wie hoch darf der KM Stand eines Neuwagen sein?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
wie hoch darf der KM Stand eines Neuwagen sein?
Ich habe einen Neuwagen erworben. Wir sind den gleichen beim Händler Probegefahren, und wollten ihn bestellen. Nach etlichen hin und her, wurde uns ein Wagen verkauft, der auf Lager beim Händler stand. Den die Lieferzeit wahr zu lange..... also haben wir zugeriffen, ohne ihn uns vorher anzusehen.
Den wir sind den gleichen ja schon gefahren, und wenn ich einen Wagen bestelle, kann ich ihn ja vorher auch nicht sehen.
-
Problemchen dabei, bei der übergabe stellte sich heraus, das er schon über 200km gefahren wurde.
Mein fehler dabei ist jetzt, das ich ihn entgegennahm!
Mit dem versprechen, das man sich schon einig wird.
Als einigung wurde uns 100€ (später) angeboten!
Ich wollte aber lieber eine absicherung, das mit dem Wagen nichts passiert, also eine gewährleistungsverlängerung auf die übliche zeit nach BGB (nicht verkürzt)-...... näher sind wir uns ihrgendwie noch nicht gekommen.
Mir wurde auch gesagt, das er sich ärgert, das der km Stand nicht auf 0 Zurückgesetzt wurde. Das dürfte er angeblich einmal machen!
WAs meint ihr, was ein Kompromiss - oder eine übliche gangart währe?
Den wir sind den gleichen ja schon gefahren, und wenn ich einen Wagen bestelle, kann ich ihn ja vorher auch nicht sehen.
-
Problemchen dabei, bei der übergabe stellte sich heraus, das er schon über 200km gefahren wurde.
Mein fehler dabei ist jetzt, das ich ihn entgegennahm!
Mit dem versprechen, das man sich schon einig wird.
Als einigung wurde uns 100€ (später) angeboten!
Ich wollte aber lieber eine absicherung, das mit dem Wagen nichts passiert, also eine gewährleistungsverlängerung auf die übliche zeit nach BGB (nicht verkürzt)-...... näher sind wir uns ihrgendwie noch nicht gekommen.
Mir wurde auch gesagt, das er sich ärgert, das der km Stand nicht auf 0 Zurückgesetzt wurde. Das dürfte er angeblich einmal machen!
WAs meint ihr, was ein Kompromiss - oder eine übliche gangart währe?
Re: wie hoch darf der KM Stand eines Neuwagen sein?
So what?tzu hat geschrieben:Problemchen dabei, bei der übergabe stellte sich heraus, das er schon über 200km gefahren wurde.
Mein fehler dabei ist jetzt, das ich ihn entgegennahm!
Wo ist das Problem?
Oder anders formuliert: Wo ist Dein Schaden (das kannst Du jetzt so oder so verstehn)?
"schon über 200 km".
Na und?
Wie furchtbar.
Die fährst Du doch am ersten Tag schon.
Die fahr' ich einer Stunde.
Und für diesen "überhöhten Km-Stand" hast Du auch noch Geld bekommen? 100 Euro! Das sind 196 DM!
Hättest Du bei uns nicht.
200 km.
Tzzzz.....
Um mal wieder sachlich zu werden: bis 1.000 km sind nach einhelliger Rechtsprechung ok.
Und das Rückstellen des Km-Zählers ist bei manchen Modellen genau aus diesen Gründen legal möglich. Weil niemandem ein Schaden entsteht. Allerdings nur bis 199 km.
Wenn ein Auto, das der deutsche Kunde haben will, zB. bei Sören Sörensen in DK steht, aber von Frider Fridersen verkauft wurde, dessen Betrieb 123 km entfernt liegt, wäre es unwirtschaftlich (und insbesondere bei deutschen Kunden unerwünscht, die wollen nämlich vor allem billig), für diese Strecke eine Spedition zu beauftragen.
Oder: bei der Übergabeinspektion wird ein Defekt festgestellt und beseitigt. Anschließend muss eine Probefahrt gemacht werden. Da bestimmte Funktionen erst nach einiger Zeit zweifelsfrei geprüft werden können, lassen sich, wie gesagt, bei manchen Modellen die Km-Zähler bis Km 199 auf Null stellen
Und die Gewährleistungsdauer ist bei einem Neuwagen immer zwei Jahre, ob jetzt auf dem Km-Zähler "7", "15", "433" oder "08/15" steht.
