Was passiert bei der Verhandlung?
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Was passiert bei der Verhandlung?
Hallo,
habe mal ne Frage. Im Oktober 2004 wurde ich auf kurvenreicher Strecke von einem "Drängler" überholt. Erlaubt waren 70. Ich fuhr irgendwas zwischen 70 und 75 und äußerst rechts, also nicht zu langsam.
Vor einer unübersichtlichen Kurve ar er neben mir. leider kam ihm ein Fahrzeug entgegen welches nicht mehr ausweichen konnte.
Es kam zum Zusammenstoß (Gott sei Dank ohne Verletzte).
Jetzt, 7 Monate später bin ich als Zeuge geladen worden in einer "Ordnungswidrigkeitenanzeige". Worum geht es bei der Sache?
Kann ich dort aussagen, dass ich etwas schneller als 70 gefahren bin?
Der "Drängler" war mit einem Kollegen im Auto. Ich war alleine. Was passiert wenn beide aussagen ich wäre "geschlichen" und hätte beim Überholvorgang Gas gegeben. (Stimmt natürlich nicht)?
Und wieso muß ich in Sachen Ornungswidrigkeit aussagen? Dann ist die Schuldfrage doch geklärt oder?
habe mal ne Frage. Im Oktober 2004 wurde ich auf kurvenreicher Strecke von einem "Drängler" überholt. Erlaubt waren 70. Ich fuhr irgendwas zwischen 70 und 75 und äußerst rechts, also nicht zu langsam.
Vor einer unübersichtlichen Kurve ar er neben mir. leider kam ihm ein Fahrzeug entgegen welches nicht mehr ausweichen konnte.
Es kam zum Zusammenstoß (Gott sei Dank ohne Verletzte).
Jetzt, 7 Monate später bin ich als Zeuge geladen worden in einer "Ordnungswidrigkeitenanzeige". Worum geht es bei der Sache?
Kann ich dort aussagen, dass ich etwas schneller als 70 gefahren bin?
Der "Drängler" war mit einem Kollegen im Auto. Ich war alleine. Was passiert wenn beide aussagen ich wäre "geschlichen" und hätte beim Überholvorgang Gas gegeben. (Stimmt natürlich nicht)?
Und wieso muß ich in Sachen Ornungswidrigkeit aussagen? Dann ist die Schuldfrage doch geklärt oder?
Zeugnisverweigerungsrecht
Grundsätzlich unterliegt in Deutschland jede Person einer Pflicht zum Erscheinen vor Gericht und zur Aussage über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, sowie zur Beeidigung dieser Aussage (Zeugnispflicht). Nur aufgrund bestimmter persönlicher Beziehungen oder zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in bestimmten Fällen darf dieses Zeugnis vor Gericht verweigert werden (Zeugnisverweigerungsrecht).
Ein Zeugnisverweigerungsrecht auf der Basis persönlicher Beziehungen haben Verwandte, Verlobte, Verheiratete und Verschwägerte. Im Einzelfall sind die genauen Bestimmungen zu prüfen, weil es zahlreiche Ausnahmevorschriften zu beachten gilt. Die Wahrung des Berufsgeheimnisses führt nur bei bestimmten Berufen zum Zeugnisverweigerungsrecht. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Geistliche, Anwälte (Professionalisierung), Abgeordnete und Journalisten. Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen ist die Lage im Einzelfall entscheidend, weil von Bedeutung ist, ob es sich um einen Strafprozess oder einen Zivilprozess handelt. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialarbeitern und Sozialpädagogen nicht in jedem Arbeitsfeld ein Zeugnisverweigerungsrecht in gleichem Umfang zugestanden wird.
Hier mal eine Definition.
Also du mußt als Zeuge aussagen. Das es zu einer Verhandlung gekommen ist hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß der Betroffene mit der "Bestrafung" nicht einverstanden ist und Einspruch eingelegt hat. Nun muß ein Richter entscheiden, wer Schuld hat und wie er zu bestrafen ist. Oder der Betroffene zieht während der Verhandlung seinen Einspruch zurück und alles bleibt dabei.
Es ist noch gar nicht gesagt, daß du eine Aussage machen mußt. Erscheinen mußt du und die Wahrheit sagen. Ich rate dir davon ab zu flunkern. Dich auf eine Geschwindigkeit festzulegen halte ich auch nicht für schlau. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du in dieser Streßsituation auf den Tacho geschaut hast. Ist eher unwahrscheinlich. Wenn du sagst, du kannst dich nicht mehr mit Sicherheit daran erinnern und müßtest schätzen, kann dir keiner einen Vorwurf machen.
