Titel: bewertung von eu-fahrzeugen marke hyundai
habe das mit der bewertung von eu-wagen und die antwort von insider
mit interesse gelesen, und hoffe das mir insider auch weiterhelfen kann.
fall:
habe bei einem eu-händler einen hyundai coupe gekauft, mit sonderausstattung (schiebedach/leder usw). haben bei übergabe des fahrzeugs nicht alle ausstattungsmerkmale überprüft, erst zu hause.
dabei ist uns aufgefallen, das insgesamt 14 auststattungsmerkmale nicht
vorhanden waren. daraufhin haben wir auf preisnachlass oder wandlung
gedrängt. händler wollte beides nicht. haben dann den rechtsweg eingeschlagen und haben bei gericht einem vergleich zugestimmt, der folgendermaßen aussah. fahrzeugwert wird von dekra ermittelt, händler zahlt dann diesen betrag im gegenzug zum erhalt des autos. der dekra
wertermittler sagte uns, das bei der wertermittlung immer vom listenpreis
ausgegangen wird, jetzt will er aber vom plötzlich viel günstigeren kaufpreis ausgehen. ist soetwas zulässig? vielen dank im voraus. chaosxxl
bewertung durch dekra bei eu wagen
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Re: bewertung durch dekra bei eu wagen
Ich versteh' das also richtig: der Händler bekommt das Auto zurück undchaosxxl hat geschrieben:fahrzeugwert wird von dekra ermittelt, händler zahlt dann diesen betrag im gegenzug zum erhalt des autos.
zahlt dafür "den Wert"?? Oder seh' ich das was falsch??
Um welche Beträge geht es denn da? Nenn' doch mal Zahlen!
Dein nickname scheint ja einer der treffendsten überhaupt zu sein: bei der Übernahme des neuen Autos 14 Ausstattungsdetails zu übersehen, gelingt eigentlich nicht mal in volltrunkenem Zustand.
Und wieso lässt Du Dich auf einen solchen Vergleich ein? Wenn 14 Ausstattungsdetails fehlen, ist das ein glasklarer Rücktrittsgrund. Abgesehen davon, dass Vergleich so gut wie immer nachteilig ist (außer für die Richter, die sich so gerne Arbeit sparen)..
Gruß
Insider