Hallo alle miteinander,
nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz § 31 Abs. 4 verjähren Ordnungswidrigkeiten mit einer "geringen" Geldbuße in 6 Monaten.
Ich habe aber nur ein älteres Gesetz gefunden, da dort noch DM-Beträge aufgeführt sind.
Mir liegen aber auch Info´s aus dem Internet vor, dass die Verjährung bei Buß- bzw. Verwarngeldern 3 Monate beträgt.
Ist der Gesetzestext, der mir vorliegt, überholt oder doch noch - zumindest in diesem Punkt - aktuell, was in meinem Fall leider nicht gut wäre?
Kann mir da jemand weiter helfen? Danke.
Gruß
Michael
§ 31 OWiG - Verjährung
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Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten
Hallo mhaetzel,
so steht es im Straßenverkehrsgesetz:
§ 26 Abs. 3
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach 6 Monate.
Stand 1. März 2002
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, da ich kein Rechtsanwalt bin.
so steht es im Straßenverkehrsgesetz:
§ 26 Abs. 3
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach 6 Monate.
Stand 1. März 2002
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Hi
Ich habe mal eine andere Frage: Meine Freundin wurde während der Probezeit geblitzt und angehalten. 20km/h zu schnell in ner 70er Zone. Das ist mittlerweile über 15Monate her. Sie hat sofort einen Bußgeldbescheid bekommen und beglichen. Die Polizisten haben ihr aber auch gesagtm, das sie eine Nachschulung machen müsse, da ist aber bis heute nichts gekommen. Verjährt sowas nicht auch irgendwann?
Und weiß jemand wie das mit einer Verlängerung der Probezeit ist?
MfG
Sniper
Ich habe mal eine andere Frage: Meine Freundin wurde während der Probezeit geblitzt und angehalten. 20km/h zu schnell in ner 70er Zone. Das ist mittlerweile über 15Monate her. Sie hat sofort einen Bußgeldbescheid bekommen und beglichen. Die Polizisten haben ihr aber auch gesagtm, das sie eine Nachschulung machen müsse, da ist aber bis heute nichts gekommen. Verjährt sowas nicht auch irgendwann?
Und weiß jemand wie das mit einer Verlängerung der Probezeit ist?
MfG
Sniper
Hallo Sniper!
20 km/h zu schnell gibt noch keine Flensburgpunkte, dazu hätte es eines km/hs mehr bedarft. Hat Ihre Freundin also Glück gehabt, denn so blieb es bei dem Verwarnungsgeld (und nicht Bußgeld, das gibt's nur mit Punkten), und die Sache ist somit vom Tisch.
Entweder die Polizisten hatten die genauen Werte nicht im Kopf, oder Sie wollten nur ein wenig "verkehrserzieherischen Druck" machen, was ihnen seit den letzten fünfzehn Monaten offenbar auch geglückt ist.
Grüße!
Andreas Wedel
20 km/h zu schnell gibt noch keine Flensburgpunkte, dazu hätte es eines km/hs mehr bedarft. Hat Ihre Freundin also Glück gehabt, denn so blieb es bei dem Verwarnungsgeld (und nicht Bußgeld, das gibt's nur mit Punkten), und die Sache ist somit vom Tisch.
Entweder die Polizisten hatten die genauen Werte nicht im Kopf, oder Sie wollten nur ein wenig "verkehrserzieherischen Druck" machen, was ihnen seit den letzten fünfzehn Monaten offenbar auch geglückt ist.
Grüße!
Andreas Wedel
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
mal eine Frage zur Verjährung. Ist diese 3-Monats-Regelung EU-weit gültig? Es handelt sich in diesem Fall, um Parken ohne Parkschein. Dieser Bereich war nicht, wie sonst in Innsbruck üblich, mit blauen Parkstreifen markiert, bzw. war zumindest an dieser Stelle nicht mehr erkennbar.
Mfg,
Stefan
mal eine Frage zur Verjährung. Ist diese 3-Monats-Regelung EU-weit gültig? Es handelt sich in diesem Fall, um Parken ohne Parkschein. Dieser Bereich war nicht, wie sonst in Innsbruck üblich, mit blauen Parkstreifen markiert, bzw. war zumindest an dieser Stelle nicht mehr erkennbar.
Mfg,
Stefan