Guten Tag.
Ich habe vor einigen Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft und war eigentlich recht zufrieden, bis ich den Ölstand untersuchte und feststellte, dass das Auto auf ca. 100 km eine komplette Ölfüllung "säuft". Der Verbrauch ist nachweisbar und obendrein ist auch noch die Kupplung defekt. Eine Werkstatt äußerte einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur von 3000 € bis 5000 €. Nun ist die Frage, ob es Arglist ist einen solch hohen Ölverbrauch zu verschweigen und somit auch einen vorhersehbaren Motorschaden zu verschweigen oder ob ich pech habe und der Verkäufer im Recht ist, denn er hat sich von jeglicher Gewährleistung distanziert. Ich hoffe, dass es sich um Arglist handelt und ich den Kauf rückgängig machen kann.
Danke im Vorraus
Vorsätzliche Täuschung?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Re: Vorsätzliche Täuschung?
Auf den ersten Blick würde ich dir zustimmen. Hier liegt Arglist vor. Jetzt ist nur die Frage, wie kann man es beweisen.rico157 hat geschrieben:Nun ist die Frage, ob es Arglist ist einen solch hohen Ölverbrauch zu verschweigen und somit auch einen vorhersehbaren Motorschaden zu verschweigen....
Beispielhaft mal eine Aussage von Auto-Chris:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ht=arglist
Ich empfehle dir mal die Suche
http://kfz-auskunft.de/autoforum/search.php
zu benutzen. Dort das Stichwort "Arglist" eingeben und mal die dortigen Fälle mit deinem Fall vergleichen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Also ich würde zunächst versuchen den Vertrag rückgängig zu machen.
Wenn der Verkäufer sich stur stellt, dann kann man ihn darauf hinweisen, daß man die Sache auch per Anwalt regeln kann.
Weiterhin wäre auch eine Strafanzeige wegen Betrug denkbar.
Wie letztendlich der Fall ausgeht, kann man nur schwer voraussagen.
Hier hilft dann nur der Gang zum RA.
Wie so oft ist es dann eine Einzellfallentscheidung, notfalls vor Gericht.
Wenn der Verkäufer sich stur stellt, dann kann man ihn darauf hinweisen, daß man die Sache auch per Anwalt regeln kann.
Weiterhin wäre auch eine Strafanzeige wegen Betrug denkbar.
Wie letztendlich der Fall ausgeht, kann man nur schwer voraussagen.
Hier hilft dann nur der Gang zum RA.
Wie so oft ist es dann eine Einzellfallentscheidung, notfalls vor Gericht.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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