Wenn man eine Aussage von vor sieben Monaten zitiert, dann erkläre dem Vorsitzenden ( Richter ), daß es dann wohl so gewesen ist. Ende.
Mehr würde ich nicht machen/sagen. Aber entscheiden mußt du.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht auf der Basis persönlicher Beziehungen haben Verwandte, Verlobte, Verheiratete und Verschwägerte. Im Einzelfall sind die genauen Bestimmungen zu prüfen, weil es zahlreiche Ausnahmevorschriften zu beachten gilt. Die Wahrung des Berufsgeheimnisses führt nur bei bestimmten Berufen zum Zeugnisverweigerungsrecht. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Geistliche, Anwälte (Professionalisierung), Abgeordnete und Journalisten. Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen ist die Lage im Einzelfall entscheidend, weil von Bedeutung ist, ob es sich um einen Strafprozess oder einen Zivilprozess handelt. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialarbeitern und Sozialpädagogen nicht in jedem Arbeitsfeld ein Zeugnisverweigerungsrecht in gleichem Umfang zugestanden wird.
Hier mal eine Definition.
Also du mußt als Zeuge aussagen. Das es zu einer Verhandlung gekommen ist hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß der Betroffene mit der "Bestrafung" nicht einverstanden ist und Einspruch eingelegt hat. Nun muß ein Richter entscheiden, wer Schuld hat und wie er zu bestrafen ist. Oder der Betroffene zieht während der Verhandlung seinen Einspruch zurück und alles bleibt dabei.
Es ist noch gar nicht gesagt, daß du eine Aussage machen mußt. Erscheinen mußt du und die Wahrheit sagen. Ich rate dir davon ab zu flunkern. Dich auf eine Geschwindigkeit festzulegen halte ich auch nicht für schlau. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du in dieser Streßsituation auf den Tacho geschaut hast. Ist eher unwahrscheinlich. Wenn du sagst, du kannst dich nicht mehr mit Sicherheit daran erinnern und müßtest schätzen, kann dir keiner einen Vorwurf machen.
Wenn man eine Aussage von vor sieben Monaten zitiert, dann erkläre dem Vorsitzenden ( Richter ), daß es dann wohl so gewesen ist. Ende.
Mehr würde ich nicht machen/sagen. Aber entscheiden mußt du.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Vielen Dank aber...(mehr Fragen)
Zunächst vielen Dank für die Antwort.
Vielleicht ist mein Anliegen nicht richtig rübergekommen.
Klar werde ich vor Gericht erscheinen und wenn ich aussagen muß, werde ich dies auch tun. Das ich zw. 70 und 75 gefahren bin kann ich mit Gewissheit sagen, denn nachdem ich den Drängler bemerkt habe, habe ich definitiv auf das Tacho geschaut, um zu überprüfen ob ich denn so schleiche....
Das war nicht der Fall. Was ich meinte ist natürlich, dass ich mit trotz Gedächtnisprotokoll nach 7 Monaten nicht mehr so genau erinnern kann...
Ich habe dann überlegt wie ich z. B. auf folgende Frage antworten würde:
"Als Sie gemerkt haben das das Fahrzeug sie überholt hat, haben sie die Geschwindigkeit verringert ?? oder sind sie konstant weitergefahren???"
Erstens weiß ich das nicht mehr so genau und 2. wie hätte ich denn richtig gehandelt??? Als ich das Fahrzeug neben mir bemerkte, war es zu spät zum reagieren. Kann mich eine Aussage selbst belasten???
Wenn ich beispielsweise sage: "Ich bin konstant weitergefahren"
Das war meine Frage.
Und was mich noch interessiert: Der Typ hat auf einer total unübersichtlichen Strasse überholt. Wahrscheinlich ist er über 100 gefahren bei erlaubten 70.
Wahrscheinlich auch noch im Überholverbot.
Es wird wahrscheinlich um seine Fahrerlaubnis gehen nehme ich an oder???
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist dass die Polizei den Unfallort nicht aufgenommen hat. (Nachmessen der Bremsspur, Fotos usw.)
Vielleicht ist mein Anliegen nicht richtig rübergekommen.
