Wandlung eines Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung

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aci
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Wandlung eines Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung

Beitrag von aci »

Hallo an alle,
´
wir haben vor zehn Monaten ein neues Wohnmobil gekauft. Das Fahrzeug war ein Ausstellungswagen und nicht nicht zugelassen. Der damalige Neuwert betrug € 56T und wir bekamen es nach zähen Verhandlungen für € 48T.

Nach kurzer Benutzungsdauer zeigte das Hochdach im Innenbereich leichte Verformungen. Das Dach wurde erneuert, jedoch ohne längeren Erfolg, d.h. auch beim neuen Dach zeigten sich Verwerfungen.

Der Verkäufer bot uns heute an, das Fahrzeug abzüglich der obligatorischen 0,67% / 1000km vom Kaufpreis zurückzunehmen oder eine Wertminderung zu akzeptieren. So weit in Ordnung.

Unsere Forderung, uns einen gleichwertigen Ersatz anzubieten, wurde abgelehnt, bzw. es wurde uns bedeutet, dass wir für das Ersatzfahrzeug nunmehr die ursprünglich verlangten € 56Tzu bezahlen hätten. Dies würde bedeuten, dass wir für das neue WoMo € 8T mehr zu berappen hätten. Einen Rabatt wie vor zehn Monaten will er uns nicht mehr einräumen.

Was meint ihr dazu?

Liebe Grüße Achim
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Erik.Ode
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Re: Wandlung eines Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung

Beitrag von Erik.Ode »

aci hat geschrieben: Der Verkäufer bot uns heute an, das Fahrzeug abzüglich der obligatorischen 0,67% / 1000km vom Kaufpreis zurückzunehmen oder eine Wertminderung zu akzeptieren. So weit in Ordnung.

Hallo aci !

Ich schätze mal, daß du nicht mehr verlangen kannst. Der Händler hält sich an die gesetzlichen Vorschriften.
Nun kenne ich mich nicht mit Wohnmobilen aus und kenne daher auch nicht die üblichen Rabatte.
Eine Entscheidung (Rücktritt oder Minderung) dürfte nicht leicht sein. Wenn man evt. das Dach immer wieder reparieren läßt ( quasi immer wieder nerven ), dann wird dein Händler in der nächsten Verhandlungsrunde evt. großzügiger sein !?
Ist zwar auch unbefriedigend für dich aber mir fällt zurzeit nichts anderes ein.
Gruß Erik.Ode
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aci
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Beitrag von aci »

Hallo Eric.Ode,

nochmal das Dach erneuern zu lassen, würde wirtschaftlich keinen Sinn machen und würde vermutlich vom Hersteller auch abgelehnt werden.

Ich denke, dass ein Nachlaß von ca. 15% für ein Ausstellungsfahrzeug einem üblichen Rabatt entspricht, zumal solche Fahrzeuge vom Hersteller gesponsert werden dürften.

Werde einmal kommende Woche einen anderen Anwalt anrufen und um Rat fragen. Ich bin der Ansicht, dass das neue Gewährleistungsrecht auch die Möglichkeit der "Nacherfüllung" vorsieht. Dies bedeutet, dass der Händler ein mängelfreie Ware liefern muß, wenn mehrere Nachbesserungsversuche ohne Erfolg blieben. Danke für deine Antwort.

Grüße aci
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Ich drücke dir die Daumen und würde mich freuen,
wenn du einen kurzen Abschlußbericht schreiben würdest.
Gruß Erik.Ode
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aci
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Beitrag von aci »

Hallo,

Erkundigungen haben ergeben, dass der Händler ein anderes (gleichweriges) Fahrzeug liefern kann, aber nicht muss. Nach Lage der Dinge werden wir nun das Fahrzeug zurückgeben, da der Händler leider keine weitere Garantie für den angeblich nur optischen Schaden übernehmen will. Weshalb er und der Hersteller dies generell nicht tun, wurde mir in einem längerem Telefonat erklärt. Mit welchen Argumenten dieses Fahrzeug weiter verkauft wird, würde ich gerne wissen. Meine Frage diesbezüglich wurde recht schwammig beantwortet.

Grüße aci
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Damit dürfte dieser Hersteller / Händler wohl für dich gestorben sein, oder ?
Gruß Erik.Ode
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aci
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Beitrag von aci »

eigentlich können wir uns über unseren Händler nicht beklagen. Er hat halt Kraft des Gesetzes das ganze "Fett" abbekommen. Das er anfangs etwas gemauert hat, ist aus seiner Sicht verständlich.

Unverständlich war für mich, seitens der vom Hersteller geforderte und auch durchgeführte Nachbesserungsversuch beim Hersteller (Zulieferer) des Daches. Dieser Versuch musste in die ""Hose gehen", wie es ein Gutachter der DEKRA vorausgesagt hatte.

Ob wir uns wieder ein WoMo der gleichen Marke kaufen, läßt sich zur Stunde noch nicht sagen. Wir werden Ende August den Salon in Düsenhausen besuchen und mal sehen was es Neues auf dem Markt gibt.

Evtl. geschieht ja auch noch ein Wunder und der Händler/Hersteller unterbreitet uns eine akzeptable Minderung des Kaufpreises und eine Garantie, dass die Verwerfungen nur optischer Natur sind. D E N N es ist nach wie vor unser Traummobil und ihn wieder zurückzugeben, würde uns schwerfallen.

Grüße aci
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Dann drücke ich Euch die Daumen und wünsche immer eine handbreit Asphalt unter den Rädern ! :wink:
Gruß Erik.Ode
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