Abnehmbare Anhängerkupplung
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Abnehmbare Anhängerkupplung
Hallo ich habe eine abnehmbare Anhängerkupplung und mir wurde nun gesagt, dass ich diese abmachen muss wenn ich sie nicht in Benutzung habe. Ansonsten würde mir eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn ein anderes Fahrzeug z.B beim Ausparken an dieser "hängen " bleibt. Stimmt das ? 