Klar werde ich vor Gericht erscheinen und wenn ich aussagen muß, werde ich dies auch tun. Das ich zw. 70 und 75 gefahren bin kann ich mit Gewissheit sagen, denn nachdem ich den Drängler bemerkt habe, habe ich definitiv auf das Tacho geschaut, um zu überprüfen ob ich denn so schleiche....
Das war nicht der Fall. Was ich meinte ist natürlich, dass ich mit trotz Gedächtnisprotokoll nach 7 Monaten nicht mehr so genau erinnern kann...
Ich habe dann überlegt wie ich z. B. auf folgende Frage antworten würde:
"Als Sie gemerkt haben das das Fahrzeug sie überholt hat, haben sie die Geschwindigkeit verringert ?? oder sind sie konstant weitergefahren???"
Erstens weiß ich das nicht mehr so genau und 2. wie hätte ich denn richtig gehandelt??? Als ich das Fahrzeug neben mir bemerkte, war es zu spät zum reagieren. Kann mich eine Aussage selbst belasten???
Wenn ich beispielsweise sage: "Ich bin konstant weitergefahren"
Das war meine Frage.
Und was mich noch interessiert: Der Typ hat auf einer total unübersichtlichen Strasse überholt. Wahrscheinlich ist er über 100 gefahren bei erlaubten 70.
Wahrscheinlich auch noch im Überholverbot.
Es wird wahrscheinlich um seine Fahrerlaubnis gehen nehme ich an oder???
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist dass die Polizei den Unfallort nicht aufgenommen hat. (Nachmessen der Bremsspur, Fotos usw.)
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- Spezialist
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- Registriert: 23.04.2005, 15:57
- Wohnort: Niedersachsen
Hallo Fred,
also ich denk nicht, das Du irgend etwas zu befürchten hast. Sonst hättest Du schon vor7 Monaten eine Strafe bekommen und das sagt doch auch schon alles, wenn die Polizei nichts aufnimmt, Dich trifft keine Schuld. Der Drängler war mit jeglicher Sicherheit zu schnell und im Überholverbot, wozu sollen die da noch etwas ausmessen oder aufnehmen. Verstehst wie ich das meine, Die Beweislage war eindeutig.
Ich glaube auch nicht, das jemand vor Gericht heran gezogen wird, nur weil man eventuel kriecht (was Du ja nicht gemacht hast). Je mehr Gedanken Du Dir darüber machst, je mehr Fehler kannst Du Dir einräumen aus angst. Sag so wie Du es weißt, bist zwischen 70 und 75 gefahren (ist auch kein Verbrechen) und dann so erzählen, wie Du es hier geschrieben hast, das es in Sekundenschnelle ging und Du das fahrzeug erst bemerktest, wie es neben Dir schon war. Gar nichts weiter sagen, gar nichts auf die fahrgeschwindigkeiten deinerseits reagieren, wegen krauchen kannst nicht angezigt werden und wie gesagt alles andere waren Sekunden. Glaube auch nicht, das die mehr von Dir wissen wollen.
Das wird schon so daran liegen, wie ihr beiden sagt, das der Verursacher Berufung eingelegt hat und mit Sicherheit seinen Führerschein schon los ist und ihn wieder haben will oder ihn noch abgeben muß, mehr isst nicht, hat eigentlich gar nichts weiter mit Dir zu tun Fred.
Lass mal hören, wie es ausgeht.
LG Lissy
also ich denk nicht, das Du irgend etwas zu befürchten hast. Sonst hättest Du schon vor7 Monaten eine Strafe bekommen und das sagt doch auch schon alles, wenn die Polizei nichts aufnimmt, Dich trifft keine Schuld. Der Drängler war mit jeglicher Sicherheit zu schnell und im Überholverbot, wozu sollen die da noch etwas ausmessen oder aufnehmen. Verstehst wie ich das meine, Die Beweislage war eindeutig.
Ich glaube auch nicht, das jemand vor Gericht heran gezogen wird, nur weil man eventuel kriecht (was Du ja nicht gemacht hast). Je mehr Gedanken Du Dir darüber machst, je mehr Fehler kannst Du Dir einräumen aus angst. Sag so wie Du es weißt, bist zwischen 70 und 75 gefahren (ist auch kein Verbrechen) und dann so erzählen, wie Du es hier geschrieben hast, das es in Sekundenschnelle ging und Du das fahrzeug erst bemerktest, wie es neben Dir schon war. Gar nichts weiter sagen, gar nichts auf die fahrgeschwindigkeiten deinerseits reagieren, wegen krauchen kannst nicht angezigt werden und wie gesagt alles andere waren Sekunden. Glaube auch nicht, das die mehr von Dir wissen wollen.
