Verkauf eines reparierten Unfallwagens

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swoj
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Verkauf eines reparierten Unfallwagens

Beitrag von swoj »

Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Problem! :cry: Und zwar habe ich vor 3 Monaten einen reparierten Unfallwagen unter Ausschluss der Rücknahme, Garantie, Gewährleistung verkauft! Habe auch den Käufer auf diesen Unfall hingewiesen. :o Der Unfall wurde selbst repariert und zwar eher schlecht als Recht. :oops: Aber das war für den Käufer ersichtlich und er war damit einverstanden Jetzt hatte er sich MAl abschleppen lassen und dabei wurde der vordere Querträger aus der Verankerung gerissen! Jetzt will er von mir vertreten durch einen Anwalt die vollen Kosten der Reparatur ersetzt kriegen. Das kann doch wohl nicht angehen?! Der könnte den Wagen ja auch in den Neuzusstand bringen und ich müsste blechen?! Ich habe übrigens keinen Rechtsschutz! Was soll ich machen. Die Reparatur hat genau die hälfte des Erlöses ausgemacht! Danke Euch für Eure Tipps! :(
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Erik.Ode
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Interessante Urteile

Beitrag von Erik.Ode »

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile/


Die Bagatellisierung eines Unfallschadens berechtigt den Gebrauchtwagenkäufer zur Rückgabe des Fahrzeugs
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens mit Unfallschaden weiß in der Regel, dass er dem Käufer den Unfallschaden nicht verschweigen darf. Trotzdem ist sein Interesse an der vollständigen Darlegung des Schadenumfangs gering, schließlich möchte er einen möglichst guten Preis für das Fahrzeug erzielen. Deshalb geben die meisten Verkäufer zwar einen Unfallschaden im Kaufvertrag an, in welchem Umfang das Fahrzeug tatsächlich beschädigt war, ist für den Käufer aber oftmals nicht erkennbar. Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 1878/01; veröffentlicht in der Rechtszeitschrift des ADAC, DAR 2002, Seite 452, ADAJUR Dok.Nr. 51158) hat mit Urteil vom 20.06.2002 zugunsten des Gebrauchtwagenkäufers entschieden, dass der Käufer das Fahrzeug zurückgeben kann, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag lediglich einen "Seitenschaden rechts" offenbart hat, obwohl dem Verkäufer bekannt war, dass das Fahrzeug einen schweren Unfallschaden an der Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat. Zwar ist im Kaufvertrag von einem "Seitenschaden rechts" die Rede. Darunter seien aber allenfalls leichte bis mittlere Schäden zu verstehen, die nach der Schadensreparatur gewöhnlich keine merkantile Wertminderung nach sich ziehen. Die Richter forderten, dass der Verkäufer den Käufer über Art und Ausmaß von Unfallschäden jenseits der Bagatellgrenze umfassend aufklären und dabei sein gesamtes Wissen offenbaren müsse, da es sich um einen wegen der Reparatur nicht mehr erkennbaren, aber für die Entschließung eines Käufers wesentlichen Umstand handele. Es sei nicht Aufgabe des Käufers, den Umfang und Ausmaß des Schadens durch Fragen zu ermitteln. Die Aufklärungspflicht des Verkäufers dürfe nicht durch eine Fragepflicht des Käufers ausgehöhlt werden. Die Koblenzer Richter entschieden, dass der getäuschte Gebrauchtwagenkäufer das Fahrzeug zurückgeben kann, da das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet sei, der seinen Wert mindert.
OLG Koblenz vom 20.06.2002


Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob du den Käufer evt. arglistig getäuscht hast, oder nicht ?

Wenn nicht, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Gruß Erik.Ode
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swoj
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Beitrag von swoj »

HAllo, danke für die schnelle Antwort! Wie kann ich diese Tatsache aber beweisen?! Im Vertrag habe ich drin stehen, dass der Wagen einen reparierten Frontschaden hat! Der Preis lag auch weit unter dem tatsächlichen Zeitwert, eben aufgrund dieses schlechtreparierten Schadens!
Und der käufer hat den Wagen ohne mich zu informieren den Wagen instandsetzen lassen und hat dabei noch andere Teile auswechseln lassen, wie Sensor vom Motor, Lichtmaschine, Servopumpe, also fast alle Verschleißteile! Und sein Anwalt will dass ich die gesamten Kosten samt seiner Gebühren trage!?! aufgrund"vertraglicher Schlechterfüllung"
Wie kann ich dem Anwalt am besten antworten ohne in Verzug zu geraten und mir selbst zu schaden?! Danke für die Tipps! MfG
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Erik.Ode
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Beratungsgespräch

Beitrag von Erik.Ode »

Zunächst einmal möchte ich dich auf diesen Link hinweisen:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic2652.html

Weiterhin würde ich dir empfehlen ( auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast ) einen Anwalt aufzusuchen und diesen Sachverhalt kurz schildern.
Er kann dir dann, für eine vermutlich geringe Gebühr, genau raten, wie du dich am besten verhalten solltest.

