Hallo,
ich hatte einen Unfall mit einem Radfahrer. Ich hatte ihn beim ausfahren einer Ausfahrt übersehen.
Ich hab jetzt einen Vernehmungsbogen von der Polizeit erhalten. Hier kann ich mich zu dem Unfall äußern muss es aber laut gesetz nicht. Meine Frage ist was ist hier ratsam? Sollte ich mich äußern oder sollte ich es bleiben lassen?
danke für die Hilfe
Jack
Unfall mit Radfahrer
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Hi Jack !
Das bleibt ganz Dir überlassen.
Es gibt ja eigentlich nur zwei Arten der Äusserung.
1. Wird der Verstoß zugegeben ? JA / NEIN
2. Wird er nicht zugegeben, dann Begründung.
Wenn Du also alles zugibst und der Sachverhalt sonnenklar ist, dann kommt in Kürze der Bussgeldbescheid vom Ordnungsamt.
Wenn Du Dir sagt "Ich kann doch für den Unfall gar nichts sondern der
Radfahrer ist schuld" dann begründe es einfach.
Die Entscheidung ob es dann zu einem Bussgeldbescheid kommt wird dann im Orndungsamt getroffen.
Entweder Einstellung des Verfahrens (habe ich aber noch nie gehört) oder
es geht weiter bis zum Gericht.
Du kannst auch alles Deinem Anwalt übergeben, was aber in klaren
Fällen nach meiner Meinung absoluter Quatsch ist.
Hoffe es hat bei dem Verkehrsunfall keinen Verletzten gegeben ?
Dann sieht das zwar so ähnlich aus, aber dann läuft ja automatisch gegen Dich eine Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft ist statt des Ordnungsamtes zuständig.
Gruß Uwe
Das bleibt ganz Dir überlassen.
Es gibt ja eigentlich nur zwei Arten der Äusserung.
1. Wird der Verstoß zugegeben ? JA / NEIN
2. Wird er nicht zugegeben, dann Begründung.
Wenn Du also alles zugibst und der Sachverhalt sonnenklar ist, dann kommt in Kürze der Bussgeldbescheid vom Ordnungsamt.
Wenn Du Dir sagt "Ich kann doch für den Unfall gar nichts sondern der
Radfahrer ist schuld" dann begründe es einfach.
Die Entscheidung ob es dann zu einem Bussgeldbescheid kommt wird dann im Orndungsamt getroffen.
Entweder Einstellung des Verfahrens (habe ich aber noch nie gehört) oder
es geht weiter bis zum Gericht.
Du kannst auch alles Deinem Anwalt übergeben, was aber in klaren
Fällen nach meiner Meinung absoluter Quatsch ist.
Hoffe es hat bei dem Verkehrsunfall keinen Verletzten gegeben ?
Dann sieht das zwar so ähnlich aus, aber dann läuft ja automatisch gegen Dich eine Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft ist statt des Ordnungsamtes zuständig.
Gruß Uwe
-
Jack234
Hi Uwe,
also bei dem Unfall wurde der Radfahrer leicht verletzt. Aber nichts ernstes er ist noch am selben Tag aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Mein Fall ist eindeutig. Ich bin schuld. Da gibts auch nichts dran zu rütteln. Eben sonnenklar.
Ähm du erwähntest eine Strafanzeige, wie genau sieht das denn aus...weil das kommt ja dann wohl auf mich zu.
danke dir
Jack
also bei dem Unfall wurde der Radfahrer leicht verletzt. Aber nichts ernstes er ist noch am selben Tag aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Mein Fall ist eindeutig. Ich bin schuld. Da gibts auch nichts dran zu rütteln. Eben sonnenklar.
Ähm du erwähntest eine Strafanzeige, wie genau sieht das denn aus...weil das kommt ja dann wohl auf mich zu.
danke dir
Jack
Hi Jack !
Alles nicht so schlimm wie es klingt.
Mit der Unfallaufnahme ist automatisch bei Verletzten die Einleitung eines
Strafverfahrens verbunden.
Und zwar lautet der Vorwurf hier: Fahrlässige Körperverletzung !
In der Regel wird diese Straftat nur auf Antrag, also wenn der Verletzte eine Strafverfolgung wünscht und dieses auch bekundet, verfolgt.
Es sei denn der Staatanwalt bekundet öffentliches Interesse.
Dann geht es auch ohne Strafantrag.
Wenn Du noch nie straffällig geworden bist wird das ganze Strafverfahren
ggf. gegen ein Geldbusse komplett eingestellt oder zur weiteren Ahndung an das Ordnungsamt (die ahndet dann die übrigbleibende Ordnungswidrigkeit) hier den Vorfahrtverstoß.
Klingt also alles schlimmer als es ist.
Gruß U w e
Alles nicht so schlimm wie es klingt.
Mit der Unfallaufnahme ist automatisch bei Verletzten die Einleitung eines
Strafverfahrens verbunden.
Und zwar lautet der Vorwurf hier: Fahrlässige Körperverletzung !
In der Regel wird diese Straftat nur auf Antrag, also wenn der Verletzte eine Strafverfolgung wünscht und dieses auch bekundet, verfolgt.
Es sei denn der Staatanwalt bekundet öffentliches Interesse.
Dann geht es auch ohne Strafantrag.
Wenn Du noch nie straffällig geworden bist wird das ganze Strafverfahren
ggf. gegen ein Geldbusse komplett eingestellt oder zur weiteren Ahndung an das Ordnungsamt (die ahndet dann die übrigbleibende Ordnungswidrigkeit) hier den Vorfahrtverstoß.
Klingt also alles schlimmer als es ist.
Gruß U w e