Wenn der Halter eines Fahrzeugs jemand anderem sein Fahrzeug leiht und es zu einem Unfall kommt, bspw. einem Auffahrunfall des Fahrers, und es zu einem Totalschaden gekommen ist und das Auto eine Teilkaskoversicherung hat, wer haftet dann? Der Fahrer oder der Halter oder beide?
Danke für Antworten.
Fahrer oder Halter- Wer haftet?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Die Teilkasko bezieht sich auf das Fahrzeug. d.h. in erster Linie zahlt die Versicherung des Halters. Ist dem Fahrer durch die Versicherung Vorsatz nachweißbar, holt sich die Versicherung das Geld wieder vom Fahrer. Ansonsten ist eben immer in erster Linie der Halter Haftbar zu machen. Dieser hat in Rechtlichen belangen (Strafzettel) immer die möglichkeit einen Einspruch einzulegen und einen Anhörungsbogen auszufüllen, in dem er den Fahrer nennt. Wird das nicht gemacht, ist für den Gesetztgeber automatisch der Halter auch der Fahrer gewesen.
Soweit meine Info und wie immer ohne Gewähr
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Wer später Bremst fährt länger schnell, doch lieber eine Minute Feige als ein Lebenlang Tod![Bild](http://www.tscheeses.de/Audi/Gifs/www_smiliemania_de_1393037-0.png)
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