Das wird schon so daran liegen, wie ihr beiden sagt, das der Verursacher Berufung eingelegt hat und mit Sicherheit seinen Führerschein schon los ist und ihn wieder haben will oder ihn noch abgeben muß, mehr isst nicht, hat eigentlich gar nichts weiter mit Dir zu tun Fred.
Lass mal hören, wie es ausgeht.
LG Lissy
Re: Vielen Dank aber...(mehr Fragen)
Das ich zw. 70 und 75 gefahren bin kann ich mit Gewissheit sagen, denn nachdem ich den Drängler bemerkt habe, habe ich definitiv auf das Tacho geschaut, um zu überprüfen ob ich denn so schleiche....
Mögliche Frage: Wie lange haben sie auf den Tacho geschaut ? Lange genug, um die genaue Geschwindigkeit abzulesen ? Oder war es zu lange, um nicht mehr genau auf den Straßenverlauf zu achten und dann nach links zu verziehen ? Haben sie evt. eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall ?
Was ich meinte ist natürlich, dass ich mit trotz Gedächtnisprotokoll nach 7 Monaten nicht mehr so genau erinnern kann...
Antwort: Das ist kein Problem. Wenn du dich nicht mehr genau daran erinnern kannst, so ist das nur menschlich. Du bist kein sog. "Profizeuge". Das verlangt man auch nicht von dir. Nur die Wahrheit muß es sein. Und wenn du dich nicht mehr genau daran erinnern kannst, dann ist es auch so !
Ich habe dann überlegt wie ich z. B. auf folgende Frage antworten würde:
"Als Sie gemerkt haben das das Fahrzeug sie überholt hat, haben sie die Geschwindigkeit verringert ?? oder sind sie konstant weitergefahren???
Antwort: Wahrheitsgemäß: Ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern !
Erstens weiß ich das nicht mehr so genau und 2. wie hätte ich denn richtig gehandelt???
Antwort: Ob du dich richtig verhalten hast, ist erstmal nicht Gegenstand dieser Verhandlung und sollte dir auch keine Bauchschmerzen bereiten. Diese Verhandlung dient nur der Klärung der Schuld der anderen Beteiligten. Du bist nur Zeuge und nicht mehr !!!
Als ich das Fahrzeug neben mir bemerkte, war es zu spät zum reagieren. Kann mich eine Aussage selbst belasten???
Antwort: Dein Verhalten bzw. deine Reaktion ist erstmal nicht relevant. Es geht zunächst um das Fehlverhalten des Verursachers.
Sollte die Beweisaufnahme ( Aussagen der Zeugen/Beteiligten oder sonstige Beweise wie Z.B. Fotos etc. ) ergeben, daß durch dein Fahrmanöver der Verkehrsunfall verursacht wurde oder hätte verhindert werden können, dann bist du nicht mehr als Zeuge zu vernehmen, sondern als Beschuldigter / Betroffener.
Dann muß dich der Vorsitzende (Richter) besonders darauf ansprechen ( belehren ) und die Verhandlung bekommt eine ganz neue Wendung.
Aber so wie du den Vorfall geschildert hast, wird dieses nicht eintreffen. Ich wollte dir nur mal aufzeigen, wie es kommen könnte. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Möchte fast sagen, unmöglich.
Wenn ich beispielsweise sage: "Ich bin konstant weitergefahren"
Das war meine Frage.
Antwort: Wenn es die Wahrheit ist, dann sage es auch. Du hast nichts falsch gemacht. Du mußt bei dieser Verkehrssituation nicht mit einem solchen Fehlverhalten anderer rechnen. Deshalb bist du auch als Zeuge geladen worden. Genau deshalb, weil der ermittelnde Beamte vom Verkehrsunfalldienst dir kein Fehlverhalten angerechnet hat. Und der anklagende Staatsanwalt hat die Ermittlungsergebnisse des Polizeibeamten genauso beurteilt.
Es wird wahrscheinlich um seine Fahrerlaubnis gehen nehme ich an oder???
