hallo, brauchen dringend fundierten rat...
meine freundin verkaufte vor ca. 14 tagen ein 4 jahre altes kfz.
wir hatten es vorher bei der großen inspektion, bei der kein hinweis auf diesen mangel gefunden wurde... im kaufvertrag hielten wir fest das es ohne bekannte mängel verkauft wird, und gekauft wurde wie gesehen, ohne schadensersatzansprüche... weiterhin hielten wir fest, das die käuferin beim adac vorfahren will, das fahrzeug checken lässt und bei gravierenden mängeln ein rücktritt möglich sein...
der adac stellte angeblich fest, das sich die zyinderkopfdichtung in nächster zeit verabschieden könnte, war sich aber nicht sicher und es wurde nur vermutet...
ihre werkstatt des vertrauens vermutet es nur, und müsste dem fahrzeug einige tests unterziehen...
die käuferin hat nun angst und möchte vom kauf zurücktreten... damit sind wir aber nicht einverstanden, da der mangel noch nicht aufgetreten ist und wir das auto mit gutem gewissen und einer vorangegangenen inspektion verkauft haben.
so wie ich das sehe, tritt diese klausel doch nur in kraft wenn es schon zum mangel gekommen sei, oder sehe ich da grundlegend etwas falsch?
kann uns jemand sagen... was auf uns zukommen kann, bzw. ob wir uns keine gedanken machen brauchen.
vielen dank an alle die antworten...
viele grüße
- Dringend - Kaufrücktritt haltbar ???
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Re: - Dringend - Kaufrücktritt haltbar ???
haesy hat geschrieben: weiterhin hielten wir fest, das die käuferin beim adac vorfahren will, das fahrzeug checken lässt und bei gravierenden mängeln ein rücktritt möglich sein...
Puuuuuuuuuhhh ! Das ist schon eine komische Formulierung. Wem ist das denn eingefallen ?
Grundsätzlich würde ich den Sachverhalt auch wie du sehen. Es ist noch kein Schaden eingetreten, somit auch kein Grund für einen Rücktritt.
Das Alter des Fahrzeuges und die Laufleistung lassen erahnen, daß demnächst etwas kaputt gehen kann.
Das ist aber kein Geheimnis bei Gebrauchtwagen mit diesen Werten.
Deshalb sind Fahrzeuge vom Händler mit gesetzlicher Gewährleistung eben auch etwas teurer. Auch kein Geheimnis.
Tja, welchen Rat kann man dir geben ? Zunächst muß daraufhingewiesen werden, da letztendlich nur ein Rechtsanwalt ( mit Einsichtnahme des Kaufvertrages etc. ) fundierte Auskunft geben kann.
Aber du könntest zunächst den Rücktritt verweigern und warten. Dann wirst du sehen, welche Geschütze gegen dich aufgefahren werden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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