Kopfschüttelnden Gruß
Insider
-
LissyMeehr
- Spezialist
- Beiträge: 46
- Registriert: 23.04.2005, 15:57
- Wohnort: Niedersachsen
Na Insider das war aber etwas unherzlich, weil tzu hat einen Fehler gemacht und Du stellst sie/ihn als Fragwürdig hin. Also ich würde mich ja auch nicht an 200 km stören, aber das war ja gerade ihre Schuld, das nicht bei der Übergabe nachgeschaut wurde. Hatte auch mal ein EU Auto (Neuwagen), der wäre angeblich 10.000 km übers Band
gelaufen. Als ich ihn dann hatte, stellte sich heraus, das ein Unfall drauf war (nurn kleiner Blechschaden). Bei der Überführung wurde ein Scheinwerfer verletzt
und das wollte der Händler auch nicht wissen, ist angeblich erst nach Recherchen dahinter gekommen. Naja schien ja wirklich keine große Sache gewesen zu sein, hatte 1000 DM zurückbekommen, das war fair, deshalb kann ich tzu auch verstehen. Aber Fehler ist nun mal Fehler und wie sagt der Volksmund? Dummheit (Unwissenheit) schütz vor Gesetz nicht.
Naja tzu wirst leider nichts weiter machen können, wie die km´s hinzunehmen und ich denke mal, das Du bis jetzt noch nichts Mängelhaftes bemerkt hast. Insider hat ja Recht mit der Überführung, das hättest beim Kauf klären müssen.
Aber mal ehrlich eins, was ich nicht versteh. Soweit wie ich weiß, ist es jedem, aber auch jedem Verboten, das Tacho zurück zudrehen, das hab ich ja noch nie gehört. Glaubwürdiger ist mir dann schon, das die Überführung einige km´s zulassen und das man das als Käufer hinnehmen muß, es sei denn man ist so dusslig wie ich nimmt sich eins, wo es hieß, es ist auf ein Band gelaufen und das dann doch einen Blechschaden hatte. Kann ich nur sagen tztztztzzzzzzzz ich bin damals vielleicht hintergangen wurden, würde jetzt wieder etwas schreiben, aber dann krieg ich bestimmt bald Ärger mit Eric
LG Lissy
Naja tzu wirst leider nichts weiter machen können, wie die km´s hinzunehmen und ich denke mal, das Du bis jetzt noch nichts Mängelhaftes bemerkt hast. Insider hat ja Recht mit der Überführung, das hättest beim Kauf klären müssen.
Aber mal ehrlich eins, was ich nicht versteh. Soweit wie ich weiß, ist es jedem, aber auch jedem Verboten, das Tacho zurück zudrehen, das hab ich ja noch nie gehört. Glaubwürdiger ist mir dann schon, das die Überführung einige km´s zulassen und das man das als Käufer hinnehmen muß, es sei denn man ist so dusslig wie ich nimmt sich eins, wo es hieß, es ist auf ein Band gelaufen und das dann doch einen Blechschaden hatte. Kann ich nur sagen tztztztzzzzzzzz ich bin damals vielleicht hintergangen wurden, würde jetzt wieder etwas schreiben, aber dann krieg ich bestimmt bald Ärger mit Eric
LG Lissy
wie wurde damit gefahren?
die Frage dabei ist doch, wie das Auto hier bewegt wurde?
Wurde er gerade während der ersten KM getreten? So das der Wagen (Motor getriebe usw.) einen Schaden abbekommen haben könnte?
-
Deshalb kam der gedanke der ausdehnung der gewährleistung.
Wenn du jetzt meinst, du wähst super schlau .... weil du schreibst, das der Wagen zwei Jahre ehe hat........ - dann schau mal im BGB nach, wie lange die übliche (nicht eingeschrenkte Frist - ich meine im absatz 1. ist)
-
Also könnte Teile des Wagens durch einen entsprechenden Fahrstyl schaden bekommen haben?
Könnte man es mit einer untersuchung des Verschleismittels (ÖL´s) wiederlegen?
Währe als eine anpassung der Gewährleistung die schlussfolgerung?
Wurde er gerade während der ersten KM getreten? So das der Wagen (Motor getriebe usw.) einen Schaden abbekommen haben könnte?
-
Deshalb kam der gedanke der ausdehnung der gewährleistung.
Wenn du jetzt meinst, du wähst super schlau .... weil du schreibst, das der Wagen zwei Jahre ehe hat........ - dann schau mal im BGB nach, wie lange die übliche (nicht eingeschrenkte Frist - ich meine im absatz 1. ist)
-
Also könnte Teile des Wagens durch einen entsprechenden Fahrstyl schaden bekommen haben?
Könnte man es mit einer untersuchung des Verschleismittels (ÖL´s) wiederlegen?
Währe als eine anpassung der Gewährleistung die schlussfolgerung?
Hallo tzu,
selbst wenn das Auto im Neuzustand misshandelt worden wäre (warum sollte das jemand tun?), man wird es nicht nachweisen können.
