Auto anmelden aber.....

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Cornholio
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 08.09.2005, 20:21

Auto anmelden aber.....

Beitrag von Cornholio »

Moin,

sagt mal, kann ich mein neues Auto auch anmelden, wenn es noch beim Händler steht? Das heißt, muß ich es zwingend zur Zulassungsstelle mitnehmen oder kann ich es dort anmelden, die Schilder bekommen, zum Händler fahren (wo es noch steht, derzeit abgemeldet), Schilder anschrauben und gut?

Kfz-Brief, Abmeldebescheingung und Kaufvertrag habe ich schon.
Kevin74
Spezialist
Beiträge: 52
Registriert: 18.12.2004, 19:08

Beitrag von Kevin74 »

Hi,
das Auto selbst musst du nicht mitnehmen. Da geht keiner raus und guckt sich das an ;-)

Es ist i.d.R. Brief, Ausweis, Abmeldebescheinigung, TÜV-Nachweis glaub ich auch, Deckungskarte deiner KfZ- Versicherung, ein Nachweis deiner Bankverbindung sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer vorzulegen.

Und Geld brauchst du ;-)

Du bekommst dann dort alles in Brief eingetragen und Fahrzeugschein und kannst dort gleich die Nummernschilder pressen lassen und gehst nochmal zurück zum Bearbeiter und bekommst die Plaketten auf die Kennzeichen geklebt.

Dann bekommst du deine Unterlagen zurück und die Kennzeichen und kannst sie dann beim Händler ans Auto schrauben oder schrauben lassen...
Kevin74
Spezialist
Beiträge: 52
Registriert: 18.12.2004, 19:08

Beitrag von Kevin74 »

ach und ggf. im Internet auf deiner Kreisverwaltung mal nachsehen ob ggf. Wunschkennzeichen reserviert werden kann.....
Benutzeravatar
willi
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 903
Registriert: 27.09.2004, 22:55
Wohnort: 23701

Beitrag von willi »

da war der kevin doch glatt schneller, als ich :cry:
anders hätte ich es auch nicht schreiben können :lol:
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Benutzeravatar
Auto-Chris
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 542
Registriert: 22.06.2004, 16:48
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Auto-Chris »

Moin,

Du brauchst auch noch die Bescheinigung einer gültigen AU. In manchen Zulassungsbezirken musste das Auto auch vorgeführt werden. Das war zumindest mal so. Vorher am besten kurz anrufen.

Chris
Cornholio
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 08.09.2005, 20:21

Beitrag von Cornholio »

Jo, ihr habt natürlich alle Recht gehabt. ;-) Hat alles ohne Auto geklappt, Papiere hatte ich alle soweit beisammen. Nur das Wunschkennzeichen habe ich mir diesmal gespart. :P
Kevin74
Spezialist
Beiträge: 52
Registriert: 18.12.2004, 19:08

Beitrag von Kevin74 »

Na dann mal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto ;-) und allzeit gute Fahrt
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“