Antwort: Nicht zwangsläufig. Kann auch einen anderen Grund haben. Z.B., der Beschuldigte / Betroffene ist nicht einsichtig, hat eine Rechtschutzversicherung und möchte noch retten, was zu retten ist.
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist dass die Polizei den Unfallort nicht aufgenommen hat. (Nachmessen der Bremsspur, Fotos usw.)
Antwort: Woher weißt du, was die Polizeibeamten dokumentiert haben ? Möchte mal behaupten, daß du nicht täglich mit einer Verkehrsunfallaufnahme zu tun hast ! Wenn dir etwas entgangen ist, dann heißt das noch lange nicht, daß hier unsachgemäß gearbeitet wurde. So deute ich mal deine Aussage.
Mein Fazit: Bleibe locker, mach dir keine Gedanken. Ehrlich aus dem Bauch heraus antworten. Ziel eines jeden Strafverteidigers ist es, einen Zeugen unglaubwürdig zu machen. Nicht provozieren lassen, nichts hinzudichten und immer ehrlich bleiben. Dann kann dir nichts passieren. Und wenn deine Aussage die Prozessbeteiligten nicht richtig weiter bringt, dann ist es halt so. Du bist nicht der Schlüssel zur Lösung. Deine Aussage kann gar nicht so wichtig sein, daß dieser Prozess "platzt".
Mögliche Frage: Wie lange haben sie auf den Tacho geschaut ? Lange genug, um die genaue Geschwindigkeit abzulesen ? Oder war es zu lange, um nicht mehr genau auf den Straßenverlauf zu achten und dann nach links zu verziehen ? Haben sie evt. eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall ?
Was ich meinte ist natürlich, dass ich mit trotz Gedächtnisprotokoll nach 7 Monaten nicht mehr so genau erinnern kann...
Antwort: Das ist kein Problem. Wenn du dich nicht mehr genau daran erinnern kannst, so ist das nur menschlich. Du bist kein sog. "Profizeuge". Das verlangt man auch nicht von dir. Nur die Wahrheit muß es sein. Und wenn du dich nicht mehr genau daran erinnern kannst, dann ist es auch so !
Ich habe dann überlegt wie ich z. B. auf folgende Frage antworten würde:
"Als Sie gemerkt haben das das Fahrzeug sie überholt hat, haben sie die Geschwindigkeit verringert ?? oder sind sie konstant weitergefahren???
Antwort: Wahrheitsgemäß: Ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern !
Erstens weiß ich das nicht mehr so genau und 2. wie hätte ich denn richtig gehandelt???
Antwort: Ob du dich richtig verhalten hast, ist erstmal nicht Gegenstand dieser Verhandlung und sollte dir auch keine Bauchschmerzen bereiten. Diese Verhandlung dient nur der Klärung der Schuld der anderen Beteiligten. Du bist nur Zeuge und nicht mehr !!!
Als ich das Fahrzeug neben mir bemerkte, war es zu spät zum reagieren. Kann mich eine Aussage selbst belasten???
Antwort: Dein Verhalten bzw. deine Reaktion ist erstmal nicht relevant. Es geht zunächst um das Fehlverhalten des Verursachers.
Sollte die Beweisaufnahme ( Aussagen der Zeugen/Beteiligten oder sonstige Beweise wie Z.B. Fotos etc. ) ergeben, daß durch dein Fahrmanöver der Verkehrsunfall verursacht wurde oder hätte verhindert werden können, dann bist du nicht mehr als Zeuge zu vernehmen, sondern als Beschuldigter / Betroffener.
Dann muß dich der Vorsitzende (Richter) besonders darauf ansprechen ( belehren ) und die Verhandlung bekommt eine ganz neue Wendung.
Aber so wie du den Vorfall geschildert hast, wird dieses nicht eintreffen. Ich wollte dir nur mal aufzeigen, wie es kommen könnte. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Möchte fast sagen, unmöglich.
Wenn ich beispielsweise sage: "Ich bin konstant weitergefahren"
Das war meine Frage.
Antwort: Wenn es die Wahrheit ist, dann sage es auch. Du hast nichts falsch gemacht. Du mußt bei dieser Verkehrssituation nicht mit einem solchen Fehlverhalten anderer rechnen. Deshalb bist du auch als Zeuge geladen worden. Genau deshalb, weil der ermittelnde Beamte vom Verkehrsunfalldienst dir kein Fehlverhalten angerechnet hat. Und der anklagende Staatsanwalt hat die Ermittlungsergebnisse des Polizeibeamten genauso beurteilt.