Und kein Mensch, der bei Verstand ist, riskiert, ein einem Kunden noch zu übergebendes Auto zu ruinieren.
Nochmal: die Gewährleistung beginnt mit "Gefahrübergang", das ist der Zeitpunkt, in dem Du das Auto übernimmst und dauert ab da zwei Jahre.
Unabhängig von der Herstellergarantie.
Gruß
Insider
@ Lissy: niemandem ist es verboten, den Kilometerzähler eines Autos zu manipulieren.
Verboten ist, ein Auto ohne Hinweis hierauf zu verkaufen. Das nennt man dann Betrug.
selbst wenn das Auto im Neuzustand misshandelt worden wäre (warum sollte das jemand tun?), man wird es nicht nachweisen können.
Und kein Mensch, der bei Verstand ist, riskiert, ein einem Kunden noch zu übergebendes Auto zu ruinieren.
Nochmal: die Gewährleistung beginnt mit "Gefahrübergang", das ist der Zeitpunkt, in dem Du das Auto übernimmst und dauert ab da zwei Jahre.
Unabhängig von der Herstellergarantie.
Gruß
Insider
@ Lissy: niemandem ist es verboten, den Kilometerzähler eines Autos zu manipulieren.
Verboten ist, ein Auto ohne Hinweis hierauf zu verkaufen. Das nennt man dann Betrug.
Hallo tzu,
also ich würde mich auch nicht von den 200km stören lassen, wenn du dafür sogar noch nen 100er rausgeschlagen hast, ist das doch ein guter Deal
.
Die Sache mit der Gewährleistung und der Herstellergarantie seh ich so:
Wenn das Auto wirklich irgendwie etwas abbekommen haben sollte, dann greift doch - falls nicht die Gewährleistung - die Herstellergarantie (zahlt die nicht in den ersten Jahren alles was kaputt geht?) Also entstehen für dich doch keinerlei Kosten.
Ich frag mich jetzt aber wozu bei einem Neuwagen überhaupt eine Gewährleistung angeboten wird (werden muss), wenn es diese Herstellergarantie gibt???? *grübel* Das ist doch dann lediglich eine Frage der Kostenübernahme - Hersteller oder Autohaus. Also mir wäre in diesem Fall ein guter (freundlicher) Kontakt zum Autohaus wichtiger als ein Ausgleich für die 200km - wo du doch schon 100€ bekommen hast.
Freu dich doch lieber über dein neues Auto - anstatt dich darüber zuärgern 
Und wieviel Km hätten denn auf dem Tacho stehen dürfen deiner Meinung nach? Dann hätte ja auch schon bei 50 gefahrenen km etwas kaputt gehen können - und dass da - logisch gedacht - nicht 0 km stehen, können ist ja auch klar
also ich würde mich auch nicht von den 200km stören lassen, wenn du dafür sogar noch nen 100er rausgeschlagen hast, ist das doch ein guter Deal
Die Sache mit der Gewährleistung und der Herstellergarantie seh ich so:
Wenn das Auto wirklich irgendwie etwas abbekommen haben sollte, dann greift doch - falls nicht die Gewährleistung - die Herstellergarantie (zahlt die nicht in den ersten Jahren alles was kaputt geht?) Also entstehen für dich doch keinerlei Kosten.
Ich frag mich jetzt aber wozu bei einem Neuwagen überhaupt eine Gewährleistung angeboten wird (werden muss), wenn es diese Herstellergarantie gibt???? *grübel* Das ist doch dann lediglich eine Frage der Kostenübernahme - Hersteller oder Autohaus. Also mir wäre in diesem Fall ein guter (freundlicher) Kontakt zum Autohaus wichtiger als ein Ausgleich für die 200km - wo du doch schon 100€ bekommen hast.
Und wieviel Km hätten denn auf dem Tacho stehen dürfen deiner Meinung nach? Dann hätte ja auch schon bei 50 gefahrenen km etwas kaputt gehen können - und dass da - logisch gedacht - nicht 0 km stehen, können ist ja auch klar
@ Moellink
Garantie: ALLES (außer Verschleißteilen) wird während der Laufzeit kostenlos repariert.
Keine Rückgabe des Autos/Kaufpreisminderung/Ersatzlieferung bei erheblichen Mängeln.
Laufzeit der Garantie kann 0, 12, 24, 36, 77 Monate oder lebenslang (Maybach) sein, denn Garantie ist immer eine freiwillige Leistung dessen, der sie anbietet.
Gewährleistung: Nur Sachmängel sind behebungspflichtig, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. Käufer muss beweisen, dass die nach 19 Monaten abgebrochene Fensterkurbel bereits bei Übergabe des Neufahrzeugs defekt war - unmöglich.
Rückgabe des Autos oder Kaufpreisminderung möglich.
