Kilometerpauschale bei Rechtstreit ?

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JimBeam
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Kilometerpauschale bei Rechtstreit ?

Beitrag von JimBeam »

Hallo
Ich komme am besten gleich mal zum Punkt.
Also meine Freundin und ich haben uns Ende April 2004 einen gebrauchten Renault Megane Coach gekauft.
Ende August habe ich erst den Fahrzeugbrief bekommen wo 5 Vorbisitzer drin stehen. Die Sache ist aber das im Kaufvertrag 3 stehen und er uns gesagt hat das er aus erster Hand ist der wagen.
Dazu kommt noch das ich vor ein paar Wochen bemerkt habe das der Wagen kaputt ist. Bin zu verschiedenen Werkstädten gefahren und habe mir Kostenvoranschläge geben lassen.
ABER
In der einen Werkstadt wurde ich direkt gefragt ob ich das Auto Unfallfrei gekauft habe. Natürlich habe ich das mit ja bestätigt. Daraufhin habe ich mich mit dem Meister unterhalten und er meinte das das Auto garantiert schon ein Unfallschaden hinten links hatte.
Auch dazu steht im Kaufvertrag Unfallfrei und das wurde uns auch bestätigt.
Daraufhin sind wir zu einer anderen Werkstadt gefahren und haben den Wagen komplett duchchecken lassen. Mit Lackprüfer und und und. Dort wurde uns dann nochmal 100%ig bestätigt das der Wagen hinten Links repariert wurde.

Nun haben das dem Händler geschildert wo wir den Wagen her haben und wer würde uns statt 7000€ Kaufpreis nur 4500€ zurückerstatten.
Er meinte pro gefahren Kilometer würde er 0,25€ abziehen.
Das erscheint uns aber ein wenig hoch und darum wollte ich fragen ob das rechtens ist oder wir uns das Geld eiinklagen sollen.[/b]
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Nach gültiger Rechtssprechung rechnet man derzeit mit

0,67 % des Kaufpreises pro gefahrenen 1000 km

ab.
Gruß Erik.Ode
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Erik.Ode
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"Unfallfreiheit"

Beitrag von Erik.Ode »

Zu dem Thema "Unfallfreiheit" siehe auch mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... highlight=


Wenn du ihm einem dezenten Hinweis auf deinen Rechtsanwalt gibts, kann sich der Preis evt. nochmals zu deinen Gunsten ändern ! :wink:
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elofon
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Beitrag von elofon »

Erik.Ode hat geschrieben:Nach gültiger Rechtssprechung rechnet man derzeit mit

0,67 % des Kaufpreises pro gefahrenen 1000 km

ab.
Später Kommentar - aber egal

Wir haben auch das Unfallauto-Problem. Ich seh nur irgendwo nicht ein, dass ich den Autohändler für die "Abnutzung" den PKW entschädigen muss, die nicht zustande gekommen wäre, wenn er uns nicht betrogen hätte.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

elofon hat geschrieben: Später Kommentar - aber egal
Kein Problem. Worum geht es denn genau ?
Kannst du deinen Fall mal genauer beschreiben ?
Gruß Erik.Ode
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elofon
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Beitrag von elofon »

Wir haben vor einem Jahr bei einem Autohändler für 5000 Euro einen Opel Omega gekauft. Angeboten war das Auto als "sehr guter Zustand" und auf Nachfragen auch "unfallfrei" - steht auch im Kaufvertrag.

Dann gab es (mal wieder) Ärger mit dem Händler, weil der Garantieleistungen nicht übernehmen wollte. Nach fruchtlosen Auseinandersetzungen haben wir den Fall unsrem Anwalt übergeben. Der hat uns erst mal zu einem Gutachter geschickt, wo ein "unfachmännisch beseitigter Unfallschaden an Seitenwand hinten links und rechts, sowie an der Tür hinten rechts" festgestellt wurde - Unfallsicherungsgutachten wurde erstellt.

Wir haben im dem Jahr noch ca. 2000 Euro in das Fahrzeug investiert u.a.:
- im Oktober Kupplung und Anlasser komplett erneuert
- im Februar neuer Mittel- und Enschalldämfer
- im Mai (drei Tage bevor der Unfallschaden festgestellt wurde) haben wir noch funkelniegelnagelneue Bremsscheiben und -beläge sowie funkelniegelnagelneue Alus und Sommerreifen ans Auto montiert, wobei wir letzteres wahrscheinlich nicht mehr nutzen können, außer, wir finden ein Auto, wo die Felgen, Felgengröße und Reifengröße passen
Dazu haben wir noch diversen Kleinkram reparieren müssen, der bei "sehr gutem Zustand" eigentlich nicht hätte anfallen dürfen.

Ingesamt sind wir in dem einem Jahr ca. 10000 km gefahren, die neuen Bremsen, Felgen und Reifen davon nur ca. 80 km.

Diese Kilometerlaufleistung und die vielen Investitionen hätte es nie gegeben, wenn uns der Händler nicht arglistig getäuscht hätte, denn dann hätten wir das Auto nie gekauft.
Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, dass wir den Händler entschädigen müssen. Uns wurde was von 0,12 Euro pro km gesagt.

Ich hoff mal, ich hab nich so viele Tippfehler drin :)
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Da du bereits einen RA beauftragt hast, bist du ja in besten Händen. Wurde denn schon mal das Thema Schadensersatz oder Minderung angesprochen ?


Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt, so dass auch hier grundsätzlich eine angemessene Fristsetzung durch den Käufer zur Nachbesserung nötig ist. Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. (da gemäß § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB der § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB keine Anwendung findet). Es gibt keinen generellen Minderungsbetrag. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.

- Schadenersatz:

Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer Schadenersatz nach § 280 BGB verlangen, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. Das Verschulden des Verkäufers ist nur dann nicht nötig, wenn er eine besondere Garantie übernommen hat (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Quelle: ADAC.de


Berichte bitte mal, wie es dann weitergeht.

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ht=arglist
Gruß Erik.Ode
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Beitrag von elofon »

Über den Schadensersatz haben wir uns noch nicht unterhalten.
Der Anwalt hat dem Autohändler erst mal eine Frist zu Wandlung gesetzt. Die ist am Freitag verstrichen. Jetzt gehts vor Gericht.
Das macht mich ganz ziemlich nervös.
Wer weiß, wie lange es nun dauert, bis ich meine Kohle wiederhab und mir endlich wieder ein Auto kaufen kann.

Ich hoff ja mal, dass unsre Chancen vor Gericht recht gut sind.

Gruß elofon

Nachtrag: Heut kam Post vom Anwalt. Der Autohändler erkennt nicht an, dass der Unfall vor Mai 2004 eigetreten sei... Mit anderen Worten - ich hab das Auto gekauft, damit einen Auffahrunfall gehabt, es reparieren lassen und will nun den armen Händler betuppen.
Das große Problem ist, dass der Gutachter meint, es wäre äußerst schwierig festzustellen, ob der Unfallschaden bereits vor Mai 2004 entstanden ist.

Es ist zu verrückt werden :evil: :evil: :evil:
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