Es wird wahrscheinlich um seine Fahrerlaubnis gehen nehme ich an oder???
Antwort: Nicht zwangsläufig. Kann auch einen anderen Grund haben. Z.B., der Beschuldigte / Betroffene ist nicht einsichtig, hat eine Rechtschutzversicherung und möchte noch retten, was zu retten ist.
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist dass die Polizei den Unfallort nicht aufgenommen hat. (Nachmessen der Bremsspur, Fotos usw.)
Antwort: Woher weißt du, was die Polizeibeamten dokumentiert haben ? Möchte mal behaupten, daß du nicht täglich mit einer Verkehrsunfallaufnahme zu tun hast ! Wenn dir etwas entgangen ist, dann heißt das noch lange nicht, daß hier unsachgemäß gearbeitet wurde. So deute ich mal deine Aussage.
Mein Fazit: Bleibe locker, mach dir keine Gedanken. Ehrlich aus dem Bauch heraus antworten. Ziel eines jeden Strafverteidigers ist es, einen Zeugen unglaubwürdig zu machen. Nicht provozieren lassen, nichts hinzudichten und immer ehrlich bleiben. Dann kann dir nichts passieren. Und wenn deine Aussage die Prozessbeteiligten nicht richtig weiter bringt, dann ist es halt so. Du bist nicht der Schlüssel zur Lösung. Deine Aussage kann gar nicht so wichtig sein, daß dieser Prozess "platzt".
Zuletzt geändert von Erik.Ode am 27.04.2005, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Hallo LissyMeehr,LissyMeehr hat geschrieben: Das wird schon so daran liegen, wie ihr beiden sagt, das der Verursacher Berufung eingelegt hat und mit Sicherheit seinen Führerschein schon los ist und ihn wieder haben will oder ihn noch abgeben muß, mehr isst nicht, hat eigentlich gar nichts weiter mit Dir zu tun Fred.
du schmeißt hier einige Begriffe durcheinander. Ist ja auch nicht schlimm, du bist ja blond.

Aber bitte nicht immer Kommentare schreiben, wenn du nicht ganz im Bilde bist. Ist nicht böse gemeint. Hoffe du verzeihst mir ?
Gruß Erik.Ode
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort
.. nun sehe ich einiges klarer.
Bin mal gespannt wie es wird. melde mich dann nach der Verhandlung nochmal...
Bin mal gespannt wie es wird. melde mich dann nach der Verhandlung nochmal...
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- Spezialist
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Ok Eric,
ich dachte in einem Forum kann überall mitgelabert werden, ob Kenntnis oder nicht. Dann habe ich leider in keinem Beitrag mehr mit zureden, weil ich von Autotechnik keine Ahnung habe und von Verhandlungen schon lange gar nicht und einen Unfall habe ich auch noch nie gemacht, also auch da keine Kenntnisse.
Dachte ja nur an ein paar Tips, die sich jeder von dem einen oder anderen heraus ziehen kann, denn jeder hat eine andere Vorstellung von etwas. Somit versuchte ich mich in Freds Lage zu versetzen und schrieb es so, wie ich darüber gedacht hätte. Naja Ok habe immer gesagt, das ich kein Fachmann bin, möchte es auch gar nicht sein, habe nur mal mitgelesen, was andere so haben.
Naja egal, dann muß ich mich leider verabschieden
LG Lissy
ich dachte in einem Forum kann überall mitgelabert werden, ob Kenntnis oder nicht. Dann habe ich leider in keinem Beitrag mehr mit zureden, weil ich von Autotechnik keine Ahnung habe und von Verhandlungen schon lange gar nicht und einen Unfall habe ich auch noch nie gemacht, also auch da keine Kenntnisse.
Dachte ja nur an ein paar Tips, die sich jeder von dem einen oder anderen heraus ziehen kann, denn jeder hat eine andere Vorstellung von etwas. Somit versuchte ich mich in Freds Lage zu versetzen und schrieb es so, wie ich darüber gedacht hätte. Naja Ok habe immer gesagt, das ich kein Fachmann bin, möchte es auch gar nicht sein, habe nur mal mitgelesen, was andere so haben.
Naja egal, dann muß ich mich leider verabschieden

LG Lissy
Ja, du beleidigte Leberwurst !
