Hallo,
im Volksmund höre ich immer wieder davon, dass Geschwindigkeitsmessungen erst hundert Meter hinter einem Vehrkehrszeichen (zumindest außerorts) statthaft wären. Kann mir mal bitte jemand sagen, wo ich diesbezüglich eine gesetzliche Bestimmung finden kann?
Vielen Dank
Geschwindigkeitsmessungen 100 M hinter einem Verkehrszeichen
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Moin derwolf,
ein Gesetz gibt es dazu nicht, wohl aber Richtlinien ...
Das ganze ist dann auch noch bundeslandspezifisch
Die Richtlinien der Ornungshüter habe ich auch nicht, grundsätzlich gilt aber:
Wo darf gemessen werden??
Nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden sollen Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich erst in einem Abstand von mindestens 150 bis 200 m von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) durchgeführt werden. Bei stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung reichen in der Regel 50 bis 100 m, wenn die Messung nicht im ersten Sektor erfolgt. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Geschwindigkeitstrichtern, Gefahrenstellen und -zeichen, darf auf die Wegtoleranz (Abstand) verzichtet werden.
Meßstellen sollten an folgenden Örtlichkeiten bevorzugt eingerichtet werden:
* Unfallschwerpunkte
* Gefahrenträchtige Stellen
* Besondere Straßenabschnitte (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.)
ein Gesetz gibt es dazu nicht, wohl aber Richtlinien ...
Das ganze ist dann auch noch bundeslandspezifisch
Die Richtlinien der Ornungshüter habe ich auch nicht, grundsätzlich gilt aber:
Wo darf gemessen werden??
Nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden sollen Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich erst in einem Abstand von mindestens 150 bis 200 m von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) durchgeführt werden. Bei stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung reichen in der Regel 50 bis 100 m, wenn die Messung nicht im ersten Sektor erfolgt. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Geschwindigkeitstrichtern, Gefahrenstellen und -zeichen, darf auf die Wegtoleranz (Abstand) verzichtet werden.
Meßstellen sollten an folgenden Örtlichkeiten bevorzugt eingerichtet werden:
* Unfallschwerpunkte
* Gefahrenträchtige Stellen
* Besondere Straßenabschnitte (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.)
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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