere Kosten hinzu, dass das Fahrzeug jetzt eben in Deutschland fährt, Mwst oder sowas in der Art?
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

mephisti
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Beitrag von mephisti »

Oh man, ich bin irgendwie total verwirrt!
Wäre echt nett wenn sie mir dabei helfen könnten!
Und zwar kaufe ich ja das Farzeug nicht bei einem Händler sondern bei einem Privatmann und abholen tue ich ihn ja auch selbst, ist ein Gebrauchtwagen der ein Jahr und zwei Monate alt ist.
Wäre nett wenn sie mir mal eine Liste aufstellen können was ich genau machen muss, was wo zu bezahlen ist, und was ich zu beachten habe.
Das wäre mir echt eine sehr große Hilfe!!
Vielen vielen Dank!!
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willi
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Beitrag von willi »

Bei Käufen von - an Privat ist keine Umsatzsteuer abzuführen.
Zölle gibt es innerhalb der EU nicht .

Such mal unter "Mehrwertsteuer" oder "Zoll" im Forum, da gibt einige Beiträge zu ;-)
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Da es sich um einen Prikauf handelt werden wird keine MwSt. erhoben da das Fahrzeug ja schon in Italien versteuert wurde. Zoll fällt auch flach.

Da das FAhrzeug erst 14 Monate alt ist 07.04 erhält es hier TÜV/AU bis 07.07 und der AU nachweis und die Fahrzeugabnahme nach §21 fällt auch weg.

Bezahlen müssen Sie hier lediglich die Zulassung des Fahrzeugs.

Beim Kauf von Privat an Privat ist lediglich ein Kaufvertrag nötig wobei hier mancherorts eine beglaubigte Kopie verlangt wird.

Das grösste Problem ist die Überführung von Italien nach Deutschland.
Es bieten Sich zwei Möglichkeiten an entweder besorgt der Verkäufer das Fahrzeug in I ein Zollkennzeichen zur Überführung. Oder das FAhrzeug wird per Anhänger nach D gebracht.

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gern weiterhin zur verfühgun (auch unter: zulassung@aol.com)
mephisti
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Beitrag von mephisti »

Nochmal besten Dank für die guten Infos!!

Falls ich noch Fragen habe werde ich mich melden!!
Civic-Freak
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Registriert: 28.03.2006, 08:42

Beitrag von Civic-Freak »

Hallo

hab ebenfalls vor mir ein Gebrauchtfahrzeug zu holen, in meinem Fall in Österreich. Was kostet in etwa eine §21 Abnahmne?


Danke für die Info
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