Mietwagen kosten, WICHTIG!!

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valver
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Registriert: 16.06.2005, 16:26

Mietwagen kosten, WICHTIG!!

Beitrag von valver »

Guten Tag,

nachdem ich unverschuldet mein Auto in einem Verkehrsunfall verlor, stellte mir der ADAC einen Mietwagen von Sixt, mit der Bestätigung, dass die Kosten hierfür die gegenerische Versicherung übernehmen würde. In den 2 Wochen, in denen mir das Auto zur Verfügung gestellt wurde, fand ich leider kein geeignetes Ersatzfahrzeug, da mir als Student dafür einfach die Mittel fehlten. Das sollte aber nicht heissen, dass ich die 2 Wochen nicht dazu benutzt hätte, nach einem Fahrzeug zu suchen, was auch viele Leute bestätigen können. Das Problem ist jetzt das folgende: Die gegenerische Versicherung will die Kosten für den Mietwagen nicht übernehmen, da ich nicht nachweisen kann, dass ich in den 2 Wochen ein neuen PKW erworben habe. Die Kernfrage ist also, ob ich verpflichtet bin, mir ein neues Auto zuzulegen?!

Vielen, Vielen Dank für ihre Bemühungen
Insider
Spezialist
Beiträge: 132
Registriert: 29.01.2005, 14:14

Beitrag von Insider »

Natürlich nicht.


Hallo Valver,

man könnte aber mutmaßen, dass Du, wenn Du Dir kein neues suchst, auf ein Auto nicht angewiesen bist (ist, bei Licht betrachtet und vor allem aus Sicht der Vers. schon ein starkes Indiz dafür)
Und wenn das so ist, muss die gegn. Vers. keinen Mietwagen, wohl aber Nutzungsausfall zahlen.
Da Du den Mietwagen nun hattest, musst Du dafür sorgen, dass die Vers. ihn zahlt.
Vorschlag: "Natürlich habe ich mich bemüht und bemühe mich noch, habe aber noch nichts passendes gefunden. Sofern Sie die Mietwagenkosten und die Kostenpauschale von € 35.- und die Abmeldekosten übernehmen, werde ich auf die Beauftragung eines Anwalts verzichten..."

Wenn nämlich die Schuld Deines Gegners fest steht, muss die vers. automatisch auch Deinen Anwalt zahlen. Und das ist in der Regel teuer.


Gruß

Insider
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