ich hab gerade auf dem parkplatz vom mc donald beim rückwärts einparken jemanden gerammt. ich bin der meinung ich war nich voll schuld.die polizei sah das anders und stellte mich als den verursacher hin.somit wurde mir ein verwarngeld von 35 € aufgebrummt.jetzt hab ich mir die frage gestellt ob die das überhaupt dürfen weil dieser parkplatz ja nicht stvo ist. ich hab das bußgeld noch nicht gezahlt. (alles ein bischen dumm gelaufen...)
ihr würdet mir echt helfen wenn ihr mir rat gebt wie ich weitermachen soll....
vielen dank im voraus!!!!!!!
NEWTON
stvo oder kein stvo auf dem parkplatz
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öffentlicher Verkehrsraum
öffentlicher Verkehrsraum
ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.). Verkehrsregelungen im Landesrecht oder in Gemeindesatzungen sind insoweit unzulässig und unwirksam (Art. 31 GG).
http://www.sicherestrassen.de/Urteile/i ... rteile.htm
Bezahlen mußt du, da hier ein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt. Man kann aber darum bitten, daß das Verwarnungsgeld nicht mit 35,- Euro geahndet wird, sondern mit 20,- Euro. ( §1 StVO / Fehler beim Ein-oder Ausparken )
ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.). Verkehrsregelungen im Landesrecht oder in Gemeindesatzungen sind insoweit unzulässig und unwirksam (Art. 31 GG).
http://www.sicherestrassen.de/Urteile/i ... rteile.htm
Bezahlen mußt du, da hier ein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt. Man kann aber darum bitten, daß das Verwarnungsgeld nicht mit 35,- Euro geahndet wird, sondern mit 20,- Euro. ( §1 StVO / Fehler beim Ein-oder Ausparken )
Zuletzt geändert von Erik.Ode am 10.05.2005, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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also ich erzähl mal wies war....
es war eine art straße auf dem parkplatz auf dem man links und rechts längs einparken konnte.so fuhr ich forwärts in einen der linken und stand schräg aber ich wollte sowieso rückwärts in einen der rechten....so fuhr ich rückwärts....als ich dann auf der straße stand wollte ich mich noch einmal vergewissern dass nicht doch ein hindernis wie ein bordstein da waren und so fuhr ich nochmals vowärts in einen der linken parkplätze und als ich im spiegel sah dass doch nichts am boden war setzte ich wieder zurück und ungefähr in der mitte der "staße" (man konnte von der haupstarße einbiegen und dann den pp entlangfahren zum mc drive oder den parkplatz hinten wieder verlassen oder li o re parken) erwischte ich den linken vorderen kotflügel des anderen autos das gerade dabei war durch den parkplatz zu fahren..... und ich denke sie muss ja meine rückfarhscheinwerfer gesehen haben..... und beim rückwärtsfahren schaut man ja durch den innenspiegel und dann sieht man das ja nich auch wenn man sich vergewissern muss das in dem fall von mir aus gesehen von links keiner kommt......
ich hoffe es ist ein wenig verständlich......
THX NEWTON
es war eine art straße auf dem parkplatz auf dem man links und rechts längs einparken konnte.so fuhr ich forwärts in einen der linken und stand schräg aber ich wollte sowieso rückwärts in einen der rechten....so fuhr ich rückwärts....als ich dann auf der straße stand wollte ich mich noch einmal vergewissern dass nicht doch ein hindernis wie ein bordstein da waren und so fuhr ich nochmals vowärts in einen der linken parkplätze und als ich im spiegel sah dass doch nichts am boden war setzte ich wieder zurück und ungefähr in der mitte der "staße" (man konnte von der haupstarße einbiegen und dann den pp entlangfahren zum mc drive oder den parkplatz hinten wieder verlassen oder li o re parken) erwischte ich den linken vorderen kotflügel des anderen autos das gerade dabei war durch den parkplatz zu fahren..... und ich denke sie muss ja meine rückfarhscheinwerfer gesehen haben..... und beim rückwärtsfahren schaut man ja durch den innenspiegel und dann sieht man das ja nich auch wenn man sich vergewissern muss das in dem fall von mir aus gesehen von links keiner kommt......
ich hoffe es ist ein wenig verständlich......
THX NEWTON
also auf der zahlungsaufforderung steht:
Geben sie eine erklärung zur sache ab, so wird unter berücksichtigung ihrer angaben entschieden, ob die verwarnung zurückgenommen wird oder ohne weitere Äußerung der verwaltungsbehörde ein bußgeldverfahren eingeleitet wird.
nicht das ich dann auch noch des verfahren zahlen muss.......
Geben sie eine erklärung zur sache ab, so wird unter berücksichtigung ihrer angaben entschieden, ob die verwarnung zurückgenommen wird oder ohne weitere Äußerung der verwaltungsbehörde ein bußgeldverfahren eingeleitet wird.
nicht das ich dann auch noch des verfahren zahlen muss.......
Besondere Sorfaltspflicht beim Rückwärtsfahren
Also die Örtlichkeit ist in deinem Fall also egal, weil beides den öffentlichen Verkehrsraum darstellt.
Und die Schuld trägst du leider auch allein. Weil jeder beim Rückwärtsfahren eine "besondere" Sorgfaltspflicht hat.
Um einen Schaden beim Rückwärtsfahren zu vermeiden, müßte man ( wenn es die Situation erfordert ) "theoretisch" sogar einen Einweiser zur Hilfe rufen.
Denke mal, daß du aus dieser Nummer nicht heraus kommst und bezahlen mußt. Aber selbstverständlich kannst du dagegen Einspruch einlegen.
Dürfte dann aber IMHO nur teurer für dich werden.
Und die Schuld trägst du leider auch allein. Weil jeder beim Rückwärtsfahren eine "besondere" Sorgfaltspflicht hat.
Um einen Schaden beim Rückwärtsfahren zu vermeiden, müßte man ( wenn es die Situation erfordert ) "theoretisch" sogar einen Einweiser zur Hilfe rufen.
Denke mal, daß du aus dieser Nummer nicht heraus kommst und bezahlen mußt. Aber selbstverständlich kannst du dagegen Einspruch einlegen.
Dürfte dann aber IMHO nur teurer für dich werden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