Mehr können wir im Forum zu diesem Sachverhalt wahrscheinlich nicht antworten.
Es ist für uns immer schwierig ( ohne genaue Unterlagen einsehen zu können ), den Stand der Streitigkeiten zu prüfen. Und Volljuristen dürften hier wohl nicht unentgeldlich Antworten geben.

Mein Tipp: Suche einen RA auf und führe ein Beratungsgespräch durch.
Gruß Erik.Ode
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Erik.Ode
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Schlechterfüllung

Beitrag von Erik.Ode »

swoj hat geschrieben: aufgrund"vertraglicher Schlechterfüllung"
Also hiermit dürfte er wohl folgendes meinen:

Gesetzliche Schadenersatzansprüche
Regelmäßig ist eine rechtswidrige Rechtsgutverletzung Haftungsgrundlage. Weiter ist erforderlich, dass der Haftende schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig im Sinne des Zivilrechts gehandelt hat. Ausnahme hierfür ist die verschuldensunabhängige oder Gefährdungshaftung, die vor allem im Straßenverkehr eine Rolle spielt.

Ein Schadensersatzanspruch kann insbesondere aufgrund unerlaubter Handlung entstehen. Wichtigste Anspruchsnorm ist hier § 823 BGB . Die dort geschützten Rechtsgüter sind absolute Rechte: Ein rechtswidriger Eingriff in diese Rechte begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis, welches den Schädiger verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Dann müßte man dir Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Verschweigen der Unfallschäden nachweisen.
Diese Frage kannst nur du beantworten.

Wenn du dir keine Vorwürfe machen kannst und ein gutes Gewissen hast, dann lasse es auf einen Rechtsstreit ankommen.
Schreibe es dem RA und warte auf seine Antwort. Oftmals sind die Schreiben eines RA auch nur ein Zeichen für die Hoffnungslosigkeit des vermeintlich "Geschädigten".
Gruß Erik.Ode
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swoj
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swoj

Beitrag von swoj »

Hallo,
leider ist die Suche doch vor Gericht gelandet! Habe nach div. Schriftverkehr eine Einladung zur mündlichen Verhandlung bekommen! Obwohl ich mir nichts vorwerfen kann, zieht der Anwalt von der Gegenseite den FAll in die BAgatelisierung! Ich hätte beim Verkaufsgespräch den Unfall nur bagatellisiert und hätte ihn nicht über alle Schäden aufgeklärt! Also Standartsätze!
Wie komme ich aus der Sache raus?
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten! :-(
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Mein Tipp wäre folgender:

Drucke diesen thread aus und gehe zu einem Anwalt. Ein Beratungsgespräch ist i.d.R. nicht so teuer.
Frage den RA wie deine Chancen aussehen.
Dann kannst du abwägen, ob du dich mit ihm einigen willst oder die Sache ein Richter entscheiden muß.
Die dir vorgeworfene "Schlechterfüllung" kann ich nicht beurteilen.
http://www.lexexakt.de/glossar/nichterfuellung.php
Nachdem was du geschildert hast, denke ich aber nicht, daß du dir einen Vorwurf machen mußt.
Gehe zu einem RA, sonst kann es teuer für dich werden.
Letztendlich geht es vor Gericht um deine Glaubwürdigkeit.
Gruß Erik.Ode
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swoj
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Beitrag von swoj »

Hallo,
danke für den Tipp! Leider, kann ich mir wirklich den Anwalt nicht leisten! Muss jetzt wirklich die Sache über mich ergehen lassen! :-( Deswegen wollte ich mir noch ein PAar geiegnete Sprüche geben lassen, um meine Glaubwürdigkeit herzustellen bzw. aufrecht zu erhalten! Der Richter muss dann entscheiden. Ich habe Angst, dass ich zu viel oder zu wenig sage; dass ich eben diese Glaubwürdigkeit zerstöre! Im letzten Brief, hat der Gegenanwalt aufgeführt, dass ich eben auch auf den Vorschlag der Reparatur nicht eingegangen sei! Hier muss ich irgendwie Land gewinnen! Ich muss irgendwie vom Unfall abgehen und das ganze auf Gewährleistung abschieben; und weil wir diese eben gegenseitig ausgeschlossen haben, darauf hoffen! Aber wie kriege die Kurve am Besten?! Ich weiß, der Anwalt könnte mir am besten helfen! Aber ich bin wirklich im Moment total blank! :-(
Freue mich über jeden Tipp!
MfG
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