Hallo erstmal!
Ich hätte eine frage zum thema verkehrssünden...
Heute bin ich sehr knapp bei rot über eine Blitzampel gefahren da ich geglaubt habe dass ich eh nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es noch drüber schaffe. Leider war das nicht der fall und ich und die fahrerin des Wagens neben mir wurden geblitzt (es hat zwei mal rot geblitzt). Da ich momentan noch in der probezeit bin (und es noch einige zeit sein werde) ist das natürlich nicht so gut. Daher wollte ich fragen was jetzt passiert. Bisher bin ich nicht auffällig gerworden. Ist der führerschein jetzt schon weg? Sieht man mich überhaupt auf dem Bild? Das Auto läuft nähmlich garnicht auf mich und mein Vater fände es nicht so schlimm wenn er die Punkte bekommen würde (bei fahrverbot ist das natürlich was anderes). Könnt ihr mir helfen???
Danke im vorraus!
blizzard
Blitzampel
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Also erstens . . jeder Kontrolle ist blöd, wenn man bei irgendwas erwischt wird. Und wenn die Herren von der Spielleitung keine Bussen ausprechen wollten resp. keine Strafen, hätten sie das Ding da nicht hingehängt.(wirklich blöd positonierte) Blitzampel fahre??? Ich dachte wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf rot ist, passiert da nicht so viel....
Eh . . noch was, eine Sekunde ist relativ kurz. Muss im warsten Sinne des Wortes eine Blitzampel sein. Da musst Du wie der Blitz über der Strasse sein . . . . .


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Wenn ich mich recht erinnere ist eine Gelbphase in Deutschland 4 Sekunden lang. Das hat mir mal ein Freund erzählt, der bei der Polizei ist.blizzard hat geschrieben:Danke für die schnelle antwort!
Aber kann es wirklich sein dass mir in der Probezeit schon der Führerschein entzogen wird wenn ich gerade noch über eine (wirklich blöd positonierte) Blitzampel fahre??? Ich dachte wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf rot ist, passiert da nicht so viel....
(Keine Gewähr)
Das sollte eigentlich reichen um anzuhalten.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es weniger schlimm sein soll, wenn erst 1 Sekunde lang rot ist. Rot ist Rot
ALSO, junger eiliger Freund,
das passiert (fast) jedem mal.
Nun mal zum praktischen Teil: Dein Vater wird (normalerweise) einen Anhörungsbogen erhalten.
Den ignoriert er. Dann kommt (normalerweise) nach einigen Wochen ein Bußgeldbescheid. Dagegen muss er Einspruch einlegen (wichtig).
Diesen wiederum muss er nicht begründen.
Wenn drei Monate seit dem Vorfall vergangen sind (dann ist die Sache für Dich verjährt), kann er Dich dann als Fahrer benennen um nicht zur nervigen Gerichtsverhandlung gehen und das dort erklären zu müssen.
Er kann aber auch erklären, dass ihm zur Person des Fahrers ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zustehe (das ist so), von dem er Gebrauch mache. Das sollte er aber möglichst kurz vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist tun, zum Bespiel einen Tag vorher oder am letzten Tag der Frist (genau rechnen!). Dann haben die Amtsmenschen bei deren üblichem Arbeitstempo und "Engagement" nämlich keine Zeit und schon gar keine Lust mehr, den Fahrer noch zu ermitteln.
Dann ist die Sache für Dich gegessen.
Gut wäre noch, wenn unter Euren Nachbarn klar wäre, dass man Fragen von wildfremden Menschen (zB. von Polizei, GEZ, Einwohnermeldeamt etc.) nach Nachbarn grundsätzlich nicht beantwortet...
Es sei denn, man findet einen Spitzelstaat gut (gab's ja schon mal bis '45 und -mehr östlich- auch noch danach).
Es könnte nämlich sein, dass so ein schlauer, übereifriger Amtsmensch (die sind zum Glück eher selten, zumindest in diesen "Positionen") auf die Idee kommt, das Alter des Fahrzeughalters mit dem Erscheinungsbild des Fotomotivs zu vergleichen und dann mal rumzufragen oder -fragen zu lassen. Wo kämen wir schließlich hin, wenn man ungestraft.....
