Hallo Leute,
ich habe Anfang des Jahres einen Firmenwagen von meiner alten Firma aus einem Leasingsvertrag übernommen.
Es lag ein Defekt in der Freisprechanlage vor, jedoch die damalige Werkstatt war nicht in der Lage die Ursache herauszufinden, bzw. konnte nichts feststellen, daher gab es meinerseits auch die Vermutung dass das Rauschen beim Gesprächpartner vielleicht an meinem Handyapparat liegen konnte.
Neulich habe ich die Einrichtung in einer anderen Werkstatt untersuchen lassen und diese hat den Fehler auswendig gemacht.
Die kosten für die Reparatur belaufen sich auf ca. 320 euro. Abgesehen von den rund 100 Euro, die ich für die Schadensanalyse schon bezahlt habe.
Jetzt wollte ich nachhören, wie meine chancen auf eine Kostenübernahme duch den Händler sind und wie ich ihm gegenüber argumentieren sollte.
Hier ein Auzug aus dem Kaufvertag:
" Das Fahrzeug wird mit einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Abnahme des Angebotes verkauft. Dem Käufer, der als Nutzer das Fahrzeug während der Leasinglaufzeit durchgehend bis heute in Besitz hat, ist der Fahrzeugzustand vollumgänglich bekannt. Der Verkäuferin ist eine Überprüfung des bereits beim Käufer befindlichen Fahrzeuges nicht möglich, es ist dem Käufer freigestellt, vor Abschluß des Kaufvertrages bei den einschlägigen Organisationen (TÜV, Dekra etc,) einen Mängelcheck vornehmen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich der Verkäuferin vor Annahme des Kaufangebotes sämtliche Mängel und entgegen der Leasingbedingungen nicht gemeldete Unfallschäden mitzuteilen. Er versichert insoweit die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. ...."
Meine Fragen jetzt:
1. Muß der Händler nur zahlen wenn der Schaden beim Kauf vorgelegen hat, oder zahlt er auch dann wenn der Schaden nach dem Kauf eintritt? In meinem Fall lag der Schaden wie gesagt beim Kauf vor, ich habe allerdings keinen Mängelcheck durchführen lassen, da der Wagen sonst keine Mängel in dem Sinne vorwies und ich hatte auch selbst davor selber den Wagen gefahren.
Was die Freisprecheinrichtung angeht konnte die unfähige Werkstatt damals also auch nichts feststellen.
Für den ersten Fall könnte sich doch der Händler damit rausreden, dass es mir freigestellt war, einen Mängelcheck durchführen zu lassen (siehe Kaufvertrag) und somit würde er keine Haftung leisten, was für mich dann ein Widerspruch bedeutet, denn was hat dann die Gewährleistung für eine Bedeutung wenn sie nur bei den Schäden zur Geltung kommt, die vor dem Kauf schon vorlagen und der Händler mir einen Mängelcheck freistellt und somit Schäden beim Kauf ausschliesst, wenn ich keinen Mängelcheck durchführe? Im Übrigen lag der Preis für den Wagen schon im Vertag fest, unabhängig von der Durchführung eines Mängelchecks.
2. Wisst ihr inwiefern überhaupt ein Schaden der Freisprecheinrichtung ein Fall für die Gewährleistung ist? Für mich handelt es sich hier um keinen Verschleissteil, denn dann haftet der Händler auf jeden Fall nicht.
3. Die umgekehrte Beweislast, d.h. die Tatsache, dass der Händler nachweisen muß, dass der Schaden beim Kauf nicht vorlag, gilt für die ersten Sechs Monaten nach dem Kauf, nach dieser Zeit wäre ich in der Beweislast, müsste also nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag, somit bin ich doch besser beraten den Schaden jetzt noch vor Ablauf der sechsmonatigen Frist beheben zu lassen.
Danke und Gruss
chogurog.
Gewährleistung, Schaden in der Freisprecheinrichtung
Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“
Gehe zu
- Kfz-Forum intern
- ↳ In Erinnerung an tom
- ↳ Bekanntmachungen, Anregungen & Wünsche
- Kfz-Check / Fahrzeugbewertung / Lob & Tadel / Berichte & Erfahrungen
- ↳ Audi, Lob & Kritik
- ↳ Bentley / Bugatti / Porsche, Lob & Kritik
- ↳ BMW, Lob & Kritik
- ↳ Ford / Volvo Lob & Kritik
- ↳ Opel, Lob & Kritik
- ↳ Mazda, Lob & Kritik
- ↳ Mercedes Benz, Lob & Kritik
- ↳ Mitsubishi / Kia, Lob & Kritik
- ↳ Peugeot / Renault, Lob & Kritik
- ↳ Seat / Skoda / Volkswagen, Lob & Kritik
- ↳ Toyota, Lob & Kritik
- ↳ Oldtimer, Lob & Kritik
- ↳ sonstige Hersteller, Lob & Kritik
- Werkstatt & Technik
- ↳ Car-Hifi, Tuning & Navigation
- ↳ Technik & Wissen
- ↳ Schaltpläne und Elektronik
- ↳ Fragen rund um TÜV/Dekra... HU/AU
- Allgemeine Themen rund ums Kfz
- ↳ Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps
- ↳ Nepper, Schlepper, Bauernfänger
- ↳ Recht / Strassenverkehr / MPU
- ↳ Führerschein - von Mofa bis LKW
- ↳ Günstige Versicherungsbeiträge
- ↳ Wie hoch ist die Steuer für mein Fahrzeug?
- ↳ Bußgeldkatalog, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
- ↳ Anbieten / Suchen
- ↳ Treffen, Messen, Termine & News
- ↳ Off Topic / Diskussion
- Allgemeine Themen rund um LKW, Zugmaschinen, Anhänger, Kleintransporter, Nutzfahrzeuge und Sattelschlepper
- ↳ LKW / Infos & Tipps
- ↳ Alle LKW-Marken, Lob & Kritik
- Allgemeine Themen rund um Motorräder, Trikes, Quads, ATVs, zweirädrige Kleinkrafträder, Mopedautos und Microcars
- ↳ Motorrad / Infos & Tips
- ↳ Alle Motorradmarken, Lob & Kritik
- ↳ Quad, Trike, ATV und Mopedauto / Infos & Tipps
- ↳ Alle Quad- und Trike-Hersteller, Lob & Kritik
- Allgemeine Themen rund um Fahrräder, Pedelecs, Rennräder, Mountainbikes oder Trekkingräder
- ↳ Fahrräder und E-Bikes / Infos & Tipps
- ↳ Alle Fahrradmarken, Lob & Kritik
- www.kfz.info – Der kostenlose Fahrzeugmarkt im Internet
- ↳ Allgemeine Fragen rund um www.kfz.info
- ↳ Neuigkeiten über www.kfz.info
- Mitglieder Board
- ↳ Unsere Mitglieder/User stellen sich vor