Also - erstmal hallo an alle - die ist mein erstes Posting! ...und ich habe gleich 'ne Frage...
Ich habe im Dezenber letzten Jahres einen gebrauchten 4er Golf ('99) bei einem offiziellen Autohaus gekauft. Der Wagen hatte 3 Vorbesitzer. Ich habe ihn als "unfallfrei laut Vorbesitzer" gekauft.
Nun habe ich, nachdem ich Glühbirnen wechseln lassen wollte, feststellen müssen, daß auf der rechten Seite ein Scheinwerfer ohne Nebellicht eingebaut wurde - auf der linken Seite ist aber eins eingebaut. Lässt mich also zu dem Schluss kommen, dass auf der rechten Seite ein falscher Scheinwerfer eingebaut wurde. Daraufhin wurde ich stutzig und habe mir zusammen mit dem Mechaniker die rechte Seite angeguckt und nach Sicht festgestellt, dass auf jeden Fall großflächig lackiert wurde - an einigen sogar sehr schlecht. Des weiteren rostet der linke Kotflügel und auch die Führungsschienen der hinteren Fenster rosten still vor sich hin.
Alles in allem lässt das für mich nur den Schluss zu, dass der Wagen nicht unfallfrei war und das auch der Verkäufer hätte merken MÜSSEN - eigentlich ist es nämlich nicht zu übersehen.
Was soll ich machen - bin ich betrogen worden oder hätte ich den Verkäufer darauf ansprechen müssen?
Betrug...? Was soll ich machen?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
hallo dionysus,
ich arbeite seit fast acht jahren in einem autohaus und kann dir sagen das du als kunde in diesem speziellen fall vom gesetzt automatisch geschütz bist, aus einem einfachen grund da du als kunde einfach nur ein laie bist und das autohaus bzw. die mitarbeiter profis seien MÜSSEN und so einen schaden hätten sehen müssen oder beim ankauf des fahrzeuges hätten fragen müssen ob das fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.
allerdings würde ich nochmal auf deinem kaufvertrag schauen um sicher zu gehen was draufsteht.
sollte unfallfrei stehen hast du alle asse in der hand. steht garnichts gilt das, meines wissens nach, als unfallfrei.
steht unbekannt kannst du es theoretisch klagen da die mechaniker, meister, verkäufer oder wer auch immer die fahrzeuge anschaut es hat sehen müssen (weil die wie gesagt profis sind).
nur wenn ja im unfallfeld steht und die dir das während des verkaufgesprächs verschwiegen haben und es bei der auslieferung auch nicht erwähnt haben dann sieht es schlecht aus, aus einem einfachen grund die der ist das man immer das durchlesen sollte was man unterschreibt und wenn es drin stand hast du es also auch gelesen von ihrer sicht aus.
ich arbeite seit fast acht jahren in einem autohaus und kann dir sagen das du als kunde in diesem speziellen fall vom gesetzt automatisch geschütz bist, aus einem einfachen grund da du als kunde einfach nur ein laie bist und das autohaus bzw. die mitarbeiter profis seien MÜSSEN und so einen schaden hätten sehen müssen oder beim ankauf des fahrzeuges hätten fragen müssen ob das fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.
allerdings würde ich nochmal auf deinem kaufvertrag schauen um sicher zu gehen was draufsteht.
sollte unfallfrei stehen hast du alle asse in der hand. steht garnichts gilt das, meines wissens nach, als unfallfrei.
steht unbekannt kannst du es theoretisch klagen da die mechaniker, meister, verkäufer oder wer auch immer die fahrzeuge anschaut es hat sehen müssen (weil die wie gesagt profis sind).
nur wenn ja im unfallfeld steht und die dir das während des verkaufgesprächs verschwiegen haben und es bei der auslieferung auch nicht erwähnt haben dann sieht es schlecht aus, aus einem einfachen grund die der ist das man immer das durchlesen sollte was man unterschreibt und wenn es drin stand hast du es also auch gelesen von ihrer sicht aus.