Ist dies ein versteckter Mangel?

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IcHse
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Ist dies ein versteckter Mangel?

Beitrag von IcHse »

Hallo,

ich habe mir vor 2 Monaten eine Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft.(Gebrauchtwagenhändler)
Vor dem Kauf ließ der Verkäufer noch, auf meinem Wunsch hin, ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen.(TFÜ Plus, eine Art Gutesiegel, wie das Dekra Gütesiegel)
Der einzige Mangel welcher im Gutachten steht ist "Haarriß an Vorderer Stoßstange". Der Riß ist recht klein und fällt nur bei genauen hinsehen auf.
Da eben auch in diesem Gutachten keine weiteren Schäden erwähnt sind, habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.

Nun viel mir Gestern auf, als ich neue Lufteinlaßabdeckungen anbringen wollte, das das "Innenleben" der Stoßstange gebrochen ist, ebenfalls der Schloßträger(wo die Stoßstange+der Kühler befestigt sind) und auch weitere Teile beschädigt sind, von außen ist aber nur der kleine Riß sichtbar.

Habe mit dem Verkäufer Telefoniert, der meinte, den "inneren" Schaden müßte ich verursacht haben, oder Fremdeinwirkung sein(Parkplatzrempler). Und beruft sich auf das Gutachten(nur kleiner Haarriß an Stoßstange, keine Unfallvorschäden).

Meiner Meinung nach ist dies ein versteckter Mangel, der schon bei Kauf vorlag. Und der Händler muß den Schaden beheben.<Gewährleistung

Oder sehe ich das Falsch?

Danke für eure Hilfe...
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Erik.Ode
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Re: Ist dies ein versteckter Mangel?

Beitrag von Erik.Ode »

IcHse hat geschrieben: Habe mit dem Verkäufer Telefoniert, der meinte, den "inneren" Schaden müßte ich verursacht haben, oder Fremdeinwirkung sein(Parkplatzrempler). Und beruft sich auf das Gutachten(nur kleiner Haarriß an Stoßstange, keine Unfallvorschäden).
Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Sollte der Schaden nachträglich entstanden sein, würde man wahrscheinlich erhebliche Beschädigungen von außen an der Stoßstange erkennen können.
IcHse hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist dies ein versteckter Mangel, der schon bei Kauf vorlag. Und der Händler muß den Schaden beheben.<Gewährleistung
Da du noch innerhalb der ersten 6 Monaten liegst, ist davon auszugehen, daß der Schaden bereits vorher vorlag. Der Händler müßte dir nun beweisen, daß der Schaden bei Gefahrenübergabe (Aushändigung des Kaufgegenstandes) nicht vorgelegen hat. Nun stellt sich für mich die Frage, wie genau wurde das Fahrzeug vorher untersucht ?
Glaube nicht, daß die Stoßstange abgebaut wurde, oder ?
Damit dürfte selbst dieses Gutachten kein genauer Hinweis/Beweis für einen nachträglichen Schaden darstellen.

Oder sehe ich das falsch?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

P.S. noch so ein Gedanke:

Hast du dich mal mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt ?

Evt. kann der dir ja noch etwas zu dem Fahrzeug sagen ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
IcHse
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Beitrag von IcHse »

Der Wagen war ein geleaster Firmenwagen und ist nun 3 Jahre alt. Der Verkäufer meinte weiterhin er hätte das Fahrzeug unfallfrei gekauft, bis auf eben diesen Haarriss, ich glaube auch nicht das er den Wagen genauer angeschaut hat.

Ich werde Morgen mal mit dem Herren telefonieren der das Gutachten angefertigt hat. Ich schätze mal das war nur eine "außere" in aufgenscheinnahme des PKW. Und das er keine teile abgebaut hat um darunter zu schauen.

Danke ertmal für deine Hilfe...
IcHse
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Beitrag von IcHse »

So der Gutachter hat mir bestätigt, das er den Wagen nur von außen angeschaut hat.(hat keine Teile abgebaut) Also konnte er den Schaden nicht sehen.
Er meinte weiterhin, das es sein kann, das der Verkäufer den Schaden am Schloßträger ebenfalls nicht kannte.

Was sollte man nun unternehmen.

danke ichse...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Verweise ihn auf die gesetzliche Regelung. In den ersten 6 Monaten muß er dir beweisen, daß der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat.
Nach 6 Monaten tritt dann die Beweislastumkehr in kraft. D. h. du mußt ihm beweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe nicht vorgelegen hat.
Sein Argument mit dem Gutachter ist somit hinfällig.
Sollte er sich nicht darauf einlassen, die Sache sofort einem RA übergeben.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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