Wandlung des Kaufvertrages - wie lange ?
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Wandlung des Kaufvertrages - wie lange ?
Guten Abend,
ich habe am 22.04.05 ein gebrauchtes Audi Cabrio BJ 1998 beim Händler gekauft.
Ich bin der 4.Besitzer wovon der 1. ein Autohaus war.
Heute habe ich festgestellt, daß mindestens die hintere rechte Seitenwand und die Tür lackiert wurden. Es befinden sich bei näherem hinsehen auch Rostansätze daran.
Desweiteren stimmt meiner Meinung nach mindestens ein Spaltmaß nicht.
Ich gehe als Minimum von einer Nachlackierung und als ( eher wahrscheinlich ) von einem Unfallschaden aus.
Der Wagen wurde mir als UNFALLFREI verkauft.
Meine Frage:
- kann ich den Kaufvertrag wandeln ?
Wenn ja, ab welchem Maß ?
Eine Nachbesserung ist in dem Fall wohl auszuschließen, da aus einem Unfallwagen ja kein Unfallfreier gemacht werden kann.
Ein gleichwertiges Fahrzeug wird er nicht im Angebot haben.
Und:
Wie sieht es aus wenn er "nur" schlecht nachlackiert wurde.
Wenn der Schaden also aus Kratzern oder kleinen Beulen bestand ?
Mir ist es sehr daran gelegen den Vertrag zu wandeln.
Gibt es da eine Frist ?
Ich werde morgen ganz klar einen Sachverständigen aufsuchen, wollte euch aber vorab mal um Rat bitten.
Wie stehen meine Chancen ???
Danke im vorraus,
Bernd
ich habe am 22.04.05 ein gebrauchtes Audi Cabrio BJ 1998 beim Händler gekauft.
Ich bin der 4.Besitzer wovon der 1. ein Autohaus war.
Heute habe ich festgestellt, daß mindestens die hintere rechte Seitenwand und die Tür lackiert wurden. Es befinden sich bei näherem hinsehen auch Rostansätze daran.
Desweiteren stimmt meiner Meinung nach mindestens ein Spaltmaß nicht.
Ich gehe als Minimum von einer Nachlackierung und als ( eher wahrscheinlich ) von einem Unfallschaden aus.
Der Wagen wurde mir als UNFALLFREI verkauft.
Meine Frage:
- kann ich den Kaufvertrag wandeln ?
Wenn ja, ab welchem Maß ?
Eine Nachbesserung ist in dem Fall wohl auszuschließen, da aus einem Unfallwagen ja kein Unfallfreier gemacht werden kann.
Ein gleichwertiges Fahrzeug wird er nicht im Angebot haben.
Und:
Wie sieht es aus wenn er "nur" schlecht nachlackiert wurde.
Wenn der Schaden also aus Kratzern oder kleinen Beulen bestand ?
Mir ist es sehr daran gelegen den Vertrag zu wandeln.
Gibt es da eine Frist ?
Ich werde morgen ganz klar einen Sachverständigen aufsuchen, wollte euch aber vorab mal um Rat bitten.
Wie stehen meine Chancen ???
Danke im vorraus,
Bernd
Ohne auf deinen Fall genauer einzugehen, lies mal folgendes:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... %FCcktritt
Wenn du beim Gutachter warst, dann melde dich nochmal.
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... %FCcktritt
Wenn du beim Gutachter warst, dann melde dich nochmal.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
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Hallo !
Ich war gerade beim Gutachter.
Habe kein Gutachten in Auftrag gegeben, aber er hat mal "schnell" drübergeschaut bzw die Lackdichte gemessen:
ZUMINDEST ist der Wagen an der Beifahrertür, Seitenteil und Heckklappe neu lackiert wurden.
Das wurde mir beim Kauf nicht gesagt und der Wagen als unfallfrei verkauft.
Wie stehen meine Chancen ?
Ich war gerade beim Gutachter.
Habe kein Gutachten in Auftrag gegeben, aber er hat mal "schnell" drübergeschaut bzw die Lackdichte gemessen:
ZUMINDEST ist der Wagen an der Beifahrertür, Seitenteil und Heckklappe neu lackiert wurden.
Das wurde mir beim Kauf nicht gesagt und der Wagen als unfallfrei verkauft.
Wie stehen meine Chancen ?
Ich zitiere mal aus dem Text, den ich dir als Link empfohlen habe:
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Das kannst nur du beurteilen oder beurteilen lassen.
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Das kannst nur du beurteilen oder beurteilen lassen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Das rot hinterlegte ist ja gut und schön.
Nur wann ist es ein Bagatellschaden ?
Ich denke wenn Heckklappe, Seite und Tür neu lackiert wurden kann man wohl nicht mehr von Bagatell sprechen.
Bagatell ist für mich persönlich eine Kleinigkeit.
Habe mit dem Autohaus gesprochen.
Diese werden sich mit dem Vorbesitzer unterhalten und mich am Mittwoch zurückrufen.
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, daß ich ein komplettes Gutachten erstellen lassen werde und dann meinen Anwalt einschalten muß.
Nur wann ist es ein Bagatellschaden ?
Ich denke wenn Heckklappe, Seite und Tür neu lackiert wurden kann man wohl nicht mehr von Bagatell sprechen.
Bagatell ist für mich persönlich eine Kleinigkeit.
Habe mit dem Autohaus gesprochen.
Diese werden sich mit dem Vorbesitzer unterhalten und mich am Mittwoch zurückrufen.
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, daß ich ein komplettes Gutachten erstellen lassen werde und dann meinen Anwalt einschalten muß.
Das ist eben das Problem. Deine persönliche Empfindung spielt leider keine Rolle.Audicab hat geschrieben: Bagatell ist für mich persönlich eine Kleinigkeit.
Das meinte ich dann auch mit " beurteilen / beurteilen lassen".Audicab hat geschrieben: Ich denke es wird darauf hinauslaufen, daß ich ein komplettes Gutachten erstellen lassen werde und dann meinen Anwalt einschalten muß.
Berichte doch bitte, wie diese Geschichte ausgegangen ist. Drücke dir die Daumen !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Ja, nur eine Gutachter kann feststellen, ob nur nachlackiert wurde oder, was zu vermuten ist, ein Unfallschaden vorlag.
Vielleicht bist Du das nächste mal klüger und stellst dem Sachverständigen das Fahrzeug vor dem Kauf zur Begutachtung vor. Dann kannst Du Dir den ganzen Ärger mit der Wandlung sparen.
Vielleicht bist Du das nächste mal klüger und stellst dem Sachverständigen das Fahrzeug vor dem Kauf zur Begutachtung vor. Dann kannst Du Dir den ganzen Ärger mit der Wandlung sparen.
mfg Ralf
