Falsche Ausstattung in der Händlerbeschreibung

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malte
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Falsche Ausstattung in der Händlerbeschreibung

Beitrag von malte »

Hallo,

ich habe das folgende Problem:

Vor ca. einem halben Jahr kaufte ich ein Skoda-Fabia Diesel bei einem Skoda-Händler. In der Beschreibung für das Auto stand u.a. "ASP".

Nun habe ich herausgefunden, dass der Skoda-Fabia Diesel in meiner Ausstattung gar kein ASP haben kann. Also bin ich zum Händler und habe dort nachgefragt. Erst in der Werkstatt konnte mir ein Meister das Fehlen dieser Ausstattung bestätigen.

Was mache ich jetzt ? Der Händler will sich am Di wieder melden und mir mitteilen, wie er sich den Ausgleich vorstellt.

Welche Rechte und Ansprüche habe ich ? Eine Nachrüstung ist eindeutig nicht möglich.

Vielen Dank für Eure Antworten und Mühe,
Malte
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

- Rücktritt vom Vertrag oder Minderung:

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, weil der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern (Minderung nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB).

Zu beachten ist jedoch, dass der Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).

Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7 bis 1% des reinen Kaufpreises (nicht also einschließlich Überführungs- und Zulassungskosten) des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.

Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt, so dass auch hier grundsätzlich eine angemessene Fristsetzung durch den Käufer zur Nachbesserung nötig ist. Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. (da gemäß § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB der § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB keine Anwendung findet). Es gibt keinen generellen Minderungsbetrag. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... gelhaftung
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Re: Falsche Ausstattung in der Händlerbeschreibung

Beitrag von Erik.Ode »

malte hat geschrieben: In der Beschreibung für das Auto stand u.a. "ASP".
Hallo Malte,

möchte mal dezent fragen was ASP bei Skoda bedeutet !???
Gruß Erik.Ode
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malte
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Beitrag von malte »

Sorry.

Es heißt ASR (= Anti-Schlupf-Regelung). Es verhindert das Durchdrehen der Reifen beim Anfahren usw.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Jo, so macht es wieder Sinn. Also einige dich mit dem Händler auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
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malte
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Beitrag von malte »

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Für mich ist/war wichtig, ob ich Anspruch habe und diesen ggf. auch auf rechtl. Weg durchsetzen könnte.

Eine friedliche Einigung werde ich vorziehen. Wenn der Händler am Di jedoch der Meinung ist, es handelt sich um eine "Kleinigkeit" und kann mit (z.Bsp.) einer Tankfüllung abgegolten werden, dann würde ich gerne "pokern" können :-)

Malte
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
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malte
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Beitrag von malte »

Ein Problem taucht jetzt auf:

Was ist so ein ASR System eigentlich wert ?

Heißt: Was kann ich vom Händler als "Wiedergutmachung" erwarten? Klimaanlage oder "nur" eine Kleinigkeit ?

Ich möchte ihm ja die Möglichkeit geben, den "Fehler" gerade zu biegen. Und da technisch eine Ausrüstung mit ASR unmöglich ist ... bleibt halt die Frage, was man anstelle des ASR verlangen kann.

Danke,
Malte

Edit: Bei Skoda etc habe ich versucht, den Wert herauszubekommen. Dort kennt man aber nur die Komplettpreise ab Werk (inkl. ABS etc). Einen Einzelpreis zu erhalten ist für mich z.Zt. unmöglich :-(
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Meine im Octavia Forum eine Summe von ca. 300 ,- Euro gelesen zu haben. Das ist ungefähr der Unterschied zu Neufahrzeugen mit ESP gegenüber Fahrzeugen ohne ESP aber ASR.
Kann man zwar so nicht vergleichen, aber ist mal eine Summe.
Warte das Angebot mal ab. Sollte es nicht zu deiner Zufriedenheit sein, weitere Informationen ( ADAC, RA etc. ) einholen.
Gruß Erik.Ode
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Beitrag von malte »

So. Danke für die Hilfe !!

Der Händler hat zugestimmt und wird in der nächsten Woche einen Tempomanten nachrüsten - für mich natürlich komplett kostenlos.

Er ist damit auf mein Angebot eingegangen und wenn's alles so klappt ist für mich die Sache dann damit auch aus der Welt.

Nochmals vielen Dank - so schnelle und gute Hilfe findet man selten im Internet. Sehr gutes Forum - werde ich gerne weiterempfehlen.

Malte
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Beitrag von Erik.Ode »

Würde mich für dich freuen, wenn es so klappt und du zufrieden bist.
Die GRA ist eine schöne Sache. Habe ich in meinem Octavia auch, wirst viel Freude damit haben.

Danke für das Lob, schaue doch mal wieder rein.
Gruß Erik.Ode
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