Natürlich lebt das Forum auch von Beiträgen, die aus dem Bauch heraus geschrieben werden.
Nur würde ich mir wünschen, daß du deine Beiträge dann in einer fragenden Art schreibst.
In einem anderen Beitrag hat Insider dir schon erklärt, welche Sachen halt anders laufen. Ist doch auch nicht schlimm. Nur wenn jemand etwas falsch darstellt ( auch wenn es nicht böse gemeint ist ), muß es nochmal klar gestellt werden. Das ist manchmal viel Arbeit.
Deshalb; wenn du es etwas anders formulieren würdest, wäre es doch o.k. !?
Und "vertreiben" wollte ich dich nicht. Habe ich doch auch angedeutet.
Freue mich über deine Postings, mach weiter so. Du hast mit Sicherheit auch einige Sachen zu berichten, bei denen andere nicht mitreden können.
Aber bitte nicht immer schreiben "Ich bin blond!" und dann geht die Post ab.

Natürlich lebt das Forum auch von Beiträgen, die aus dem Bauch heraus geschrieben werden.
Nur würde ich mir wünschen, daß du deine Beiträge dann in einer fragenden Art schreibst.
In einem anderen Beitrag hat Insider dir schon erklärt, welche Sachen halt anders laufen. Ist doch auch nicht schlimm. Nur wenn jemand etwas falsch darstellt ( auch wenn es nicht böse gemeint ist ), muß es nochmal klar gestellt werden. Das ist manchmal viel Arbeit.
Deshalb; wenn du es etwas anders formulieren würdest, wäre es doch o.k. !?
Und "vertreiben" wollte ich dich nicht. Habe ich doch auch angedeutet.
Freue mich über deine Postings, mach weiter so. Du hast mit Sicherheit auch einige Sachen zu berichten, bei denen andere nicht mitreden können.
Aber bitte nicht immer schreiben "Ich bin blond!" und dann geht die Post ab.
Gruß Erik.Ode
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Gedanken für nichts, @Erik und Lissy Danke
Ich wollte noch kurz erzählen was aus der Verhandlung geworden ist, über die ich mir den Kopf zerbrochen habe...
Erstmal großen Dank an Erik Ode und auch an Lissy (obwohl blond) für Eure Antworten und Hilfe.
Also ich zum Amtsgericht, ne halbe Std gewartet und dann erzählt mir der Richter, dass meine Aussage nicht mehr gebraucht wird...Tsss...
6 Euro Fahrtkosten kassiert und ab nach Hause.
Da kann ich ja jetzt Lissy zum Kaffee einladen...
Wahrscheinlich hat der Unfallverursacher das Bußgeld dann doch gezahlt und ein Einsehen gehabt...
Na ja so kanns gehen...
Erstmal großen Dank an Erik Ode und auch an Lissy (obwohl blond) für Eure Antworten und Hilfe.
Also ich zum Amtsgericht, ne halbe Std gewartet und dann erzählt mir der Richter, dass meine Aussage nicht mehr gebraucht wird...Tsss...
6 Euro Fahrtkosten kassiert und ab nach Hause.
Da kann ich ja jetzt Lissy zum Kaffee einladen...

Wahrscheinlich hat der Unfallverursacher das Bußgeld dann doch gezahlt und ein Einsehen gehabt...
Na ja so kanns gehen...
Re: Gedanken für nichts, @Erik und Lissy Danke
Hehe, dachte ich mir schon !Fred Ferkel hat geschrieben: Also ich zum Amtsgericht, ne halbe Std gewartet und dann erzählt mir der Richter, dass meine Aussage nicht mehr gebraucht wird...Tsss...

Leider ist es im Zeitalter der Rechtschutzversicherungen so, daß jeder der Meinung ist, er könnte vor Gericht ziehen.
In der Verhandlung erklärt der Vorsitzende den Leuten dann recht schnell, daß sie ihren Widerspruch doch lieber zurück ziehen sollten.
In den wenigen Fällen, wo die Betroffenen sich zu Recht durch einen Anwalt vertreten lassen, wird man dann auch mal als Zeuge gehört.
Als "Neuling" ist man dann zwar etwas nervös, aber wenn man NUR ehrlich bleibt, kann einem meistens nicht passieren.
P.S. Aber Ausnahmen sind die Regel !!!

Prima, Fred, daß du dich nochmal gemeldet hast.
Gruß Erik.Ode
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