Hallo,
bin mit dem Motorrad durch die Innenstadt gefahren. An einer Stelle an der Fahrspuren aus verschiedenen Richtungen zusammengeführt werden und man sich in 2 andere Richtungen einordnen muß fuhr ich neben einem LKW (ich auf der mittleren Spur - er auf der rechten - 3 Spuren gesamt).
Plötzlich blinkt der links und zieht auf meine Spur rüber.
Zum Glück ist auf der linken Spur erstmal Platz und ich kann ausweichen - nur ist der Vorausfahrende dort gerade sehr sehr langsam weil er in eine sehr schmale Seitenstrasse einbiegt.
Also musste ich scharf bremsen und bin so gestürzt.
Der LKW wurde später von der Polizei ermittelt - der Fahrer hat auch ausgesagt dass er mich stürzen sehen hat und somit schonmal eine Anzeige wegen Unfallflucht am Hals.
Nur leider sieht er sich keiner Schuld bewusst und hat sich einen Anwalt genommen - sprich er will nichts zahlen und wird es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Es gibt noch einen Zeugen, der hinten dran gefahren ist und eher zu meinen Gunsten aussagt. Nur hält er sich auch vorsichtig zurück, er sei zu weit hinten dran gewesen um das genau erkennen zu können. Ihm ist es allerdings zu verdanken, dass der LKW überhaupt ermittelt wurde - ich konnte nämlich ausser der Farbe keine Angaben machen.
Meine Aussage habe ich schon schriftlich verfasst und werde die erstmal abgeben und dann darf ich wohl warten.
Zum Glück war ich nur leicht verletzt. Den Schaden am Motorrad habe ich noch nicht schätzen lassen - ist auch nicht die Welt.
Was nutzt es wenn ich in dem Forlumar von der Polizei ankreuze, dass ich einen Strafantrag stellen möchte?
Wie gehe ich weiter vor? Wann schalte ich einen eigenen Anwalt ein?
Motorrad gegen LKW
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Re: Motorrad gegen LKW
Hallo asphalt !
Zunächst, prima, daß du nur leicht verletzt bist. Hätte auch schlimmer ausgehen können.
Zu deinen Fragen folgende Antworten:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ght=unfall
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Zunächst, prima, daß du nur leicht verletzt bist. Hätte auch schlimmer ausgehen können.
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Da es sich hier um eine Verkehrsunfallflucht ( Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Offizialdelikt ) und eine fahrlässige Körperverletzung handelt, wird von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Strafantrag ( Antragsdelikt ) wird nicht benötigt. Der Anhörungsbogen ist aber auch für Antragsdelikte konzepiert. Kann man ein Kreuz machen, muß man aber nicht !asphalt hat geschrieben: Was nutzt es wenn ich in dem Forlumar von der Polizei ankreuze, dass ich einen Strafantrag stellen möchte?
Sofort !asphalt hat geschrieben: Wie gehe ich weiter vor? Wann schalte ich einen eigenen Anwalt ein?
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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Hallo,
Danke Erik - nicht nur für die schnelle Antwort auf meine Frage - deine Posts hier sind eine wahre Fundgrube an wichtigen Infos - genial!
Werde wohl morgen mal nen Anwalt aussuchen - denn ich habe keine Lust auf meinem Schaden sitzen zu bleiben nur weil der Typ schon seine Erfahrungen mit Unfällen hat und sein Anwalt ihn da geschickt raus reisst.
Das blöde ist halt nur dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe - aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich...
Gruß
asphalt
Danke Erik - nicht nur für die schnelle Antwort auf meine Frage - deine Posts hier sind eine wahre Fundgrube an wichtigen Infos - genial!
Werde wohl morgen mal nen Anwalt aussuchen - denn ich habe keine Lust auf meinem Schaden sitzen zu bleiben nur weil der Typ schon seine Erfahrungen mit Unfällen hat und sein Anwalt ihn da geschickt raus reisst.
Das blöde ist halt nur dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe - aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich...
Gruß
asphalt