Gemeinsam ist beiden, dass viele Autohändler (ebenso wie 98,72% der Verkäuferinnen in Kaufhäusern) sie nicht auseinander halten können.
Gruß
Insider
Garantie: ALLES (außer Verschleißteilen) wird während der Laufzeit kostenlos repariert.
Keine Rückgabe des Autos/Kaufpreisminderung/Ersatzlieferung bei erheblichen Mängeln.
Laufzeit der Garantie kann 0, 12, 24, 36, 77 Monate oder lebenslang (Maybach) sein, denn Garantie ist immer eine freiwillige Leistung dessen, der sie anbietet.
Gewährleistung: Nur Sachmängel sind behebungspflichtig, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. Käufer muss beweisen, dass die nach 19 Monaten abgebrochene Fensterkurbel bereits bei Übergabe des Neufahrzeugs defekt war - unmöglich.
Rückgabe des Autos oder Kaufpreisminderung möglich.
Gemeinsam ist beiden, dass viele Autohändler (ebenso wie 98,72% der Verkäuferinnen in Kaufhäusern) sie nicht auseinander halten können.
Gruß
Insider
@ insider:
Danke für die Ausführung.
Das weiß ich ja aber auch - so ziemlich, aber was mich gewundert hat ist, warum ein Händler Gewähhrleistung auf einen Neuwagen gibt, wenn dieser Neuwagen doch eine Herstellergarantie hat. Dann ist doch im Grunde (aus Sicht des Käufers) die Gewährleistung nutzlos, oder? Weil doch in jedem Fall die Herstellergarantie greift und deshalb nützt es doch Tzu auch nichts die Gewährleistung zu verlängern, wenn doch sowieso eine Herstellergarantie für den Zeitraum noch vorhanden ist.
Oder hab ich da n Knick im Denken
Danke für die Ausführung.
Oder hab ich da n Knick im Denken
Genau! Knick im Denken.
Gewährleistung zu geben ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Deswegen gibt er Gewährleistung trotz Garantie. Er muss. Er kann nicht anders. Er kann sie auch nicht (zB. in seinen AGB) ausschließen.
Wird zwar hier und da (insbes. von den so gen. "Vermittlern") versucht, ist aber stets unwirksam und damit nichtig. Gesetz! Immer! Geht nicht anders.
Verstanden??
Und "nutzlos" ist sie nicht, weil es, wie schon erwähnt, Unterschiede gibt.
Im Rahmen der Garantie kannst Du Dein Auto immer wieder reparieren lassen, auch dreißig Mal den gleichen Fehler, aber zB. nicht Dein Auto dem Händler zurückgeben.
Das geht nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und heißt dann Rücktritt vom Vertrag (früher: Wandelung).
Jetzt klar?
Gruß
Insider
Also nochmal g a a n z - l a n g s a m:Moellink hat geschrieben: was mich gewundert hat ist, warum ein Händler Gewähhrleistung auf einen Neuwagen gibt, wenn dieser Neuwagen doch eine Herstellergarantie hat. Dann ist doch im Grunde (aus Sicht des Käufers) die Gewährleistung nutzlos, oder?
Gewährleistung zu geben ist der Händler gesetzlich verpflichtet. Deswegen gibt er Gewährleistung trotz Garantie. Er muss. Er kann nicht anders. Er kann sie auch nicht (zB. in seinen AGB) ausschließen.
Wird zwar hier und da (insbes. von den so gen. "Vermittlern") versucht, ist aber stets unwirksam und damit nichtig. Gesetz! Immer! Geht nicht anders.
Verstanden??
Und "nutzlos" ist sie nicht, weil es, wie schon erwähnt, Unterschiede gibt.
Im Rahmen der Garantie kannst Du Dein Auto immer wieder reparieren lassen, auch dreißig Mal den gleichen Fehler, aber zB. nicht Dein Auto dem Händler zurückgeben.
Das geht nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und heißt dann Rücktritt vom Vertrag (früher: Wandelung).
Jetzt klar?
Gruß
Insider
- Auto-Chris
- Mod-Team

- Beiträge: 542
- Registriert: 22.06.2004, 16:48
- Wohnort: Hamburg
Ungefähr so wie zwischen Primat und Primaner!kleine, aber feine Unterschiede
Hi Insider,
ich glaub Du kannst Dir noch so die Finger fusselig tippen und noch so gebehtsmühlenartig den himmelweiten Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern: In den Hirnen der Konsumenten bleibt doch nur "irgendwie Garantie" hängen. Nicht ohne Grund gelingt es GW-Händlern so prächtig ihren Kunden eine Car-all-around-the-Antriebsstrang-Garantie zum GW zu verkaufen - und sie bei (berechtigten) Forderungen (erst mal) abzuwimmeln.
Gruß
Chris
