hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe mir vor ca. 3 Jahren einen Beetle gekauft, er ist Vollfinanziert.
Nun bin ich seit fast einem Jahr krank, darf kein Auto fahren und habe auch noch den Job verloren. Kurz, ich kann mir den Wagen nicht mehr leisten.
Nun müsste ich ihn verkaufen, so die VW Bank. Doch für den Preis, den die Bank noch haben möchte, werde ich ihn nie verkaufen können.
Ich habe aber ein verbrieftes Rückgaberecht im Vertrag. Dies gilt doch aber nur, nach Ablauf der Finanzierung. Oder verstehe ich das falsch?
Kann ich auch jetzt schon zum Händler gehen, um den Wagen zurück zu geben???
Ich bedanke mich im Voraus über jede Antwort.
hexe_42
VW Bank verbrieftes Rückgaberecht
Moderatoren: Erik.Ode, tdi, Auto-Chris, ulliB, AudiFan, tom, willi
Hallo Hexe,
das verbriefte Rückgaberecht greift erst nach Ablauf der Finanzierung.
Wenn du die Raten nicht mehr bezahlen kannst solltest du das Fahrzeug auf jeden Fall jetzt schon dem Händler zurückgeben.
Danach wird die VW-Bank ein Wertgutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag geben und anschließend das Fahrzeug zum Kauf anbieten.
Sollte der Wert den die Bank beim Verkauf erzielt unter der Restforderung liegen, wird Dir die Differenz in Rechnung gestellt.
Wenn du aufgrund Deiner derzeitigen Situation nicht in der Lage bist diese Summe zu bezahlen, lohnt es sich immer mit der Bank ein Gespräch über mögliche Abzahlungsmodalitäten zu führen.
Schau Dir doch bitte mal Deinen Darlehensvertrag an. In den meisten Fällen wird in die Rate eine Restschuldversicherung eingebaut.
Sollte das auch bei Dir der Fall sein dann bist du erst mal raus aus dem Schlamassel.
Die Restschuldversicherung zahlt für Dich alle weiteren Raten bis zur Genesung und u.U. auch bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten.
Solltest du weiteren Rat brauchen, kannste mir ja mal eine PN zukommen lassen.
Gute Besserung wünscht
Frankie
das verbriefte Rückgaberecht greift erst nach Ablauf der Finanzierung.
Wenn du die Raten nicht mehr bezahlen kannst solltest du das Fahrzeug auf jeden Fall jetzt schon dem Händler zurückgeben.
Danach wird die VW-Bank ein Wertgutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag geben und anschließend das Fahrzeug zum Kauf anbieten.
Sollte der Wert den die Bank beim Verkauf erzielt unter der Restforderung liegen, wird Dir die Differenz in Rechnung gestellt.
Wenn du aufgrund Deiner derzeitigen Situation nicht in der Lage bist diese Summe zu bezahlen, lohnt es sich immer mit der Bank ein Gespräch über mögliche Abzahlungsmodalitäten zu führen.
Schau Dir doch bitte mal Deinen Darlehensvertrag an. In den meisten Fällen wird in die Rate eine Restschuldversicherung eingebaut.
Sollte das auch bei Dir der Fall sein dann bist du erst mal raus aus dem Schlamassel.
Die Restschuldversicherung zahlt für Dich alle weiteren Raten bis zur Genesung und u.U. auch bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten.
Solltest du weiteren Rat brauchen, kannste mir ja mal eine PN zukommen lassen.
Gute Besserung wünscht
Frankie
Also sorry aber das muss jetzt mal raus!
Wenn ich in einem Forum eine Frage stelle, bekomme Antworten, gutgemeinte Ratschläge und nichts, aber auch gar nichts kommt zurück dann:
K...... mich das an
Warum nicht mal kurz eine Rückmeldung?
Es gibt das ungeschriebene Gesetz der Höflichkeit. Haben wir selbst das mittlerweile in D vergessen?
@Hexe 42
Das gilt jetzt nicht Deiner Person, möglicherweise hattest du triftige Gründe, aber ich erlebe das permanent hier im Forum.
Einen schönen Abend wünscht Euch
ein mittelschwer verärgerter
Frankie
Wenn ich in einem Forum eine Frage stelle, bekomme Antworten, gutgemeinte Ratschläge und nichts, aber auch gar nichts kommt zurück dann:
K...... mich das an

Warum nicht mal kurz eine Rückmeldung?

Es gibt das ungeschriebene Gesetz der Höflichkeit. Haben wir selbst das mittlerweile in D vergessen?
@Hexe 42
Das gilt jetzt nicht Deiner Person, möglicherweise hattest du triftige Gründe, aber ich erlebe das permanent hier im Forum.
Einen schönen Abend wünscht Euch
ein mittelschwer verärgerter
Frankie
Geben wir Ihr/Ihm noch bis zum 17.09.05 Zeit, danach lösche ich diesen thread ! Siehe auch hier:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=4732
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=4732
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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