Das sollte Dir dann aber auch eine letzte Warnung sein. Ich hab'nämlich schon erlebt, dass unmittelbar nach Rotwerden einer Ampel Kinder über die Fahrbahn rannten, weil die "wissen", dass, wenn die Autos rot haben, die Fußgänger gleich grün kriegen...
Gruß
Insider
das passiert (fast) jedem mal.
Nun mal zum praktischen Teil: Dein Vater wird (normalerweise) einen Anhörungsbogen erhalten.
Den ignoriert er. Dann kommt (normalerweise) nach einigen Wochen ein Bußgeldbescheid. Dagegen muss er Einspruch einlegen (wichtig).
Diesen wiederum muss er nicht begründen.
Wenn drei Monate seit dem Vorfall vergangen sind (dann ist die Sache für Dich verjährt), kann er Dich dann als Fahrer benennen um nicht zur nervigen Gerichtsverhandlung gehen und das dort erklären zu müssen.
Er kann aber auch erklären, dass ihm zur Person des Fahrers ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zustehe (das ist so), von dem er Gebrauch mache. Das sollte er aber möglichst kurz vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist tun, zum Bespiel einen Tag vorher oder am letzten Tag der Frist (genau rechnen!). Dann haben die Amtsmenschen bei deren üblichem Arbeitstempo und "Engagement" nämlich keine Zeit und schon gar keine Lust mehr, den Fahrer noch zu ermitteln.
Dann ist die Sache für Dich gegessen.
Gut wäre noch, wenn unter Euren Nachbarn klar wäre, dass man Fragen von wildfremden Menschen (zB. von Polizei, GEZ, Einwohnermeldeamt etc.) nach Nachbarn grundsätzlich nicht beantwortet...
Es sei denn, man findet einen Spitzelstaat gut (gab's ja schon mal bis '45 und -mehr östlich- auch noch danach).
Es könnte nämlich sein, dass so ein schlauer, übereifriger Amtsmensch (die sind zum Glück eher selten, zumindest in diesen "Positionen") auf die Idee kommt, das Alter des Fahrzeughalters mit dem Erscheinungsbild des Fotomotivs zu vergleichen und dann mal rumzufragen oder -fragen zu lassen. Wo kämen wir schließlich hin, wenn man ungestraft.....
Das sollte Dir dann aber auch eine letzte Warnung sein. Ich hab'nämlich schon erlebt, dass unmittelbar nach Rotwerden einer Ampel Kinder über die Fahrbahn rannten, weil die "wissen", dass, wenn die Autos rot haben, die Fußgänger gleich grün kriegen...
Gruß
Insider
Bin immer wieder erstaunt, welche Fachkenntnisse du besitzt. Du kennst sogar die Arbeitsweisen sämtlicher Stadtämter, Bußgeldstellen, Ordnungsämter oder wie auch immer sie sich nennen mögen.Insider hat geschrieben: Es könnte nämlich sein, dass so ein schlauer, übereifriger Amtsmensch (die sind zum Glück eher selten, zumindest in diesen "Positionen") auf die Idee kommt, das Alter des Fahrzeughalters mit dem Erscheinungsbild des Fotomotivs zu vergleichen und dann mal rumzufragen oder -fragen zu lassen.
Besonders dem Außendienst von diesen Behörden nachzusagen unmotiviert zu sein.
Respekt !
Die meisten Behörden haben nämlich gar keinen Außendienst. Diese Arbeit übernimmt i.d.R. unsere liebe Polizei.
Natürlich kann es bei dem allg. Personalmangel mal zu Überschreitungen von Fristen kommen.
Kann man mal ausprobieren. Dann mußt du aber auch über die Konsequenzen berichten, sollte es nicht funktionieren.
Mehr möchte ich über dieses Thema nicht schreiben, blizzard kann es ja mal probieren.
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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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